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# taz.de -- Einflussnahme im Bundestag: 28.694 registrierte Lobbyisten
> Seit Januar soll das Lobbyregister bei Bundestag und Regierung für
> Transparenz sorgen. Die Ampel arbeitet gerade an Verschärfungen. Doch
> reicht das?
Bild: Der Bundesadler wacht über die Abgeordneten im Bundestag, wird auch ausr…
Berlin taz | Transparency International befürchtet, dass die Ampelkoalition
das Lobbyregister nicht ausreichend nachschärfen wird. „Ich bin skeptisch“,
sagte der Vorsitzende Hartmut Bäumer der taz. Zweifel hat der
Transparency-Chef unter anderem daran, ob die „Riesenausnahmen“ etwa für
Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aufgehoben werden. Weil
deren Arbeit zum Teil grundgesetzlich geschützt ist, müssen sie sich
bislang nicht registrieren.
„Es betrifft nicht die Religionsfreiheit, wenn die Kirchen als Lobbyisten
tätig werden“, kritisiert Bäumer. Das gleiche gelte für die Tarifautonomie
und die Gewerkschaften. Die Argumente seien an den Haaren herbeigezogen.
„Aber ich befürchte, dass die Ausweitung an der SPD scheitert.“
Die Ampel aus SPD, Grünen und FDP hat im Koalitionsvertrag festgelegt, dass
sie [1][das Lobbyregistergesetz] schärfen will, dabei soll auch „der Kreis
der eintragungspflichtigen Interessenvertertungen grundrechtsschonend und
differenziert erweitert“ werden.
Das vom Grundgesetz geschützte müsse dabei sauber von nicht geschützten
Interessen getrennt werden, sagte Stephan Thomae, Parlamentarischer
Geschäftsführer der FDP, der taz. „Das ist nicht ganz einfach.“ Die
Koalition arbeite daran. „Wenn es gut läuft, sind wir bis zum Jahresende
fertig.“ Das gelte auch für die Einführung eines exekutiven und
legislativen Fußabdrucks, der zeigen soll, wer auf Gesetzentwürfe Einfluss
genommen hat. Die Koalition sei gerade dabei, mit den zuständigen
Ministerien eine endgültige Formulierung zu erstellen, bestätigt der Grüne
Bruno Hönel.
## Es drohen Bußgelder bis 50.000 Euro
Das Lobbyregister wird [2][seit Anfang des Jahres] auf [3][der
Internetseite des Bundestages] geführt. Damit soll transparenter werden,
wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt.
Lobbyist:innen müssen sich registrieren und Auftraggeber:innen und
Themen nennen, sowie Angaben zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer
Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung machen. Bei Verstößen
droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro, welches allerdings noch nicht
verhängt wurde. Die Einführung des Fußabdrucks war zuletzt an der Union
gescheitert.
Bislang gibt es beim Lobbyregister 5.069 Einträge, darunter Unternehmen,
Verbände, Organisationen und Einzelpersonen. „Bei 701 der 5.069 Einträge
wurden die Angaben zu finanziellen Aufwendungen verweigert, das ist derzeit
rechtlich noch möglich“, sagt Christian Heyer, der Leiter des
Lobbyregisters bei der Bundestagsverwaltung.
12.611 einzelne Lobbyist:innen sind registriert, also Leute, deren Job
es ist, die Interessenvertretung unmittelbar auszuüben. Hinzu kommen die
gesetzlichen Vertreter:innen der verzeichneten Organisationen.
Insgesamt sind es 28.694 Personen.
Heyers Team sucht in den vorhandenen Daten auch nach Verstößen. Immer
wieder kommt es etwa vor, dass Lobbyist:innen sich registrieren, ihre
Auftraggeber:innen aber nicht. „Es gibt über 100 Fälle, in denen immer
noch kein Eintrag vorgenommen wurde und sich eine Ausnahmeregelung nicht
aufdrängt“, sagte Heyer. „Dem werden wir weiter intensiv nachgehen.“ Der
Grüne Hönel verweist auf ein anderes Problem: Dass die Eintragspflicht
durch Zwischenschaltung von Lobbyagenturen umgangen wird. „Auch dies ist
eine erhebliche Schwäche des Registers, die es zu beseitigen gilt.“
25 Aug 2022
## LINKS
[1] /Register-fuer-Einflussnahme-im-Bundestag/!5835460
[2] /Registrierungspflicht-im-Bundestag/!5823339
[3] https://www.lobbyregister.bundestag.de/startseite
## AUTOREN
Sabine am Orde
## TAGS
Lobbyarbeit
Schwerpunkt Korruption
Transparency International
Bundestag
Ampel-Koalition
Lobbyismus
Experten
Demokratie
Lobbyarbeit
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