| # taz.de -- Bundesverfassungsgericht zu Hartz IV : Kinder weg, Haus weg | |
| > Ziehen Kinder von Hartz IV-Bezieher:innen aus, dann sinkt auch der | |
| > Wohnbedarf, so das Bundesverfassungsgericht. Ein Paar muss sein Haus nun | |
| > verkaufen. | |
| Bild: Urteil zu Hartz-IV-Schonvermögen: Bundesverfassungsgericht | |
| Freiburg taz | Eltern, deren Kinder ausgezogen sind, dürfen beim Hartz | |
| IV-Schonvermögen gleich streng behandelt werden wie Kinderlose. Das | |
| entschied nun das Bundesverfassungsgericht und lehnte eine Vorlage des | |
| Sozialgerichts Aurich ab, das mehr Rücksicht auf die Situation von Eltern | |
| verlangte. | |
| Konkret ging es um ein Ehepaar aus Ostfriesland, das im eigenen Haus mit | |
| 143 Quadratmeter Grundfläche lebte. Der Mann war schon Rentner, die Frau | |
| wurde arbeitslos und beantragte 2018 Grundsicherung. Das Jobcenter lehnte | |
| den Antrag jedoch mit Verweis auf das große Haus ab, die Frau sei nicht | |
| wirklich bedürftig. Das Haus könne „verwertet“, also verkauft, werden. F�… | |
| ein Ehepaar genügten 90 Quadratmeter Wohnfläche. | |
| Das Jobcenter berief sich dabei auf die Regeln zum Schonvermögen für | |
| [1][Hartz IV-Bezieher:innen] im Sozialgesetzbuch 2. Dort heißt es, dass | |
| Arbeitslosengeld 2 auch dann bezahlt wird, wenn die arbeitslose Person „ein | |
| selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine | |
| entsprechende Eigentumswohnung“ hat. | |
| Doch was ist angemessen? Hier hat das Bundessozialgericht 2016 | |
| festgestellt, dass für eine vierköpfige Familie Wohneigentum von 130 | |
| Quadratmeter angemessen ist und für zwei Personen 90 Quadratmeter. | |
| ## Ähnliche Probleme für arbeitslose Mieter:innen | |
| Das ostfriesische Ehepaar wandte nun ein, dass sie das Haus 1997 bezogen | |
| hatten, als die Familie noch achtköpfig war. Doch nach und nach zogen die | |
| sechs Kinder aus. Seit 2013 lebte das Ehepaar allein im Familienhaus. | |
| Das Jobcenter verwies wiederum auf das Gesetz. Für die Angemessenheit von | |
| Wohneigentum komme es auf den Zeitpunkt an, zu dem Sozialleistungen | |
| beantragt werden. Es sei unerheblich, dass das Wohneigentum in der | |
| Vergangenheit angemessen war, als die Kinder noch bei den Eltern wohnten. | |
| Das Sozialgericht Aurich, bei dem der Fall landete, sprang jedoch den | |
| Eltern bei und legte den Fall in Karlsruhe vor. Es sei eine Diskriminierung | |
| von Eltern, wenn diese nach dem Auszug der Kinder ihr Haus verkaufen | |
| müssen, während ein kinderloses Paar sein Haus behalten könne. Die Eltern | |
| verlieren so den bisherigen Lebensmittelpunkt, während die Kinderlosen im | |
| gewohnten Umfeld bleiben können, argumentierte das Gericht. Das Grundgesetz | |
| verbiete eine Schlechterstellung von Eltern gegenüber Kinderlosen. | |
| Doch der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hält die aktuellen | |
| Regelungen zum Schonvermögen für verfassungskonform. Der Gesetzgeber habe | |
| bei Sozialleistungen einen weiten Gestaltungsspielraum. So könne er Eltern | |
| und Kinderlose – wie derzeit – formal gleichbehandeln, indem nur auf die | |
| aktuelle Bewohnerzahl und ihren Flächenbedarf abgestellt wird. Soweit dies | |
| bei Eltern zu Umzügen führt, die Kinderlosen erspart bleiben, sei dies | |
| gerechtfertigt. Der Staat müsse Sozialleistungen nur dort gewähren, wo ein | |
| echter Bedarf besteht. | |
| Ähnliche Probleme haben auch Mieter:innen, die Hartz IV beziehen. Wenn die | |
| Kinder ausziehen, kann eine bisher angemessene Wohnung plötzlich zu groß | |
| werden. Das Jobcenter hat die Mieter früher aufgefordert, sich binnen sechs | |
| Monaten eine billigere Wohnung zu suchen. Seit März 2020 ist die Prüfung | |
| der Wohnverhältnisse bei Hartz IV-Bezieher:innen zwar [2][coronabedingt | |
| ausgesetzt.] Die Sonderregelung soll jedoch zum Jahresende 2022 auslaufen. | |
| Die Probleme von Mieter:innen spielten im aktuellen Karlsruher Fall aber | |
| keine Rolle. | |
| 2 Jun 2022 | |
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| [1] /Hubertus-Heil-will-Hartz-IV-erhoehen/!5858624 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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