# taz.de -- Gerichtsurteil zu Vorgehen Tschechiens: Impfpflicht für Kinder zul… | |
> In Tschechien besteht Impflicht für neun Kinderkrankheiten. Bei Verstoß | |
> ist ein Bußgeld rechtens, urteilte Straßburg jetzt. | |
Bild: Schutzimpfung für Kinder verstößt nicht gegen Menschenrechte, urteilte… | |
Eine Impfpflicht für Kinder verstößt nicht gegen die Menschenrechte. Das | |
entschied [1][an diesem Donnerstag der Europäische Gerichtshof für | |
Menschenrechte (EGMR)] in mehreren Fällen aus Tschechien. | |
In Tschechien besteht eine Impflicht für neun Kinderkrankheiten, unter | |
anderem Kinderlähmung, Diphtherie und Masern. Kinder können davon aus | |
medizinischen Gründen befreit werden. Auch Gewissensentscheidungen der | |
Eltern gegen Impfungen sind möglich, werden aber nur recht restriktiv | |
anerkannt. Eine abweichende Einschätzung der Impfgefahren genügt nicht. | |
Wenn die Eltern die Impfpflicht aus nicht anerkannten Gründen ablehnen, | |
drohen ihnen Bußgelder bis zu umgerechnet 400 Euro. Außerdem können die | |
Kinder von Vorschuleinrichtungen ausgeschlossen werden. Die Kinder werden | |
aber nicht zwangsweise geimpft. | |
Beim EGMR in Straßburg klagte ein Vater, der umgerechnet 110 Euro Bußgeld | |
zahlen musste, weil seine beiden Kinder nur unvollständig geimpft waren. | |
Außerdem klagten fünf Personen, die als Kinder wegen ihres mangelhaften | |
Impfstatus nicht in die Kita oder den Kindergarten durften. | |
Für den Gerichtshof, der für 47 europäische Staaten zuständig ist, war es | |
die erste Entscheidung über eine nationale Impfpflicht. Wegen der | |
grundsätzlichen Bedeutung entschied die mit 17 RichterInnen besetzte Große | |
Kammer. | |
Der EGMR wertete Bußgelder und den Ausschluss von Vorschuleinrichtungen als | |
Eingriff in das Recht auf Privatleben. Dies sei aber gerechtfertigt, weil | |
die Impfpflicht dem Schutz vor gefährlichen Krankheiten diene. Sie nutze | |
nicht nur den geimpften Kindern, sondern über die Herdenimmunität auch | |
denjenigen, die nicht geimpft werden können. | |
## Karlsruhe entscheidet noch dieses Jahr | |
In Europa bestehe ein Konsens, so die RichterInnen, dass Impfungen eine der | |
erfolgreichsten und effektivsten Maßnahmen der Gesundheitspolitik sind und | |
dass jeder Staat einen möglichst hohen Impfgrad anstreben sollte. Es gebe | |
aber keinen allgemein anerkannten Weg, dieses Ziel zu erreichen, betonte | |
der EGMR. Manche Länder haben eine Impfpflicht, die meisten verzichten | |
darauf. | |
Rechtlich gesehen, gebe es einen weiten Gestaltungsspielraum, den | |
Tschechien nicht überschritten habe. Die verhängten Sanktionen seien | |
moderat und nicht unverhältnismäßig. | |
Die Entscheidung der Großen Kammer fiel mit 16 zu 1 Richterstimmen. Nur der | |
polnische Richter Krzysztof Wojtyczek votierte zugunsten der Kläger. | |
Rechtsmittel sind keine mehr möglich. (Az.: [2][47621/13] u. a.). | |
In Deutschland gilt seit März 2020 eine Masernimpfpflicht für Kita- und | |
Schulkinder. Außerdem müssen Personen, die in Schulen, Kitas, | |
Krankenhäusern, Arztpraxen und Flüchtlingsheimen arbeiten, eine | |
Masernimpfung nachweisen. Dagegen wurden mehrere Verfassungsbeschwerden | |
eingelegt, über die das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr | |
entscheiden will. | |
Im Mai 2020 [3][lehnte Karlsruhe einen Antrag auf einstweilige Anordnung | |
ab]. Wegen Corona wurde die Übergangsfrist für Beschäftigte bis Ende 2021 | |
verlängert. | |
8 Apr 2021 | |
## LINKS | |
[1] https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&Datum… | |
[2] https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&Datum… | |
[3] /Maserngesetz-vor-Verfassungsgericht/!5687001 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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