| # taz.de -- Gerichtsurteil zu Vorgehen Tschechiens: Impfpflicht für Kinder zul… | |
| > In Tschechien besteht Impflicht für neun Kinderkrankheiten. Bei Verstoß | |
| > ist ein Bußgeld rechtens, urteilte Straßburg jetzt. | |
| Bild: Schutzimpfung für Kinder verstößt nicht gegen Menschenrechte, urteilte… | |
| Eine Impfpflicht für Kinder verstößt nicht gegen die Menschenrechte. Das | |
| entschied [1][an diesem Donnerstag der Europäische Gerichtshof für | |
| Menschenrechte (EGMR)] in mehreren Fällen aus Tschechien. | |
| In Tschechien besteht eine Impflicht für neun Kinderkrankheiten, unter | |
| anderem Kinderlähmung, Diphtherie und Masern. Kinder können davon aus | |
| medizinischen Gründen befreit werden. Auch Gewissensentscheidungen der | |
| Eltern gegen Impfungen sind möglich, werden aber nur recht restriktiv | |
| anerkannt. Eine abweichende Einschätzung der Impfgefahren genügt nicht. | |
| Wenn die Eltern die Impfpflicht aus nicht anerkannten Gründen ablehnen, | |
| drohen ihnen Bußgelder bis zu umgerechnet 400 Euro. Außerdem können die | |
| Kinder von Vorschuleinrichtungen ausgeschlossen werden. Die Kinder werden | |
| aber nicht zwangsweise geimpft. | |
| Beim EGMR in Straßburg klagte ein Vater, der umgerechnet 110 Euro Bußgeld | |
| zahlen musste, weil seine beiden Kinder nur unvollständig geimpft waren. | |
| Außerdem klagten fünf Personen, die als Kinder wegen ihres mangelhaften | |
| Impfstatus nicht in die Kita oder den Kindergarten durften. | |
| Für den Gerichtshof, der für 47 europäische Staaten zuständig ist, war es | |
| die erste Entscheidung über eine nationale Impfpflicht. Wegen der | |
| grundsätzlichen Bedeutung entschied die mit 17 RichterInnen besetzte Große | |
| Kammer. | |
| Der EGMR wertete Bußgelder und den Ausschluss von Vorschuleinrichtungen als | |
| Eingriff in das Recht auf Privatleben. Dies sei aber gerechtfertigt, weil | |
| die Impfpflicht dem Schutz vor gefährlichen Krankheiten diene. Sie nutze | |
| nicht nur den geimpften Kindern, sondern über die Herdenimmunität auch | |
| denjenigen, die nicht geimpft werden können. | |
| ## Karlsruhe entscheidet noch dieses Jahr | |
| In Europa bestehe ein Konsens, so die RichterInnen, dass Impfungen eine der | |
| erfolgreichsten und effektivsten Maßnahmen der Gesundheitspolitik sind und | |
| dass jeder Staat einen möglichst hohen Impfgrad anstreben sollte. Es gebe | |
| aber keinen allgemein anerkannten Weg, dieses Ziel zu erreichen, betonte | |
| der EGMR. Manche Länder haben eine Impfpflicht, die meisten verzichten | |
| darauf. | |
| Rechtlich gesehen, gebe es einen weiten Gestaltungsspielraum, den | |
| Tschechien nicht überschritten habe. Die verhängten Sanktionen seien | |
| moderat und nicht unverhältnismäßig. | |
| Die Entscheidung der Großen Kammer fiel mit 16 zu 1 Richterstimmen. Nur der | |
| polnische Richter Krzysztof Wojtyczek votierte zugunsten der Kläger. | |
| Rechtsmittel sind keine mehr möglich. (Az.: [2][47621/13] u. a.). | |
| In Deutschland gilt seit März 2020 eine Masernimpfpflicht für Kita- und | |
| Schulkinder. Außerdem müssen Personen, die in Schulen, Kitas, | |
| Krankenhäusern, Arztpraxen und Flüchtlingsheimen arbeiten, eine | |
| Masernimpfung nachweisen. Dagegen wurden mehrere Verfassungsbeschwerden | |
| eingelegt, über die das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr | |
| entscheiden will. | |
| Im Mai 2020 [3][lehnte Karlsruhe einen Antrag auf einstweilige Anordnung | |
| ab]. Wegen Corona wurde die Übergangsfrist für Beschäftigte bis Ende 2021 | |
| verlängert. | |
| 8 Apr 2021 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&Datum… | |
| [2] https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&Datum… | |
| [3] /Maserngesetz-vor-Verfassungsgericht/!5687001 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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