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# taz.de -- Gerichtsurteil zu Vorgehen Tschechiens: Impfpflicht für Kinder zul…
> In Tschechien besteht Impflicht für neun Kinderkrankheiten. Bei Verstoß
> ist ein Bußgeld rechtens, urteilte Straßburg jetzt.
Bild: Schutzimpfung für Kinder verstößt nicht gegen Menschenrechte, urteilte…
Eine Impfpflicht für Kinder verstößt nicht gegen die Menschenrechte. Das
entschied [1][an diesem Donnerstag der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR)] in mehreren Fällen aus Tschechien.
In Tschechien besteht eine Impflicht für neun Kinderkrankheiten, unter
anderem Kinderlähmung, Diphtherie und Masern. Kinder können davon aus
medizinischen Gründen befreit werden. Auch Gewissensentscheidungen der
Eltern gegen Impfungen sind möglich, werden aber nur recht restriktiv
anerkannt. Eine abweichende Einschätzung der Impfgefahren genügt nicht.
Wenn die Eltern die Impfpflicht aus nicht anerkannten Gründen ablehnen,
drohen ihnen Bußgelder bis zu umgerechnet 400 Euro. Außerdem können die
Kinder von Vorschuleinrichtungen ausgeschlossen werden. Die Kinder werden
aber nicht zwangsweise geimpft.
Beim EGMR in Straßburg klagte ein Vater, der umgerechnet 110 Euro Bußgeld
zahlen musste, weil seine beiden Kinder nur unvollständig geimpft waren.
Außerdem klagten fünf Personen, die als Kinder wegen ihres mangelhaften
Impfstatus nicht in die Kita oder den Kindergarten durften.
Für den Gerichtshof, der für 47 europäische Staaten zuständig ist, war es
die erste Entscheidung über eine nationale Impfpflicht. Wegen der
grundsätzlichen Bedeutung entschied die mit 17 RichterInnen besetzte Große
Kammer.
Der EGMR wertete Bußgelder und den Ausschluss von Vorschuleinrichtungen als
Eingriff in das Recht auf Privatleben. Dies sei aber gerechtfertigt, weil
die Impfpflicht dem Schutz vor gefährlichen Krankheiten diene. Sie nutze
nicht nur den geimpften Kindern, sondern über die Herdenimmunität auch
denjenigen, die nicht geimpft werden können.
## Karlsruhe entscheidet noch dieses Jahr
In Europa bestehe ein Konsens, so die RichterInnen, dass Impfungen eine der
erfolgreichsten und effektivsten Maßnahmen der Gesundheitspolitik sind und
dass jeder Staat einen möglichst hohen Impfgrad anstreben sollte. Es gebe
aber keinen allgemein anerkannten Weg, dieses Ziel zu erreichen, betonte
der EGMR. Manche Länder haben eine Impfpflicht, die meisten verzichten
darauf.
Rechtlich gesehen, gebe es einen weiten Gestaltungsspielraum, den
Tschechien nicht überschritten habe. Die verhängten Sanktionen seien
moderat und nicht unverhältnismäßig.
Die Entscheidung der Großen Kammer fiel mit 16 zu 1 Richterstimmen. Nur der
polnische Richter Krzysztof Wojtyczek votierte zugunsten der Kläger.
Rechtsmittel sind keine mehr möglich. (Az.: [2][47621/13] u. a.).
In Deutschland gilt seit März 2020 eine Masernimpfpflicht für Kita- und
Schulkinder. Außerdem müssen Personen, die in Schulen, Kitas,
Krankenhäusern, Arztpraxen und Flüchtlingsheimen arbeiten, eine
Masernimpfung nachweisen. Dagegen wurden mehrere Verfassungsbeschwerden
eingelegt, über die das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr
entscheiden will.
Im Mai 2020 [3][lehnte Karlsruhe einen Antrag auf einstweilige Anordnung
ab]. Wegen Corona wurde die Übergangsfrist für Beschäftigte bis Ende 2021
verlängert.
8 Apr 2021
## LINKS
[1] https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&Datum…
[2] https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&Datum…
[3] /Maserngesetz-vor-Verfassungsgericht/!5687001
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Tschechien
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Impfung
Sekte
Prag
Sandra Scheeres
Schwerpunkt Landtagswahl in Baden-Württemberg
Schwerpunkt Coronavirus
Bundesverfassungsgericht
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