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# taz.de -- Rigaer94-Räumungsklage: Die Mieterin muss raus
> Das Amtsgericht Kreuzberg gab einer Räumungsklage des Eigentümers der
> Rigaer 94 statt: Eine Mieterin muss ihre Wohnung aufgeben.
Bild: Hat nun eine Mieterin weniger: Die Rigaerstraße 94
Berlin taz | Kurz und knapp verlas die Richterin am Dienstagmorgen das
Urteil im Räumungsprozess gegen eine Mieterin des selbstverwalteten
Hausprojekts Rigaer94: Die Beklagte muss die Wohnung im Vorderhaus der
Rigaer Straße 94 bis zum 30. Juni räumen, die Widerklage wird abgewiesen.
Eine Begründung lieferte die Richterin nicht, erst müsse das Urteil den
Prozessbeteiligten zugestellt werden, hieß es. Weder Vertreter der
Klägerseite, der englischen [1][Briefkastenfirma Lafone Investment
Limited], noch der Beklagten waren vor dem Amtsgericht Kreuzberg
erschienen.
Dabei hatte es zuletzt noch ganz gut ausgesehen: Ende Februar hatten die
Anwälte der Mieterin vorgeschlagen, dass die Frau, die seit 20 Jahren nicht
mehr in der Wohnung lebt, in der sich mittlerweile der Fitnessraum des
Kollektivs befinden soll, aus dem Vertrag ausscheidet und und
[2][stattdessen eine andere Mieterin] den 30 Jahre alten Vertrag übernimmt.
Der Anwalt des Eigentümers fand das eine „coole Idee“, wollte jedoch den
Ausgang des Verfahrens abwarten.
Vergangene Woche wies dann das Landgericht Berlin eine [3][Räumungsklage
gegen die hauseigene besetzte Kneipe] „Kadterschmiede“ erneut ab, weil die
Briefkastenfirma keine Prozessbevollmächtigung vorlegen konnte. In einem
weiteren Räumungsprozess gegen eine Mieterin der Rigaer94 vor dem
Amtsgericht Kreuzberg soll zunächst ein Rechtsgutachten des
Max-Planck-Instituts erstellt werden, um die jahrelange Streitfrage zu
klären, ob die Eigentümergesellschaft des Gebäudes nach deutschem Recht
überhaupt existiert.
## Unklar, ob Mieterin in Berufung geht
Diese Frage habe im aktuellen Verfahren jedoch keine Rolle gespielt,
weshalb das Urteil absehbar gewesen sei, so R94-Anwalt Lukas Theune zur
taz. Da die Mieterin nicht mehr in dem Hausprojekt wohnen will, sei die
Frage der Rechtsfähigkeit nicht thematisiert worden. Das Verfahren sei
daher ein „krasser Einzelfall“, so Theune mit Blick auf die rund 30
weiteren anhängigen Räumungsverfahren. Die Lafone hatte das Haus im Oktober
vergangenen Jahres von der Polizei durchsuchen lassen, um die Personalien
der Bewohner*innen festzustellen, und dann allen gekündigt.
Ob die Altmieterin gegen das Urteil in Berufung gehen wird, war am Dienstag
noch nicht klar. Die junge Frau, die sich beim Prozess Ende Februar als
Nachmieterin ins Spiel gebracht hatte, will laut Theune nun versuchen,
einen Mietvertrag für die Wohnung abzuschließen. Der Anwalt der Lafone,
Alexander von Aretin, zeigte sich gegenüber der taz offen dafür.
„Wir müssen erst die Rechtskräftigkeit des Urteils abwarten, danach schauen
wir uns gerne ihre Unterlagen an, und dann sehen wir weiter“, so Aretin.
Allerdings müsse die Miete angepasst werden, wenn auch „moderat“. Was das
bei einer 52 Quadratmeter großen Zweizimmerwohnung in Friedrichshain
bedeutet, die zuvor bezahlbare 120 Euro warm gekostet hat, wird sich
zeigen.
29 Mar 2022
## LINKS
[1] /Kadterschmiede-in-der-Rigaer-Strasse-94/!5842456
[2] /Klage-gegen-Mieterinnen-der-Rigaer-94/!5833831
[3] /Raeumungsprozesse-um-die-Rigaer94/!5844108
## AUTOREN
Marie Frank
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