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# taz.de -- Maserngesetz vor Verfassungsgericht: Dämpfer für Impfgegner
> Die Verfassungsrichter verweigern eine einstweilige Anordnung gegen die
> indirekte Masern-Impfpflicht. Das Verfahren könnte richtungsweisend sein.
Bild: Kein Erfolg für die Impfgegner*innen
Karlsruhe taz | Das [1][Masernschutzgesetz] bleibt zunächst in Kraft. Das
Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag von impfskeptischen Eltern
abgelehnt. Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz werden aber weiterhin
geprüft.
Das am 1. März in Kraft getretene Gesetz sieht vor, dass Kinder nur dann in
Kitas oder Schulen betreut werden dürfen, wenn sie eine Masernschutzimpfung
oder Masernimmunität nachweisen. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur
Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Die
Schulpflicht besteht auch für ungeimpfte Kinder.
Dagegen erhoben im März mehrere Eltern Verfassungsbeschwerde. Sie seien auf
Kinderbetreuung angewiesen, wollen ihre Kinder aber nicht impfen lassen.
Das Gesetz beinhalte einen indirekten Impfzwang, der das Recht der Kinder
auf körperliche Unversehrtheit verletze, so die Klage.
Eine dreiköpfige Kammer des Bundesverfassungsgerichts hat nun zwei mit den
Klagen verbundene Eilanträge in einer „Folgenabwägung“ abgelehnt. Die
Interessen der Eltern und der Kinder überwiegen derzeit nicht die
Interessen der Allgemeinheit, so die Richter, deshalb wird das
Masernschutzgesetz nicht sofort gestoppt. Die Verfassungsrichter wollen die
Klagen aber gründlich prüfen. Die Verfassungsbeschwerden seien weder
offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet. (Az.: 1 BvR
469/20)
Bedeutung auch für Corona
Bei den Demonstrationen gegen corona-bedingte Grundrechtseinschränkungen
sind Impfskeptiker prominent vertreten. Obwohl es noch keinen Impfstoff
gibt, warnen sie bereits vor einer Zwangsimpfung.
Allerdings hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor einigen Wochen
[2][eine Art Immunitätsnachweis] vorgeschlagen. Er sollte die Grundlage
dafür bilden, dass Personen, die nach überstandener Krankheit oder nach
Impfung immun sind, von Beschränkungen ausgenommen werden können. Die SPD
hatte die Regelung jedoch verhindert, weil sie einen Anreiz befürchtete,
sich absichtlich anzustecken und damit andere zu gefährden.
Sollte es – frühestens Ende des Jahres – einen Impfstoff geben, könnte die
Diskussion um Privilegierungen für corona-immune Personen erneut an Fahrt
aufnehmen. Denn wer sich impfen lassen kann, muss sich nicht anstecken
lassen. Daraus ergäbe sich aber – je nach Art der Privilegierung – wieder
eine indirekte Impfpflicht. Es würden sich dann ähnliche
verfassungsrechtliche Fragen wie beim Masernschutzgesetz stellen. Auch
deshalb wird sich das Bundesverfassungsgericht beim Masern-Verfahren
vermutlich Zeit für eine eingehende Prüfung nehmen.
18 May 2020
## LINKS
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[2] /Regierung-plant-Immunitaetsnachweis/!5679535
## AUTOREN
Christian Rath
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