# taz.de -- Bundesverfassungsgericht zu Hartz IV : Kinder weg, Haus weg | |
> Ziehen Kinder von Hartz IV-Bezieher:innen aus, dann sinkt auch der | |
> Wohnbedarf, so das Bundesverfassungsgericht. Ein Paar muss sein Haus nun | |
> verkaufen. | |
Bild: Urteil zu Hartz-IV-Schonvermögen: Bundesverfassungsgericht | |
FREIBURG taz | Eltern, deren Kinder ausgezogen sind, dürfen beim Hartz | |
IV-Schonvermögen gleich streng behandelt werden wie Kinderlose. Das | |
entschied nun das Bundesverfassungsgericht und lehnte eine Vorlage des | |
Sozialgerichts Aurich ab, das mehr Rücksicht auf die Situation von Eltern | |
verlangte. | |
Konkret ging es um ein Ehepaar aus Ostfriesland, das im eigenen Haus mit | |
143 Quadratmeter Grundfläche lebte. Der Mann war schon Rentner, die Frau | |
wurde arbeitslos und beantragte 2018 Grundsicherung. Das Jobcenter lehnte | |
den Antrag jedoch mit Verweis auf das große Haus ab, die Frau sei nicht | |
wirklich bedürftig. Das Haus könne „verwertet“, also verkauft, werden. F�… | |
ein Ehepaar genügten 90 Quadratmeter Wohnfläche. | |
Das Jobcenter berief sich dabei auf die Regeln zum Schonvermögen für | |
[1][Hartz IV-Bezieher:innen] im Sozialgesetzbuch 2. Dort heißt es, dass | |
Arbeitslosengeld 2 auch dann bezahlt wird, wenn die arbeitslose Person „ein | |
selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine | |
entsprechende Eigentumswohnung“ hat. | |
Doch was ist angemessen? Hier hat das Bundessozialgericht 2016 | |
festgestellt, dass für eine vierköpfige Familie Wohneigentum von 130 | |
Quadratmeter angemessen ist und für zwei Personen 90 Quadratmeter. | |
## Ähnliche Probleme für arbeitslose Mieter:innen | |
Das ostfriesische Ehepaar wandte nun ein, dass sie das Haus 1997 bezogen | |
hatten, als die Familie noch achtköpfig war. Doch nach und nach zogen die | |
sechs Kinder aus. Seit 2013 lebte das Ehepaar allein im Familienhaus. | |
Das Jobcenter verwies wiederum auf das Gesetz. Für die Angemessenheit von | |
Wohneigentum komme es auf den Zeitpunkt an, zu dem Sozialleistungen | |
beantragt werden. Es sei unerheblich, dass das Wohneigentum in der | |
Vergangenheit angemessen war, als die Kinder noch bei den Eltern wohnten. | |
Das Sozialgericht Aurich, bei dem der Fall landete, sprang jedoch den | |
Eltern bei und legte den Fall in Karlsruhe vor. Es sei eine Diskriminierung | |
von Eltern, wenn diese nach dem Auszug der Kinder ihr Haus verkaufen | |
müssen, während ein kinderloses Paar sein Haus behalten könne. Die Eltern | |
verlieren so den bisherigen Lebensmittelpunkt, während die Kinderlosen im | |
gewohnten Umfeld bleiben können, argumentierte das Gericht. Das Grundgesetz | |
verbiete eine Schlechterstellung von Eltern gegenüber Kinderlosen. | |
Doch der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hält die aktuellen | |
Regelungen zum Schonvermögen für verfassungskonform. Der Gesetzgeber habe | |
bei Sozialleistungen einen weiten Gestaltungsspielraum. So könne er Eltern | |
und Kinderlose – wie derzeit – formal gleichbehandeln, indem nur auf die | |
aktuelle Bewohnerzahl und ihren Flächenbedarf abgestellt wird. Soweit dies | |
bei Eltern zu Umzügen führt, die Kinderlosen erspart bleiben, sei dies | |
gerechtfertigt. Der Staat müsse Sozialleistungen nur dort gewähren, wo ein | |
echter Bedarf besteht. | |
Ähnliche Probleme haben auch Mieter:innen, die Hartz IV beziehen. Wenn die | |
Kinder ausziehen, kann eine bisher angemessene Wohnung plötzlich zu groß | |
werden. Das Jobcenter hat die Mieter früher aufgefordert, sich binnen sechs | |
Monaten eine billigere Wohnung zu suchen. Seit März 2020 ist die Prüfung | |
der Wohnverhältnisse bei Hartz IV-Bezieher:innen zwar [2][coronabedingt | |
ausgesetzt.] Die Sonderregelung soll jedoch zum Jahresende 2022 auslaufen. | |
Die Probleme von Mieter:innen spielten im aktuellen Karlsruher Fall aber | |
keine Rolle. | |
2 Jun 2022 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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