# taz.de -- Klage von vier Familien: Karlsruhe billigt Masern-Impfpflicht | |
> Seit März 2020 müssen Kinder gegen Masern geimpft sein, um Kitas besuchen | |
> zu können. Eine Beschwerde dagegen lehnte das Bundesverfassungsgericht | |
> jetzt endgültig ab. | |
Bild: Bleibt Pflicht für Kita-Kinder: die Impfung gegen Masern | |
Karlsruhe afp/rtr | Das Bundesverfassungsgericht hat die seit März 2020 | |
geltende [1][Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen] endgültig gebilligt. | |
Wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe bekanntgab, lehnte es die | |
dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden von Eltern ungeimpfter | |
Kitakinder als unbegründet ab. | |
In ihrer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung stellten [2][die | |
Karlsruher Richter*innen] fest, dass die Impfpflicht zwar einen Eingriff | |
in das Elternrecht und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit | |
darstelle. Doch dienten die Vorschriften dem Schutz vulnerabler Gruppen, | |
die sich nicht selbst gegen Masern impfen lassen könnten. „Angesichts der | |
sehr hohen Ansteckungsgefahr bei Masern und den verbundenen Risiken eines | |
schweren Verlaufs besteht eine beträchtliche Gefährdung Dritter“, heißt es | |
in der Begründung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb sei der Eingriff | |
in die Grundrechte der Eltern und der Kinder verhältnismäßig. | |
Bereits vor zwei Jahren waren Eltern [3][mit einem Eilantrag vor dem | |
Bundesverfassungsgericht gescheitert], mit dem sie das Inkrafttreten der | |
Impfpflicht bis zur endgültigen Entscheidung über ihre | |
Verfassungsbeschwerde verhindern wollten. Damit trat die Impfpflicht im | |
März 2020 in Kraft. Nun wurden die Verfassungsbeschwerden auch im | |
Hauptsacheverfahren endgültig zurückgewiesen. | |
Die Masern-Impfpflicht für Kinder, die in Kitas oder Pflegestellen betreut | |
werden, wurde noch von der Großen Koalition eingeführt. Danach müssen | |
Eltern vor Eintritt ihrer Kinder in eine Betreuungseinrichtung einen | |
entsprechenden Impfnachweis oder eine Bestätigung über die überstandene | |
Krankheit vorlegen. Nur bei medizinischer Unverträglichkeit kann die | |
Impfpflicht entfallen. Der derzeit zur Verfügung stehende Impfstoff besteht | |
aus einer Kombination gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Die | |
Verfassungsrichter*innen stellten in ihrem Beschluss klar, dass keine | |
weiteren Komponenten hinzukommen dürfen. | |
18 Aug 2022 | |
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