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# taz.de -- Beschwerde der Umwelthilfe abgelehnt: Klimapolitik ohne Karlsruhe
> Die Deutsche Umwelthilfe wollte weiter Druck auf die Bundespolitik
> machen. Doch das Bundesverfassungsgericht lehnte die Klage ohne
> Begründung ab.
Bild: Bundesverfassungsgericht: Die Klage gegen das unzureichende Bundesklimasc…
Hamburg taz | Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Verfassungsklage
der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Klimaschutzgesetz ohne jede
juristische Begründung abgelehnt. Das teilte DUH-Anwalt Remo Klinger in
Hamburg auf dem Deutschen Anwaltstag mit. Das Bundesverfassungsgericht
bestätigte den Vorgang.
Im Frühjahr 2021 war das Bundesverfassungsgericht noch der Champion der
Klima-Bewegung. Damals ließ das Gericht überraschend klimapolitische
Verfassungsbeschwerden zu, obwohl keine „gegenwärtige“ Gefährdung von
Grundrechten vorlag. Die Richter:innen [1][argumentierten], dass in
Zukunft massive Eingriffe in Freiheitsrechte drohen, wenn nicht rechtzeitig
klimapolitisch umgesteuert wird.
Konkret verlangte das BVerfG damals vom Bundestag zwar nur, frühzeitig
Ziele für die CO2-Reduktion ab 2030 festzulegen. Aber es erklärte den
Klimaschutz zugleich zum Staatsziel, das durch das 1.5/2-Grad-Ziel des
Pariser Abkommens konkretisiert werde.
Im Januar koordinierte die DUH eine neue Verfassungsbeschwerde von neun
jungen Leuten aus dem Umfeld von Fridays for Future. Das Verfassungsgericht
solle feststellen, dass die Verschärfung des Klimaschutzgesetzes im August
2021 nicht den Anforderungen des Grundgesetzes genüge. Die Neuregelung
führe nur zu einer Senkung der Emissionsmenge um 6,5 Prozent bis 2030.
Die Klage stützte sich auch auf einen neuen, den sechsten,
Sachstandsbericht des Weltklimarats IPCC, wonach sich der Klimawandel
„schneller und folgenschwerer“ vollzieht als bislang angenommen. Die
Argumentation der DUH wurde auf 162 Seiten ausgeführt.
## Kläger wollen nach Straßburg
Das Bundesverfassungsgericht reagierte schnell, aber nicht so wie
erwünscht. Die Verfassungsbeschwerde wurde ohne jede juristische Begründung
nicht zur Entscheidung angenommen. Dies ist in Karlsruhe zwar zulässig, um
das Gericht zu entlasten. Bei Klagen von dieser Bedeutung dürfte es aber
doch unüblich sein. (Az.: 1 BvR 188/12)
Schon im Februar war eine andere von der DUH initiierte
Verfassungsbeschwerde nicht angenommen worden. Damals stellte Karlsruhe
fest, dass Bürger nicht gegen die Klimapolitik einzelner Bundesländer
klagen können, weil es nur auf Bundesebene ein CO2-Budget gibt. Diese
[2][Ablehnung] war immerhin noch auf 12 Seiten begründet worden.
Remo Klinger zeigte sich bei der Tagung in Hamburg desillusioniert. „In
Karlsruhe ist erstmal Schluss“, mit weiteren bahnbrechenden
Klima-Beschlüssen rechne er vorerst nicht.
Die DUH erklärte auf Anfrage, dass die neun jungen Leute nun den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen werden.
24 Jun 2022
## LINKS
[1] /Entscheidung-zum-Klimaschutzgesetz/!5763553
[2] /Verpflichtung-der-Bundeslaender/!5829571
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Klimawandel
Bundesverfassungsgericht
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fossile Energien
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