Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Familie stirbt im Gaza-Krieg: Warten auf Gerechtigkeit
> Im Juli 2014 stirbt eine deutsch-palästinensische Familie bei einem
> israelischen Luftschlag in Gaza. Ein Kriegsverbrechen?
Bild: Ramsy Kilani bei einer Demo in Berlin 2015
Kurz vor dessen Tod telefoniert Ramsy Kilani ein letztes Mal mit seinem
Vater. Während Kilani im beschaulichen Siegen sitzt, ruft der aus Gaza an.
Der schmale Küstenstreifen ist von Israel und Ägypten begrenzt und Teil der
Palästinensischen Autonomiegebiete. „Damals hat es sich so angehört, als
seien sie an einem sicheren Ort“, erinnert sich Kilani, „obwohl es in Gaza
zu dieser Zeit keinen wirklich sicheren Ort gab.“
Sein Vater lebte lange in Deutschland und kehrte nach der Scheidung von
Kilanis Mutter in seine Heimat Gaza zurück. Als Kilani mit ihm spricht,
geht gerade der dreizehnte Tag des Krieges zu Ende, der im Sommer 2014
zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas ausgebrochen ist.
Am Tag darauf – dem 21. Juli 2014 – trifft ein israelischer Luftschlag das
Gebäude, in dem der Vater, seine Ehefrau, Kilanis fünf Halbgeschwister und
weitere Verwandte zu Abend essen. Alle elf Mitglieder der Familie sterben.
Am 22. Juli melden die Nachrichtenagenturen, und dann auch deutsche Medien:
Eine deutsch-palästinensische Familie wurde in Gaza getötet.
Wenn die Staatsanwaltschaft von einer Straftat gegen einen deutschen
Staatsbürger erfährt, etwa durch Medienberichte, muss sie eine Untersuchung
einleiten – auch dann, wenn die Tat selbst im Ausland passiert. In
ähnlicher Weise ist das israelische Militär verpflichtet, jedem
„außergewöhnlichen Vorfall“ während eines Einsatzes nachzugehen. Der Tod
von Zivilisten ist ein solcher Vorfall.
Auch die Hinterbliebenen – Kilani und seine Familie in Deutschland, sowie
die Angehörigen in Gaza – wollen Aufklärung und reichen Anzeigen bei den
jeweiligen Strafverfolgungsbehörden ein – eine in Israel, eine in
Deutschland.
Elf Menschen werden bei einem Militäreinsatz getötet. War es ein
Kriegsverbrechen? Von den vier dazu angestellten Ermittlungen wird keine
mit einer Verurteilung enden – sie werden nicht einmal vor Gericht landen.
Warum liegen im Fall der Familie Kilani Recht und Gerechtigkeit so weit
auseinander?
Im Jahr 2007 übernimmt die Terrororganisation Hamas die Kontrolle über den
Gazastreifen. Seitdem wird er von Ägypten und Israel abgeriegelt. Die Aus-
und Einreise ist nur mit speziellen Genehmigungen möglich, die schwer zu
bekommen sind. Der Vater und die Kinder hätten als deutsche Staatsbürger
Gaza verlassen können. Doch der Rest der Familie hatte lediglich
palästinensische Pässe.
Die Hamas hat die Einwohner Gazas bereits in mehrere Kriege mit Israel
gezerrt, so auch 2014: Nachdem militante Palästinenser drei jüdische
Teenager entführen und töten, ereilt einen palästinensischen Jungen durch
die Hand jüdischer Extremisten dasselbe Schicksal. Die Hamas schießt über
200 Raketen auf israelisches Gebiet, kurz darauf steigt Israel in den
Konflikt ein.
Zu diesem Zeitpunkt lebt die Familie Kilani in Beit Lahiya, einer
Kleinstadt im Norden des Gazastreifens nahe der israelischen Grenze. Bald
wirft die israelische Armee dort Flugblätter ab, die die Bewohner
auffordern, das Gebiet zu verlassen.
Die Familie zieht also um – zuletzt in das Büro eines Verwandten, im
fünften Stock eines Bürogebäudes in al-Remal, einem zentralen und als
sicher geltenden Viertel von Gaza-Stadt. „Wir waren erst mal verwirrt, wo
sie denn nun sind“, erinnert sich Kilani. „Es war ja der dritte
Wohnortwechsel innerhalb weniger Tage.“
Eine Etage unter der Familie befindet sich an diesem Abend Shaban Dahdoh,
ein ranghoher Kommandant der Terrororganisation Palästinensischer
Islamischer Dschihad, der sich ebenfalls im Büro eines Verwandten aufhält.
Er ist das eigentliche Ziel des israelischen Militärs. Während die Familie
versucht, dem Krieg zu entkommen, bewegt sie sich direkt in ihn hinein.
Ein Video, aufgenommen kurz nach dem Einschlag der Rakete, zeigt, erst
dunkel und wacklig, dann immer deutlicher – die zerrissenen Körper der
Kinder, grau vom Staub der zerstörten Wände. Ein weiteres Foto zeigt einen
Leichnam, der aus den Trümmern der eingestürzten oberen Stockwerke über die
Kante des Gebäudes hinausragt.
Acht Jahre nach dem Tod seines Vaters sitzt Kilani, der mittlerweile in
Berlin lebt, auf der Dachterrasse des taz-Gebäudes, in der Hand eine
Flasche Biolimonade. „Wie alle Palästinenser in Gaza wollte mein Vater ein
Ende der Blockade und ein Ende der Besatzung – aber er war nicht politisch
aktiv“, sagt er.
## Ramsy Kilani bekommt Hilfe von Menschenrechtsorganisation
„Nach seinem Tod haben wir mit allen Medien gesprochen, die wir erreichen
konnten“, erzählt er. „So ist das ECCHR auf uns aufmerksam geworden.“
Hinter dem langen Akronym verbirgt sich ein noch längerer Name: Das
European Center for Constitutional and Human Rights – eine
Nichtregierungsorganisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, „Unrecht
mit Recht zu begegnen“. Es strengt für Opfer von möglichen Kriegsverbrechen
und Menschenrechtsverletzungen Ermittlungen und Verfahren an und vertritt
diese auch, unter anderem gegen die Bundeswehr.
Im Dezember 2014 – die Toten sind längst begraben, der Krieg beendet –
reicht das ECCHR im Namen Ramsy Kilanis eine Anzeige bei der deutschen
Bundesanwaltschaft – der Staatsanwaltschaft des Bundes – ein.
Darin schlägt die Organisation vor, den Tod der Familie als
Kriegsverbrechen zu verfolgen.
Ein Kriegsverbrechen zu belegen ist schwierig – dass Menschen sterben, ist
juristisch gesehen im Krieg nicht per se ein Verbrechen. Aus der Ferne
Beweise zu sammeln – eine Situation, in der sich die deutschen
Staatsanwälte, wie auch das ECCHR befinden – ist ebenso schwierig.
Eine Nichtregierungsorganisation, die eine ähnliche Arbeit macht und einen
ähnlichen Namen trägt, hilft ihnen dabei: PCHR – das Palestinian Center of
Human Rights. Es befindet sich direkt im Gazastreifen. Auch sie reichen
Anzeigen ein, vertreten von möglichen Völkerrechtsverletzungen Betroffene
vor Gericht. Viele der vom ECCHR angeführten Informationen, die es auch an
die Bundesanwaltschaft übermittelt, tragen die Anwälte des PCHR zusammen.
Die gesammelten Belege sendet das PCHR auch an den obersten israelischen
Militärgeneralanwalt, bei dem es im Namen der Kilanis Anzeige erstattet.
Eine Anwältin des PCHR sagt: „Sie behaupten immer, sie würden ermitteln,
aber wir hören nie etwas von ihnen – bis wir selbst Anzeige erstatten.“
Der Militärgeneralanwalt ist es auch, der über die vom israelischen Militär
zusammengetragenen Fakten zu den „außergewöhnlichen Vorfällen“ entscheid…
Er bestimmt, ob eine offizielle Ermittlung oder ein Verfahren eröffnet
wird.
Während in Deutschland die beiden Ermittlungen anlaufen, weist der
israelische Militärgeneralanwalt im Juni 2015 die Anzeige des PCHR ab. Die
israelische Armee, so die Begründung, habe alles in ihrer Macht Stehende
getan, um zivile Opfer zu vermeiden. Sie habe das Gebäude absichtlich in
den Abendstunden angegriffen, da man zu diesem Zeitpunkt keine Zivilisten
mehr in dem Bürokomplex erwartet habe. Das PCHR, mit der Begründung nicht
einverstanden, legt daraufhin beim zivilen Generalstaatsanwalt Israels
Widerspruch ein.
Die Darstellung, dass das Militär von den Zivilisten im Gebäude nichts
gewusst haben könne, zweifeln sowohl das ECCHR als auch das PCHR an. Der
für das Bürogebäude verantwortliche Sicherheitsmann sagt im Rahmen der
Ermittlungen aus: Die Familie sei mit einer Matratze und anderen
persönlichen Gegenständen eingezogen, sie habe mehrfach das Gebäude
betreten und wieder verlassen.
Roy Schöndorf war zum Zeitpunkt des Angriffs stellvertretender
Generalstaatsanwalt Israels. Die Geschichte der Kilanis kennt er: „Ich habe
viele Stunden mit diesem Fall verbracht.“ Auf die Frage, ob die
israelischen Streitkräfte die Situation nicht besser hätten einschätzen
können, von der Anwesenheit der Familie nicht hätten wissen müssen,
entgegnet er im Gespräch mit der taz: „Es gibt zwei Millionen Menschen im
Gazastreifen. Wir können nicht jeden von ihnen beobachten.“
Zu Beginn der Ermittlungen ist Andreas Schüller, Anwalt beim ECCHR und
Betreuer des Falls, noch guten Mutes. Die Bundesanwaltschaft hat damals
zwar nur eine Vorermittlung – keine offizielle Untersuchung – eröffnet.
„Doch es sah so aus, als könnte es eine werden“, sagt er. „Der Staatsanw…
schien wirklich hinter dem Fall zu stehen.“
Ob eine offizielle Untersuchung oder eine Vorermittlung eingeleitet wird,
mache einen Unterschied, so Schüller. Bei einer offiziellen Untersuchung
könne die deutsche Justiz auf die Kooperation Israels bestehen.
Der bearbeitende deutsche Staatsanwalt richtet im Laufe der Ermittlungen
mehrere Auskunftsersuche an die israelischen Behörden – mit dem Hinweis,
dass ihre Mitarbeit freiwillig sei. Deren Antworten sind freundlich, aber
bestimmt: Sie verweisen darauf, dass der Fall in Israel bereits gründliche
juristische Verfahren durchlaufen habe – mit dem von dem
Militärgeneralanwalt ermittelten Ergebnis.
Hagai El-Ad leitet B’Tselem, eine israelische Nichtregierungsorganisation,
die Menschenrechtsverletzungen an Palästinensern dokumentiert und Israel
einen Apartheidstaat nennt. Seiner Meinung nach sei das israelische
Justizsystem eben nicht gründlich und vor allem nicht fair. Die
Ermittlungen des Militärs bezeichnet er als „juristischen Iron Dome“. Das
sei kein Zitat von ihm, betont er, sondern von der ehemaligen israelischen
Justizministerin Ayelet Shaked.
Der Iron Dome ist ein Raketenabwehrsystem, das Israel etwa vor Attacken der
Hamas schützt. Daher der Vergleich: Israel schotte sich auch juristisch ab,
wolle nicht wirklich ermitteln, sondern sich vor allem vor ausländischen
Untersuchungen schützen, so El-Ad.
Im internationalen Recht gilt: Der Staat, in dem eine Straftat geschieht,
hat das Vorrecht dazu zu ermitteln – und zu urteilen.
In einem Bericht aus dem Jahr 2016 schreibt B’Tselem, dass von den 360
Beschwerden, die im Rahmen der Militärkampagne im Juli 2014 beim
Militärgeneralanwalt eingereicht wurden, nur knapp über 60 Prozent
untersucht wurden. Drei Fälle seien letztlich vor Gericht gelandet.
Für denselben Zeitraum hatte das PCHR 246 Beschwerden beim
Militärgeneralanwalt eingereicht. Davon seien 36 gleich wieder fallen
gelassen worden, 8 würden derzeit noch untersucht.
## Erneute Absage durch israelische Justiz
Im März 2019 lehnt der israelische Generalstaatsanwalt den Einspruch des
PCHR ab und wiederholt dazu die Begründung des Militärgeneralanwalts aus
dem Jahr 2015.
Schöndorf, der mit sanfter Stimme spricht, betont, dass er mit der Familie
fühle. Ihr Tod sei „ein schrecklicher Verlust“. Der israelische Jurist
erklärt: „Auch wenn es für viele schwer zu verstehen ist – der Tod von
Zivilisten in einem Krieg ist nicht unbedingt ein Kriegsverbrechen. Erst
wenn diese gezielt angegriffen werden, wird es eines.“
Für die Kilanis bliebe nach der zweiten Ablehnung im israelischen
Rechtssystem noch eine Option: der Gang zum obersten Gericht Israels. Das
PCHR entscheidet sich dagegen. Schüller, betreuender Anwalt des ECCHR,
sagt: „Sie waren sich sicher, dass dabei auch kein anderes Ergebnis
herausgekommen wäre.“
Das PCHR berichtet von einem anderen Fall, den sie vor das oberste Gericht
gebracht hatten: Den der Bakr-Kinder – vier palästinensische Jungen, die
beim Spielen am Strand von Gaza durch einen israelischen Luftschlag getötet
wurden. Das Verfahren wurde abgewiesen.
Ramsy Kilani hat mittlerweile seinen Bachelor abgeschlossen – seit sieben
Jahren wird nun ermittelt. Ein Dokumentarfilm wurde über den Fall seiner
Familie gedreht. Er hat einen Master begonnen, angefangen zu arbeiten.
Einen großen Teil seiner Energie stecke er aber in seinen Aktivismus,
erzählt er. Er ist beim propalästinensischen Kollektiv „Palästina spricht�…
aktiv, organisiert Demonstrationen mit. Immer wieder werden bei den
Protesten antisemitische Parolen gerufen, von denen Kilani sich aber
distanziert. Man könne nicht jeden kontrollieren, der die Demonstrationen
besuche, sagt er.
Im Frühjahr und Sommer 2021 ist nur noch die Ermittlung der
Bundesanwaltschaft offen sowie die Anzeige des ECCHR. Dann geht alles ganz
schnell.
Schöndorf, in seiner damaligen Funktion als stellvertretender
Generalstaatsanwalt Israels, schickt einen Brief an die Bundesanwaltschaft.
Die Tötung der Kilanis sei kein Kriegsverbrechen, führt er aus.
Auch Kriege haben Regeln. Die erste und wohl wichtigste: Zivilisten dürfen
nicht gezielt angegriffen werden – Betonung auf gezielt. Dass sich die
angenommenen Informationen im Nachhinein als falsch erwiesen hätten, so
Schöndorf, ändere nichts an der Rechtmäßigkeit des Angriffs selbst.
Dass die israelische Justiz so argumentieren würde, habe das ECCHR bereits
geahnt, sagt der Völkerrechtler Schüller.
Die Argumentation, die Schöndorf anführt, ist nicht neu – sie findet sich
auch bei anderen Militäroperationen, bei denen wider Erwarten Zivilisten
sterben. Ein bekanntes Beispiel aus den Einsätzen der Bundeswehr in
Afghanistan ist der Luftangriff von Kundus: Ein deutscher Oberst befahl im
Jahr 2009 die Bombardierung zweier Tankwagen, rund 100 afghanische
Zivilisten starben. In einem Schriftsatz zu dem Fall verweist das
Bundesverfassungsgericht auf dasselbe Prinzip: Zum Zeitpunkt des Angriffs
sei nicht zu erwarten gewesen, dass Zivilisten betroffen sein könnten.
## Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit
Liron Libman, ehemaliger Chefankläger des israelischen Militärs, kennt das
System gut. Er sagt: „Es gibt einen Unterschied zwischen Recht und
Gerechtigkeit. Das Recht will gerecht sein, hat aber seine Grenzen.“
Im August 2021 stellt die Bundesanwaltschaft ihre Vorermittlungen ebenfalls
ein. In ihrer Begründung greift sie das Argument der israelischen Justiz
zwar auf, lässt aber offen, ob sie dem zustimmt. Stattdessen argumentiert
sie, dass die gesammelten Informationen nicht ausreichen würden, um eine
mögliche Strafbarkeit des Falls abschließend zu bewerten. Schüller hält ihr
das zugute.
In seinem Schreiben an die deutsche Bundesanwaltschaft erklärt Schöndorf:
Im Einklang mit militärischen Geheimhaltungsvorschriften könne das
israelische Militär selbst bei einer offiziellen Ermittlung nicht mehr
Informationen an die deutsche Justiz weitergeben, als es bereits getan
habe.
Die Entscheidungsfindung der Militärs und die Informationen, auf der sie
beruht, kann – wie im Fall der Familie Kilani – ausländischen
Justizbehörden nicht offengelegt werden. Sie sind von außen also
grundsätzlich kaum anzufechten. Innerhalb eines Justizsystems dagegen
schon, sagt der ehemalige Chefankläger Libman. Hätte die Familie beim
obersten Gericht Israels Widerspruch eingelegt, hätte das Gericht Einblick
in den gesamten Fall gehabt und damit dann auch in die militärischen
Details.
Schöndorf sieht das anders: Der Fall der Kilanis sei recht eindeutig kein
Kriegsverbrechen gewesen, der Tod der Zivilisten nicht Ziel, sondern
Zufall. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Berufung vor dem obersten Gericht
das Ergebnis geändert hätte, hält er für gering.
Auf Anfrage weist die Bundesanwaltschaft darauf hin, dass sie einzelne
Fälle generell nicht öffentlich kommentiert. Der amtierende israelische
Militärgeneralanwalt sowie der zivile Generalstaatsanwalt Israels können
für eine Stellungnahme nicht erreicht werden.
## Kilani hat Vertrauen in deutschen Staat verloren
Das wenige Vertrauen, das er in den deutschen Staat hatte, sei weg, so
Kilani. Groß war es sowieso nie, sagt er: „Deutschlands bedingungslose
Unterstützung Israels und unser untergeordneter Platz wird uns als
Palästinensern schon seit früher Kindheit eingeprägt.“
Elf Menschen – Vater, Mutter, Schwestern, Brüder – sind tot. In Deutschland
wie Israel hat ihr Tod keine rechtlichen Konsequenzen.
Doch den Hinterbliebenen bleibt noch eine Option: der Internationale
Strafgerichtshof. Bereits 2015 hatte das PCHR eine Reihe an Fällen,
darunter auch den der Kilanis, dort eingereicht. Die Ermittlungen laufen.
4 Aug 2022
## AUTOREN
Lisa Schneider
## TAGS
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
Gaza
Palästina
Israel
Lesestück Recherche und Reportage
GNS
Die Linke Berlin
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
Gaza
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
Terroranschlag
Joe Biden
Jordanien
Palästinensergebiete
Jair Lapid
## ARTIKEL ZUM THEMA
Streit über Antisemitismus: Linke will Trennlinie zur Hamas
Der Antisemitismus-Streit in der Linken hat ein Parteiausschlussverfahren
zur Folge. Der Neuköllner Palästina-Aktivist Ramsy Kilani soll gehen.
Militanter im Westjordanland getötet: Ende des „Löwen von Nablus“
Israels Militär tötet einen Anführer des militärischen Arms der Fatah, die
das Westjordanland regiert. Anhänger:innen rufen zu Protesten auf.
Nach Luftangriffen in Gaza und Israel: Die Waffenruhe hält
Seit Sonntagabend sind keine neuen Raketen mehr aus Israel und dem
Gazastreifen abgefeuert worden. Es waren die schwersten Kämpfe seit einem
Jahr.
Palästinensische Gruppen in Gaza: Irans langer Arm
Der Islamische Dschihad Palästina (PIJ) gilt als Konkurrent der Hamas. Die
Organisation hat weniger Mitglieder, aber mehr Waffen und Geld.
Israel-Palästina-Konflikt: Raketen auf Gaza, Hamas in Deckung
Bei einer israelischen Militäraktion gegen den Islamischen Dschihad sterben
in Gaza 30 Menschen. Es sind die schwersten Kämpfe seit einem Jahr.
Luftangriffe in Israel und Gaza: Weitere Eskalation befürchtet
Israel hat erneut Ziele in Gaza angegriffen. Militante Palästinenser
feuerten ihrerseits zahlreiche Raketen in Richtung Israel ab.
Olympia-Attentat 1972 in München: Streit um Entschädigung
1972 töteten Palästinenser in München elf Israelis. Nun will die
Bundesregierung die Angehörigen entschädigen. Doch die lehnen die
angebotene Summe als zu niedrig ab.
US-Präsident Biden im Westjordanland: Perspektiven für Palästinenser
Auf seiner Nahostreise kommt der US-Präsident mit Palästinenserpräsident
Abbas zusammen. Biden fordert für die Menschen „einen politischen
Horizont“.
Palästinenser*innen in Jordanien: Die ewig Heimatlosen
Mohamed und Alaa sind in Jordanien geboren und aufgewachsen, fühlen sich
aber als Palästinenser. Der eine kann nicht zurück, der andere will nicht.
Tod einer Reporterin im Westjordanland: Nicht vorschnell urteilen
Schuldzuweisungen im Fall der Todesschüsse auf die Al-Jazeera-Reporterin
sind fehl am Platz. Eine Untersuchung sollte die Verantwortung klären.
Israel-Palästina-Konflikt: Weiter Konflikte auf dem Tempelberg
Militante Palästinenser werfen Steine, die israelische Polizei dringt auf
den Tempelberg. Gegenseitige Provokationen sorgen für weitere Spannungen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.