| # taz.de -- Beschwerde der Umwelthilfe abgelehnt: Klimapolitik ohne Karlsruhe | |
| > Die Deutsche Umwelthilfe wollte weiter Druck auf die Bundespolitik | |
| > machen. Doch das Bundesverfassungsgericht lehnte die Klage ohne | |
| > Begründung ab. | |
| Bild: Bundesverfassungsgericht: Die Klage gegen das unzureichende Bundesklimasc… | |
| Hamburg taz | Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Verfassungsklage | |
| der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Klimaschutzgesetz ohne jede | |
| juristische Begründung abgelehnt. Das teilte DUH-Anwalt Remo Klinger in | |
| Hamburg auf dem Deutschen Anwaltstag mit. Das Bundesverfassungsgericht | |
| bestätigte den Vorgang. | |
| Im Frühjahr 2021 war das Bundesverfassungsgericht noch der Champion der | |
| Klima-Bewegung. Damals ließ das Gericht überraschend klimapolitische | |
| Verfassungsbeschwerden zu, obwohl keine „gegenwärtige“ Gefährdung von | |
| Grundrechten vorlag. Die Richter:innen [1][argumentierten], dass in | |
| Zukunft massive Eingriffe in Freiheitsrechte drohen, wenn nicht rechtzeitig | |
| klimapolitisch umgesteuert wird. | |
| Konkret verlangte das BVerfG damals vom Bundestag zwar nur, frühzeitig | |
| Ziele für die CO2-Reduktion ab 2030 festzulegen. Aber es erklärte den | |
| Klimaschutz zugleich zum Staatsziel, das durch das 1.5/2-Grad-Ziel des | |
| Pariser Abkommens konkretisiert werde. | |
| Im Januar koordinierte die DUH eine neue Verfassungsbeschwerde von neun | |
| jungen Leuten aus dem Umfeld von Fridays for Future. Das Verfassungsgericht | |
| solle feststellen, dass die Verschärfung des Klimaschutzgesetzes im August | |
| 2021 nicht den Anforderungen des Grundgesetzes genüge. Die Neuregelung | |
| führe nur zu einer Senkung der Emissionsmenge um 6,5 Prozent bis 2030. | |
| Die Klage stützte sich auch auf einen neuen, den sechsten, | |
| Sachstandsbericht des Weltklimarats IPCC, wonach sich der Klimawandel | |
| „schneller und folgenschwerer“ vollzieht als bislang angenommen. Die | |
| Argumentation der DUH wurde auf 162 Seiten ausgeführt. | |
| ## Kläger wollen nach Straßburg | |
| Das Bundesverfassungsgericht reagierte schnell, aber nicht so wie | |
| erwünscht. Die Verfassungsbeschwerde wurde ohne jede juristische Begründung | |
| nicht zur Entscheidung angenommen. Dies ist in Karlsruhe zwar zulässig, um | |
| das Gericht zu entlasten. Bei Klagen von dieser Bedeutung dürfte es aber | |
| doch unüblich sein. (Az.: 1 BvR 188/12) | |
| Schon im Februar war eine andere von der DUH initiierte | |
| Verfassungsbeschwerde nicht angenommen worden. Damals stellte Karlsruhe | |
| fest, dass Bürger nicht gegen die Klimapolitik einzelner Bundesländer | |
| klagen können, weil es nur auf Bundesebene ein CO2-Budget gibt. Diese | |
| [2][Ablehnung] war immerhin noch auf 12 Seiten begründet worden. | |
| Remo Klinger zeigte sich bei der Tagung in Hamburg desillusioniert. „In | |
| Karlsruhe ist erstmal Schluss“, mit weiteren bahnbrechenden | |
| Klima-Beschlüssen rechne er vorerst nicht. | |
| Die DUH erklärte auf Anfrage, dass die neun jungen Leute nun den | |
| Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen werden. | |
| 24 Jun 2022 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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