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# taz.de -- Forderung der Länderenergieminister: Solarpflicht für alle
> In Baden-Württemberg müssen auf allen neuen Nicht-Wohngebäuden
> Photovoltaikanlagen installiert werden, andere Länder zögern.
Bild: Montage von Solarmodulen auf einem Dach
Freiburg taz | Einige Bundesländer haben sie schon beschlossen, jetzt soll
nach dem Willen der Energieminister der Länder auch der Bund nachziehen:
„Wir wollen, dass es eine Solarpflicht in Deutschland gibt für alle
Neubauten und bei grundlegenden Sanierungen“, sagte Baden-Württembergs
Energieministerin Thekla Walker (Grüne) am Mittwochnachmittag nach einem
Treffen der zuständigen Minister in Hannover. Im Beschluss heißt es
wörtlich: „Eine Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten sollte diskutiert
werden.“
Unter den Bundesländern ist Baden-Württemberg in dieser Hinsicht schon am
weitesten. Bereits seit Jahresbeginn muss auf allen neuen
Nicht-Wohngebäuden eine Photovoltaikanlage installiert werden. Seit Mai
greift eine entsprechende Verpflichtung auch für neue Wohnhäuser. Da im
Südwesten die Baupflicht am Termin des Bauantrags hängt, kommt das neue
Gesetz allerdings erst mit Verzögerung auf den Baustellen an.
[1][Auch andere Länder werden folgen, im Detail aber jeweils
unterschiedlich]. In Berlin hat das Solargesetz ab Januar 2023 eine
Solarpflicht festgeschrieben, die für Neubauten und im Falle von Umbauten
am Dach auch für Bestandsgebäude gilt. In Hamburg gilt ebenfalls ab Januar
2023 eine Pflicht für Neubauten, zwei Jahre später dann auch bei
Dachsanierungen. Nordrhein-Westfalen hat bereits eine Solarpflicht für
Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen eingeführt, in Rheinland-Pfalz wird
Ähnliches ab 2023 für Areale ab 50 Stellplätzen gelten.
Weitere Länder kennen inzwischen eine Baupflicht auf Gewerbedächern,
während andere noch nichts dergleichen haben – weswegen nun die Pläne einer
bundesweiten Regelung reifen.
## Bund setzt Anreize
Unterdessen will die Bundesregierung auch mit dem Abbau von Bürokratie und
mit Steuererleichterungen die Nutzung von Photovoltaik fördern. „Damit
greift sie eine zentrale Forderung der Bundesländer auf“, heißt es aus dem
Finanzministerium in Baden-Württemberg.
Bereits im vergangenen Jahr hatte [2][das Bundesfinanzministerium die
steuerlichen Regeln für kleine Photovoltaikanlagen vereinfacht]: Für
Anlagen auf Privatdächern mit bis zu 10 Kilowatt müssen die Betreiber
seither keine Einnahmenüberschussrechnung mehr mit der Steuererklärung
abgeben. Die Finanzbehörden betonten damals, sie gingen künftig der
Einfachheit halber davon aus, dass diese Kleinanlagen nicht mit
Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.
Nun hat das Bundeskabinett im Rahmen seines Jahressteuergesetzes
beschlossen, dass Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf
Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bis sogar 30 Kilowatt von der
Ertragsteuer befreit werden. Bei Gebäuden, die überwiegend zu Wohnzwecken
genutzt werden, also etwa Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten
Immobilien, liegt die Grenze bei 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.
Hinzu kommen Erleichterungen bei der Umsatzsteuer: Betreiber, die auf
Privathäusern und öffentlichen Gebäuden Solarstrom nutzen, können sich die
Anlagen künftig ohne Umsatzsteuer liefern und installieren lassen. Zudem
sollen Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder künftig auch bei der
Einkommensteuer beraten dürfen, wenn die Mandanten Photovoltaikanlagen
betreiben, die von der Ertragssteuer befreit sind.
15 Sep 2022
## LINKS
[1] /Schwarz-Gruene-Koalitionsvertraege/!5863162
[2] /Vereinfachung-bei-Steuererklaerung/!5822369
## AUTOREN
Bernward Janzing
## TAGS
Energiekrise
Photovoltaik
Schwerpunkt Klimawandel
Erneuerbare Energien
GNS
Robert Habeck
Grüne Berlin
Landtagswahl in Niedersachsen
Sommercamp 2022
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