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# taz.de -- Klage von vier Familien: Karlsruhe billigt Masern-Impfpflicht
> Seit März 2020 müssen Kinder gegen Masern geimpft sein, um Kitas besuchen
> zu können. Eine Beschwerde dagegen lehnte das Bundesverfassungsgericht
> jetzt endgültig ab.
Bild: Bleibt Pflicht für Kita-Kinder: die Impfung gegen Masern
Karlsruhe afp/rtr | Das Bundesverfassungsgericht hat die seit März 2020
geltende [1][Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen] endgültig gebilligt.
Wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe bekanntgab, lehnte es die
dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden von Eltern ungeimpfter
Kitakinder als unbegründet ab.
In ihrer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung stellten [2][die
Karlsruher Richter*innen] fest, dass die Impfpflicht zwar einen Eingriff
in das Elternrecht und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit
darstelle. Doch dienten die Vorschriften dem Schutz vulnerabler Gruppen,
die sich nicht selbst gegen Masern impfen lassen könnten. „Angesichts der
sehr hohen Ansteckungsgefahr bei Masern und den verbundenen Risiken eines
schweren Verlaufs besteht eine beträchtliche Gefährdung Dritter“, heißt es
in der Begründung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb sei der Eingriff
in die Grundrechte der Eltern und der Kinder verhältnismäßig.
Bereits vor zwei Jahren waren Eltern [3][mit einem Eilantrag vor dem
Bundesverfassungsgericht gescheitert], mit dem sie das Inkrafttreten der
Impfpflicht bis zur endgültigen Entscheidung über ihre
Verfassungsbeschwerde verhindern wollten. Damit trat die Impfpflicht im
März 2020 in Kraft. Nun wurden die Verfassungsbeschwerden auch im
Hauptsacheverfahren endgültig zurückgewiesen.
Die Masern-Impfpflicht für Kinder, die in Kitas oder Pflegestellen betreut
werden, wurde noch von der Großen Koalition eingeführt. Danach müssen
Eltern vor Eintritt ihrer Kinder in eine Betreuungseinrichtung einen
entsprechenden Impfnachweis oder eine Bestätigung über die überstandene
Krankheit vorlegen. Nur bei medizinischer Unverträglichkeit kann die
Impfpflicht entfallen. Der derzeit zur Verfügung stehende Impfstoff besteht
aus einer Kombination gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Die
Verfassungsrichter*innen stellten in ihrem Beschluss klar, dass keine
weiteren Komponenten hinzukommen dürfen.
18 Aug 2022
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