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# taz.de -- Masern-Impfpflicht in der Kita: Der Staat am kürzeren Hebel
> Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Masern-Impfpflicht in der
> Kita. Doch die Vorstellung, diese Pflicht würde automatisch befolgt, ist
> naiv.
Bild: Ewiger Streitpunkt: die Pflichtimpfung
Karlsruhe hat entschieden, dass [1][die Masern-Impfpflicht für Kita-Kinder
mit dem Grundgesetz vereinbar ist]. Das kommt nicht überraschend. Immerhin
hatte das Bundesverfassungsgericht schon im Mai 2020 einen Eilantrag
abgelehnt. Zwei Jahre später hatte Karlsruhe [2][die Corona-Impfpflicht in
Pflege- und Gesundheitswesen gebilligt]. Im Bundesverfassungsgericht sitzen
offensichtlich keine Impfskeptiker.
Der Beschluss zur Pflege-Impfpflicht war sogar für Karlsruher Verhältnisse
geradezu brüsk. Den Impfkritiker:innen wurde überhaupt kein
Zugeständnis gemacht. Es gab nicht einmal eine öffentliche Verhandlung. In
einem zugespitzten Konflikt hat das Gericht seine Integrationsaufgabe
ziemlich vernachlässigt.
Das versuchten die Richter:innen bei der Masernimpfpflicht nun
offensichtlich besser zu machen. Gleich zu Beginn der Karlsruher
Pressemitteilung wurde eine „verfassungskonforme Auslegung“ des
Masernschutzgesetzes versprochen. Die in Deutschland üblichen
Kombinations-Impfstoffe dürfen nicht einfach auf weitere Krankheiten
ausgeweitet werden. Damit ist zum Beispiel verboten, bald nur noch
kombinierte Masern/Corona-Präparate anzubieten und so [3][eine
Corona-Impfpflicht] durch die Hintertür einzuführen. Diese eher
theoretische Möglichkeit ist nun also ausgeschlossen.
Doch warum hat das Bundesverfassungsgericht nicht vorgegeben, dass es reine
Masern-Impfstoffe geben muss? Warum müssen Kinder immer auch gegen Röteln,
Mumps und Windpocken geimpft werden, wenn die Impfpflicht doch nur für
Masern gilt? In der Schweiz gibt es durchaus reine Masern-Impfstoffe.
Karlsruhe begründete die Ablehnung mit Mehrkosten und einer Belastung für
die Allgemeinheit. Das ist dünn.
## Naive Vorstellung von Impfpflicht
Die [4][faktisch gescheiterte Corona-Pflege-Impfpflicht] sollte Warnung
genug sein. Die Vorstellung, man führt einfach eine Impfpflicht ein und
dann wird sie befolgt, ist naiv. Auch deshalb läuft die Pflege-Impfpflicht
Ende des Jahres sang- und klanglos aus, ohne je wirklich durchgesetzt
worden zu sein.
Es kann noch interessant werden, wie die Masern-Impfpflicht an Kitas und
Schulen akzeptiert und umgesetzt wird. Auch hier sitzt der Staat eher am
kürzeren Hebel – jedenfalls wenn er den Konflikt nicht auf dem Rücken der
ungeimpften Kinder austragen will, die sich ihre Eltern ja auch nicht
ausgesucht haben
19 Aug 2022
## LINKS
[1] /Beschluss-des-Bundesverfassungsgerichts/!5872150
[2] /Nachrichten-zur-Coronakrise/!5855860
[3] /Debatte-um-eine-Corona-Impfpflicht/!5845952
[4] /Debatte-um-Impfpflicht-fuer-Pflegeberufe/!5830949
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Kita
GNS
Masern
Impfung
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht
Schwerpunkt Coronavirus
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