| # taz.de -- Jurist über Freispruch von Olaf Latzel: „Das Urteil ist skandal�… | |
| > Der Bremer Pastor Olaf Latzel wetterte gegen Homosexuelle, wurde | |
| > verurteilt – und freigesprochen. Jurist Tore Vetter über die Sicht der | |
| > Betroffenen. | |
| Bild: Sind neben anderen auch Betroffene der Latzel-Attacken: Teilnehmende des … | |
| taz: Das Landgericht Bremen hat am Freitag entschieden: Was Pastor Olaf | |
| Latzel [1][in einem Eheseminar über Homosexuelle gesagt hat], ist keine | |
| Volksverhetzung. Wie konnte es zu diesem Urteil kommen, Herr Vetter? | |
| Tore Vetter: Die Äußerungen von Latzel selbst waren unbestritten. Es ging | |
| nur noch um die Frage, ob diese Äußerungen im Sinne der Volksverhetzung ein | |
| Aufstacheln zum Hass gegen Teile der Bevölkerung sind oder die Würde dieser | |
| Menschen angegriffen haben. In jedem Einzelfall muss ein Gericht dann die | |
| Grundrechte der Beteiligten abwägen, auch die von Latzel: die | |
| Meinungsfreiheit, bei religiösen Äußerungen auch die Religionsfreiheit. Die | |
| Urteilsbegründung liegt noch nicht schriftlich vor, aber das war wohl der | |
| Knackpunkt: dass die Abwägung zwischen der Religionsfreiheit und der | |
| Persönlichkeitsrechten sowie der Menschenwürde queerer Menschen zugunsten | |
| Latzels ausgefallen ist. | |
| Anders als das [2][Amtsgericht in erster Instanz] entschieden hatte. | |
| Genau. Die Gerichte schauen, ob eine Äußerung unter die Religionsfreiheit | |
| fallen könnte. Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend, | |
| wird anhand einer sogenannten Plausibilitätsprüfung geguckt, ob das Gesagte | |
| irgendwie plausibel unter den Glauben der äußernden Person fällt. | |
| Deswegen auch [3][die Gutachten], die für den Prozess beauftragt wurden? | |
| Ja. Wobei es recht erstaunlich ist, dass das Gericht so umfangreiche | |
| theologische Gutachten eingeholt hat, weil man wahrscheinlich auch ohne | |
| hätte sehen können, das zumindest in Teilen des Christentums homosexuelle | |
| und queere Menschen abgelehnt werden. Insofern ist es erst mal auch relativ | |
| unproblematisch, dass Latzel sich auf seine Religionsfreiheit berufen kann. | |
| Das darf aber keinesfalls dazu führen, dass eine Äußerung deswegen keine | |
| Straftat sein kann. Die Religionsfreiheit ist keine Art Super-Grundrecht, | |
| das grundsätzlich zu einer Straffreiheit von Äußerungen führt. Bei der | |
| Frage, ob die Menschenwürde der Betroffenen angegriffen ist, muss immer die | |
| Perspektive dieser einbezogen werden. Es darf keine Art von | |
| Parallel-Wertung innerhalb der Religion vorgenommen werden. | |
| Wann ist die Würde eines Menschen denn verletzt? | |
| Ein Angriff auf die Menschenwürde kann nach der Rechtsprechung etwa dann | |
| vorliegen, wenn das Recht der betroffenen Gruppe auf ein gleichberechtigtes | |
| Leben innerhalb der Gesellschaft in Frage gestellt wird. Dann muss | |
| natürlich berücksichtigt werden: Was hat das für Folgen für die | |
| Betroffenen? Und nicht nur der ideologische Hintergrund des Äußernden. | |
| Die Richterin am Amtsgericht hat genau darauf geschaut und gesagt: Latzel | |
| stiftet zu einem Hass gegen einen Teil der Bevölkerung an. | |
| Im Landgericht scheint sich dagegen das Narrativ durchgesetzt zu haben – | |
| wie es in einer christlichen, fundamentalistischen Szene von der | |
| katholischen Kirche bis zu Evangelikalen verbreitet wird -, dass nicht die | |
| Menschen abgelehnt würden, sondern die Homosexualität. Das Amtsgericht ist | |
| dem nicht auf den Leim gegangen und hat gesagt: Homosexualität ohne | |
| Menschen ist schlichtweg nicht vorstellbar. Das hat das Landgericht | |
| offensichtlich anders gesehen – und damit die Sichtweise der Betroffenen | |
| meines Erachtens verkannt. Dabei muss diese im Rahmen so einer Bewertung | |
| ganz klar mit berücksichtigt werden. | |
| Viele Gruppen sind empört und halten das Urteil für falsch. Sie also auch? | |
| Ja. Das Skandalöse daran ist doch, dass es gravierende Folgen haben kann. | |
| Menschenverachtende Äußerungen und solche, die sich ganz konkret gegen | |
| homosexuelle, queere Menschen richten, könnten sich damit zukünftig immer | |
| unter dem Deckmantel der Religion verstecken. Oder hinter dem Argument: Es | |
| sind gar nicht die Menschen gemeint, sondern eben „nur“ ihre | |
| gesellschaftliche Gleichstellung. Übrigens ist das eine Entwicklung, die | |
| auch an anderer Stelle sichtbar geworden ist: Im März letzten Jahres hat | |
| das Landgericht Kassel in zweiter Instanz zugunsten eines Biologieprofessor | |
| geurteilt. Er hatte sich homophob geäußert und auf die | |
| Wissenschaftsfreiheit berufen. Das Gericht hat berücksichtigt, dass er als | |
| Biologieprofessor einen wissenschaftlichen Hintergrund hätte und quasi | |
| einen wissenschaftlichen Beitrag hätte leisten wollen. | |
| Liegt das Rechtssystem in dieser Abwägung ein Stück weit zurück hinter der | |
| gesellschaftlichen Entwicklung zurück? | |
| Es ist zumindest problematisch, wenn Gerichte zugunsten eines einseitig | |
| liberalen Grundrechtsverständnisses der Äußernden die Grundrechte der | |
| Betroffenen komplett verkennen. | |
| Glauben Sie, dass die Staatsanwaltschaft im Fall Latzel Revision einlegen | |
| wird? | |
| Ich hoffe, dass da noch was kommt und der Fall zum Oberlandesgericht geht. | |
| Damit es eben nicht Schule macht, sich bei solchen Äußerungen auf | |
| Religionsfreiheit berufen zu können. Aber die strafrechtliche Perspektive | |
| ist nicht die einzige. Aus meiner Sicht ist jetzt vor allem die | |
| Landeskirche in der Pflicht. | |
| Das Disziplinarverfahren läuft noch. Welchen Spielraum hat die Kirche | |
| überhaupt? | |
| Die Kirche schien auf den Ausgang des Verfahrens gewartet zu haben, auch | |
| wenn sie davon unabhängig ist. Es kommt nicht drauf an, ob Latzel sich | |
| strafbar gemacht hat, sondern ob er Amtspflichten verletzt hat – etwa wenn | |
| er gegen den kirchlichen Auftrag und die Ordnung der Kirche verstoßen oder | |
| ihr Ansehen verletzt hat. Dann kann er versetzt oder sogar aus dem Dienst | |
| entfernt werden. Die Kirche darf sich jetzt jedenfalls nicht hinter diesem | |
| Freispruch zurückziehen. Meiner Ansicht nach sollte sie den | |
| Handlungsspielraum nutzen, auch wenn eine Entfernung aus dem Dienst | |
| natürlich vor Gericht auch gekippt werden könnte. Sie sollte sich | |
| entscheiden, ob sie homophobe Prediger wie Latzel duldet oder sich an die | |
| Seite der Betroffenen, nicht zuletzt der queeren Menschen innerhalb ihrer | |
| Gemeinden, stellt. | |
| 24 May 2022 | |
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| ## AUTOREN | |
| Alina Götz | |
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