Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Lehrer:innenmangel in Berlin: Eile bei der Verbeamtung
> Die Bildungsverwaltung will, dass Lehrkräfte bis 52 Jahre noch Beamte
> werden können. Ob das Gesetz beschlossen werden kann, ist noch unklar.
Bild: Franziska Giffey vor neuen Staatsdiener:innen
Berlin taz | Die Altersgrenze für die Verbeamtung von Berliner Lehrkräften
soll temporär von 45 auf 52 Jahre angehoben werden. Das sieht ein
Gesetzentwurf vor, den die Senatsbildungsverwaltung am Mittwoch vorstellte.
Auch wer im laufenden Schuljahr 2022/23 bereits seinen 52. Geburtstag
gefeiert hat, soll noch in den Genuss einer späteren Pension kommen.
„[1][Das Projekt der Verbeamtung] von bis 16.000 Lehrkräften nimmt Formen
an“, sagte Bildungsstaatssekretär Alexander Slotty (SPD). Der Senat soll
das Gesetz am 29. November beschließen, im Januar soll das Parlament
zustimmen. Bereits ab Dezember will die Bildungsverwaltung auf ihrer
Website ein Online-Antragsformular für Lehrer*innen schalten. Zum neuen
Halbjahr im Februar könnte dann verbeamtet werden. Die Personalstelle in
der Bildungsverwaltung sei dafür bereits aufgestockt werden.
Es ist eine der [2][wichtigsten bildungspolitischen Richtungsentscheidungen
dieser Legislatur]. Berlin war zuletzt das einzige Bundesland, das
Lehrer*innen nicht verbeamtete – eine Position, die man sich angesichts
des bundesweiten Fachkräftemangels nicht länger leisten wollte.
Rot-Grün-Rot hatte dann die schrittweise Wiedereinführung der Verbeamtung
beschlossen. Seit Sommer gilt das bereits für Neueinstellungen.
Komplizierter ist die Lage für die älteren Lehrkräfte, die bereits als
Angestellte arbeiten. Insbesondere die Anhebung der Altersgrenze musste
„rechtssicher“ gestaltet werden, wie Slotty betonte. Anne Jürgens, die die
Bildungsverwaltung extra als externe Projektleiterin Verbeamtung geholt
hatte, sagte: „Wesentlich ist, dass die verbleibende aktive Dienstzeit als
Beamter noch in einem angemessenen Verhältnis zur Ruhezeit steht.“ Die
Anhebung auf 52 Jahre war die Grenze, die man „sachlich und rechtlich“ noch
gut habe begründen können.
## Wahlwiederholung wirft Fragen auf
Slotty betonte: „Das sind 4.000 Lehrkräfte in dieser Altesspanne zwischen
45 und 52 Jahren, denen wir so noch die Verbeamtung anbieten können, das
ist ein enormer Gerechtigkeitsaspekt.“ Bis zum 31. Dezember 2026 soll diese
Ausnahme in Berlin gelten, sagte Slotty. „Diese rund vier Jahre werden wir
brauchen, alleine um den operativen Prozess der Verbeamtung zu
bewerkstelligen.“ Für die notwendige Gesundheitsuntersuchung habe man einen
Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung in der Schublade: Eine
„vierstellige Zahl von Arztpraxen“ stehe dann bereit.
Den schwierigsten Teil des Verbeamtungsprojekts wird die rot-grün-rote
Koalition allerdings erst noch aushandeln müssen: Die Kompensation für die
laut Bildungsverwaltung rund 5.000 Lehrkräfte, die zu alt für eine
Verbeamtung sind. „Das wollen wir dem Souverän überlassen, der die
Verbeamtung ja auch politisch beschlossen hat“, sagte Slotty.
„Wünschenswert“, so der Staatssekretär an die Adresse der
Parlamentarier*innen, sei eine monatliche Zulage von bis zu 400 Euro. Da
wolle man „aber der Debatte nicht vorgreifen“. Die Gewerkschaft GEW
argumentiert, dass tarifrechtlich bis zu 900 Euro Zulage möglich wären. Die
Bildungsverwaltung legt das Tarifrecht anders aus. Der bildungspolitische
Sprecher der SPD, Marcel Hopp, sagte auf taz-Anfrage: „Wir wollen uns am
sächsischen Modell orientieren.“ Dort wird eine Zulage von 170 Euro
gezahlt.
Unklar ist, was passiert, wenn Berlin tatsächlich im Februar die
Abgeordnetenhauswahl von 2021 wiederholen muss. Das Verfassungsgericht will
darüber am 16. November urteilen. Denkbar wäre, dass die Richter
entscheiden, dass der amtierende Senat bis zur Wahlwiederholung keine neuen
Beschlüsse mehr fassen darf. Dann läge der Verbeamtungsprozess auf Eis.
13 Oct 2022
## LINKS
[1] /Lehrermangel-in-Berlin/!5879763
[2] /Bildungspolitik-in-Berlin/!5866331
## AUTOREN
Anna Klöpper
## TAGS
Verbeamtung
Lehrerinnen
Gewerkschaft GEW
Franziska Giffey
Bildungssystem
Schulbau
Verbeamtung
Gewerkschaft GEW
Hessen
Schule
Schulbau
Gewerkschaft GEW
Verbeamtung
## ARTIKEL ZUM THEMA
Berliner Schulen: Noch viel zu wünschen übrig
Schüler*innen der Klassenstufen 3 und 8 schneiden noch schlechter ab als
im Vorjahr. Gleichzeitig ist der Lehrer*innenmangel weiter hoch.
Bilanz von Bildungssenatorin Busse (SPD): „Die Schulen jammern nicht“
90 Prozent der Lehramts-Absolventen bleiben, weil Berlin wieder verbeamtet,
glaubt Astrid-Sabine Busse (SPD). Sie lobt die Solidarität Ukraine-Krise.
Verbeamtung von Lehrkräften: 300 Euro Trostpflaster
Berlin will Lehrkräften, die nicht verbeamtet werden können, künftig 300
Euro Zulage zum Gehalt zahlen. Die Linke sieht das nur als „ersten
Schritt“.
Protest von Lehrer*innen in Berlin: Demos machen Schule
Bereits zum sechsten Mal treten Lehrer*innen in den Warnstreik. Sie
fordern kleinere Klassen. Am Samstag gehen Eltern und Schüler*innen auf
die Straße.
Gleiche Bezahlung von Lehrkräften: Bewegung beim Thema A13 für alle
Bisher bezahlen nur die Hälfte der Bundesländer alle Lehrer:innen
gleich. Drei Länder ziehen bald nach, auf den Rest will die GEW Druck
ausüben.
Schule und jede Menge Fragen: Bestenfalls eine 4 minus
Viertklässler:innen schneiden in Mathe und Deutsch alarmierend schlecht
ab. Unser Antworten auf die häufigsten Fragen zur neuen Bildungsstudie.
Kaputte Schulen in Berlin: Rettung aus der Bruchbude
Nächster Notfall-Umzug einer Berliner Schule: Das Gymnasium am
Europasportpark soll Anfang 2023 in ein leeres Bürogebäude ausweichen.
Lehrkräfte streiken in Berlin: 3.500 für kleinere Klassen
Tausende Lehrkräfte gehen am Mittwoch für kleinere Klassen auf die Straße.
Sie fordern einen Tarifvertrag Gesundheitsschutz.
Bildungspolitik in Berlin: Lehrer werden wieder Staatsdiener
Nach fast 20 Jahren verbeamtet das Land Berlin wieder Lehrkräfte. Die SPD
hofft, so die Abwanderung von Lehrer*innen zu stoppen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.