| # taz.de -- Klage auf Akteneinsicht zur Rigaer 94: Die Polizei mauert | |
| > Die Polizei verweigert die Herausgabe eines Durchsuchungsbeschlusses für | |
| > das Hausprojekt Rigaer 94. Mithilfe von „Frag den Staat“ wird dagegen | |
| > geklagt. | |
| Bild: Die Polizei und die Rigaer 94: ein spezielles Verhältnis | |
| Berlin taz | Die Berliner Polizei wird [1][mithilfe der Online-Plattform | |
| „Frag den Staat“ verklagt]. Hintergrund ist eine [2][Durchsuchung des | |
| linksradikalen Hausprojekts Rigaer Straße 94] am 6. Oktober vergangenen | |
| Jahres, bei der die Beamt:innen 25 Wohnungen durchsuchten, die sie zuvor | |
| teilweise aufbrachen, sowie die Personalien von 26 Personen feststellten. | |
| Noch am Tag des Einsatzes hatte Marco Mauer, Nutzer des Transparenzportals, | |
| auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung des | |
| Durchsuchungsbeschlusses bei der Polizei beantragt. Seine Klage richtet | |
| sich gegen die Ablehnung dieses Gesuchs. Das IFG garantiert den | |
| voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen | |
| staatlicher Stellen, auch der Polizei. | |
| An dem für die Bewohner:innen und Öffentlichkeit überraschende Einsatz | |
| waren 320 Polizist:innen, darunter Spezialeinheiten mit Kletterausrüstung, | |
| beteiligt. Ziel war die Feststellung der Identitäten der vermeintlichen | |
| Bewohner:innen. Den Durchsuchungsbeschluss hatte die Polizei zuvor beim | |
| Amtsgericht Tiergarten beantragt. | |
| Sie berief sich dabei auf das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz | |
| (Asog), wonach der Schutz privater Rechte der Polizei obliegt, „wenn ohne | |
| polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich | |
| erschwert würde“. Zuvor hatten die Eigentümervertreter der britischen | |
| Briefkastenfirma Lafone Investments Limited um Hilfe gebeten, da es ihnen | |
| nicht möglich sei, selbst das Haus zu betreten und die Identitäten der | |
| Bewohner:innen festzustellen. | |
| Das Gericht gestatte die Durchsuchung der Wohnungen; unangetastet blieben | |
| lediglich vier Wohnungen, deren Mieter:innen der Eigentümerin zuvor | |
| namentlich bekannt waren. Nicht gestattet war der Polizei die Suche nach | |
| Gegenständen. Laut Rigaer 94-Anwalt Lukas Theune hielten sich die | |
| Polizist*innen aber nicht daran. So sei in WG-Ordnern gewühlt worden. | |
| Auch zeigten Bilder, dass die Polizei ein – wohl frei verkäufliches – | |
| Luftgewehr beschlagnahmt hatte. | |
| ## Unterschiedliche Ablehnungsgründe | |
| Den Antrag auf Akteneinsicht lehnte die Polizei Anfang April mit den | |
| Verweis darauf ab, dass es sich bei dem Durchsuchungsbeschluss um einen | |
| Aktenbestandteil des Gerichts handele, sie also nicht zuständig sei. | |
| Nach einem Widerspruch änderte die Polizei ihre Argumentation: Demnach sei | |
| im Asog festgehalten, dass die Betroffenen einer Hausdurchsuchung ein | |
| Protokoll erhalten und dies der einzige Fall sei, in dem Dokumente | |
| herausgegeben werden müssten. „Von der Möglichkeit der Herausgabe des | |
| Beschlusses an Nichtbetroffene hat der Gesetzgeber bewusst abgesehen“, so | |
| die Argumentation. | |
| Laut „Frag den Staat“ beziehe sich die Anfrage aber auf den | |
| Durchsuchungsbeschluss, nicht auf das Protokoll der Durchsuchung. Damit | |
| setzte sie „zwei vollkommen unterschiedliche Dokumente einfach gleich, um | |
| so die Herausgabe der Unterlagen zu verweigern“. Rechtsanwältin Anna | |
| Gilsbach, die den Kläger vertritt, sagte der taz: „In beiden Fällen hat die | |
| Polizei seltsame Gründe herangezogen, die schon auf den ersten Blick nicht | |
| sehr überzeugend sind.“ Gespannt ist sie auf die Argumentation der Polizei | |
| vor dem Verwaltungsgericht. | |
| Kläger Mauer erwartet nicht, dass durch eine Veröffentlichung „große | |
| Geheimnisse aufgedeckt“ würden. Interessant sei jedoch, wie Gericht den | |
| Durchsuchungsbeschluss begründe, den die Polizei „als Gefälligkeit“ | |
| gegenüber den Eigentümern beantragt hatte. Auch sei es im Normalfall | |
| schwierig, an Durchsuchungsbeschlüsse zu kommen, weil diese meist im Rahmen | |
| von Strafermittlungen ergehen und dann das IFG nicht greife. In diesem Fall | |
| jedoch sei dies möglich, da es sich nur um „Gefahrenabwehr“ gehandelt habe. | |
| Unangetastet von einer Entscheidung in der Sache bleibt, dass die | |
| festgestellten Personendaten der Eigentümerin dazu dienen, weiter gegen die | |
| Bewohner:innen vorzugehen. Nach der Ermittlung der Daten wurde | |
| [3][allen Mieter:innen gekündigt]. Vor dem Amtsgericht Kreuzberg sind | |
| derzeit 15 Klagen, teils gegen mehrere Personen, anhängig. | |
| Ob diese Aussicht auf Erfolg haben, hängt auch davon ab, ob das Gericht die | |
| britischen Briefkastenfirma Lafone Investments Limited überhaupt für | |
| rechtsfähig und ihre Anwälte für ordnungsgemäß beauftragt hält. Daran war | |
| die Briefkastenfirma bislang immer wieder gescheitert. | |
| 1 Aug 2022 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://fragdenstaat.de/blog/2022/08/01/polizei-durchsuchungsbeschluss-riga… | |
| [2] /Hausdurchsuchung-Rigaer-Strasse-94/!5801684 | |
| [3] /Klage-gegen-Mieterinnen-der-Rigaer-94/!5833831 | |
| ## AUTOREN | |
| Erik Peter | |
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