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# taz.de -- Urteil gegen rechten Bundeswehroffizier: Franco A. als Terrorist ve…
> Der Offizier Franco A. muss mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Frankfurter
> Gericht sieht es als erwiesen an, dass er die Tötung von Menschen geplant
> hat.
Bild: Zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt: Offizier Fr…
Frankfurt am Main taz | Der rechtsextreme Bundeswehroffizier Franco A. muss
wegen Rechtsterrors für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht
Frankfurt am Main verurteilte den 33-Jährigen am Freitag zu fünf Jahren und
sechs Monaten Freiheitsstrafe. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er
aus einer völkisch-nationalistischen und antisemitischen Gesinnung heraus
die Tötung von Menschen geplant hat. Juristisch ist das die „Vorbereitung
einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ nach Paragraf 89a des
Strafgesetzbuchs.
Der Generalbundesanwalt hatte sechs Jahre und drei Monate Haft gefordert,
Franco A.s Verteidiger hatten allenfalls eine kurze Bewährungsstrafe als
angemessen bezeichnet. Der Angeklagte selbst hat den Terrorvorwurf stets
bestritten, aber im Prozess den Besitz von illegalen Waffen und Munition
eingeräumt. Er wurde nun unter anderem auch wegen Verstoßes gegen das
Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz sowie wegen Betrugs
verurteilt.
Franco A. war Anfang 2017 aufgeflogen, [1][als er am Wiener Flughafen eine
geladene Pistole aus einem Versteck holen wollte.] Durch den Abgleich
seiner Fingerabdrücke stellten die Ermittler*innen fest, dass er mehr
als ein Jahr lang ein Doppelleben als syrischer Flüchtling geführt hatte.
Sie stießen durch ihn auf Preppergruppen, deren Mitglieder sich konspirativ
auf einen „Tag X“ vorbereiteten. Franco A. war in der Gruppe „Süd“ des
sogenannten [2][Hannibal-Netzwerks] aktiv, in dem sich viele Polizisten,
Reservisten und Angehörige des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr
organisierten.
Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt [3][hat seit Mai
2021 an fast 40 Prozesstagen gegen Franco A. verhandelt.] Im Februar 2022
kam Franco A. erneut in Untersuchungshaft, nachdem er mit NS-Devotionalien,
schriftlichen Aufzeichnungen und Datenträgern erwischt wurde. Er ist nach
wie vor Soldat, darf aber keine Uniform mehr tragen und ist vom Dienst
suspendiert. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wird er aus der
Bundeswehr entlassen.
Mehr zur Urteilsbegründung später auf taz.de.
15 Jul 2022
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## AUTOREN
Sebastian Erb
## TAGS
Schwerpunkt Hannibals Schattennetzwerk
Franco A.
Schwerpunkt Rechter Terror
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Bundeswehr
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GNS
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