# taz.de -- Urteil gegen rechten Bundeswehroffizier: Franco A. als Terrorist ve… | |
> Der Offizier Franco A. muss mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Frankfurter | |
> Gericht sieht es als erwiesen an, dass er die Tötung von Menschen geplant | |
> hat. | |
Bild: Zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt: Offizier Fr… | |
FRANKFURT AM MAIN taz | Der rechtsextreme Bundeswehroffizier Franco A. muss | |
wegen Rechtsterrors für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht | |
Frankfurt am Main verurteilte den 33-Jährigen am Freitag zu fünf Jahren und | |
sechs Monaten Freiheitsstrafe. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er | |
aus einer völkisch-nationalistischen und antisemitischen Gesinnung heraus | |
die Tötung von Menschen geplant hat. Juristisch ist das die „Vorbereitung | |
einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ nach Paragraf 89a des | |
Strafgesetzbuchs. | |
Der Generalbundesanwalt hatte sechs Jahre und drei Monate Haft gefordert, | |
Franco A.s Verteidiger hatten allenfalls eine kurze Bewährungsstrafe als | |
angemessen bezeichnet. Der Angeklagte selbst hat den Terrorvorwurf stets | |
bestritten, aber im Prozess den Besitz von illegalen Waffen und Munition | |
eingeräumt. Er wurde nun unter anderem auch wegen Verstoßes gegen das | |
Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz sowie wegen Betrugs | |
verurteilt. | |
Franco A. war Anfang 2017 aufgeflogen, [1][als er am Wiener Flughafen eine | |
geladene Pistole aus einem Versteck holen wollte.] Durch den Abgleich | |
seiner Fingerabdrücke stellten die Ermittler*innen fest, dass er mehr | |
als ein Jahr lang ein Doppelleben als syrischer Flüchtling geführt hatte. | |
Sie stießen durch ihn auf Preppergruppen, deren Mitglieder sich konspirativ | |
auf einen „Tag X“ vorbereiteten. Franco A. war in der Gruppe „Süd“ des | |
sogenannten [2][Hannibal-Netzwerks] aktiv, in dem sich viele Polizisten, | |
Reservisten und Angehörige des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr | |
organisierten. | |
Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt [3][hat seit Mai | |
2021 an fast 40 Prozesstagen gegen Franco A. verhandelt.] Im Februar 2022 | |
kam Franco A. erneut in Untersuchungshaft, nachdem er mit NS-Devotionalien, | |
schriftlichen Aufzeichnungen und Datenträgern erwischt wurde. Er ist nach | |
wie vor Soldat, darf aber keine Uniform mehr tragen und ist vom Dienst | |
suspendiert. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wird er aus der | |
Bundeswehr entlassen. | |
Mehr zur Urteilsbegründung später auf taz.de. | |
15 Jul 2022 | |
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## AUTOREN | |
Sebastian Erb | |
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