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# taz.de -- Klage auf Akteneinsicht zur Rigaer 94: Die Polizei mauert
> Die Polizei verweigert die Herausgabe eines Durchsuchungsbeschlusses für
> das Hausprojekt Rigaer 94. Mithilfe von „Frag den Staat“ wird dagegen
> geklagt.
Bild: Die Polizei und die Rigaer 94: ein spezielles Verhältnis
Berlin taz | Die Berliner Polizei wird [1][mithilfe der Online-Plattform
„Frag den Staat“ verklagt]. Hintergrund ist eine [2][Durchsuchung des
linksradikalen Hausprojekts Rigaer Straße 94] am 6. Oktober vergangenen
Jahres, bei der die Beamt:innen 25 Wohnungen durchsuchten, die sie zuvor
teilweise aufbrachen, sowie die Personalien von 26 Personen feststellten.
Noch am Tag des Einsatzes hatte Marco Mauer, Nutzer des Transparenzportals,
auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung des
Durchsuchungsbeschlusses bei der Polizei beantragt. Seine Klage richtet
sich gegen die Ablehnung dieses Gesuchs. Das IFG garantiert den
voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen
staatlicher Stellen, auch der Polizei.
An dem für die Bewohner:innen und Öffentlichkeit überraschende Einsatz
waren 320 Polizist:innen, darunter Spezialeinheiten mit Kletterausrüstung,
beteiligt. Ziel war die Feststellung der Identitäten der vermeintlichen
Bewohner:innen. Den Durchsuchungsbeschluss hatte die Polizei zuvor beim
Amtsgericht Tiergarten beantragt.
Sie berief sich dabei auf das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz
(Asog), wonach der Schutz privater Rechte der Polizei obliegt, „wenn ohne
polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich
erschwert würde“. Zuvor hatten die Eigentümervertreter der britischen
Briefkastenfirma Lafone Investments Limited um Hilfe gebeten, da es ihnen
nicht möglich sei, selbst das Haus zu betreten und die Identitäten der
Bewohner:innen festzustellen.
Das Gericht gestatte die Durchsuchung der Wohnungen; unangetastet blieben
lediglich vier Wohnungen, deren Mieter:innen der Eigentümerin zuvor
namentlich bekannt waren. Nicht gestattet war der Polizei die Suche nach
Gegenständen. Laut Rigaer 94-Anwalt Lukas Theune hielten sich die
Polizist*innen aber nicht daran. So sei in WG-Ordnern gewühlt worden.
Auch zeigten Bilder, dass die Polizei ein – wohl frei verkäufliches –
Luftgewehr beschlagnahmt hatte.
## Unterschiedliche Ablehnungsgründe
Den Antrag auf Akteneinsicht lehnte die Polizei Anfang April mit den
Verweis darauf ab, dass es sich bei dem Durchsuchungsbeschluss um einen
Aktenbestandteil des Gerichts handele, sie also nicht zuständig sei.
Nach einem Widerspruch änderte die Polizei ihre Argumentation: Demnach sei
im Asog festgehalten, dass die Betroffenen einer Hausdurchsuchung ein
Protokoll erhalten und dies der einzige Fall sei, in dem Dokumente
herausgegeben werden müssten. „Von der Möglichkeit der Herausgabe des
Beschlusses an Nichtbetroffene hat der Gesetzgeber bewusst abgesehen“, so
die Argumentation.
Laut „Frag den Staat“ beziehe sich die Anfrage aber auf den
Durchsuchungsbeschluss, nicht auf das Protokoll der Durchsuchung. Damit
setzte sie „zwei vollkommen unterschiedliche Dokumente einfach gleich, um
so die Herausgabe der Unterlagen zu verweigern“. Rechtsanwältin Anna
Gilsbach, die den Kläger vertritt, sagte der taz: „In beiden Fällen hat die
Polizei seltsame Gründe herangezogen, die schon auf den ersten Blick nicht
sehr überzeugend sind.“ Gespannt ist sie auf die Argumentation der Polizei
vor dem Verwaltungsgericht.
Kläger Mauer erwartet nicht, dass durch eine Veröffentlichung „große
Geheimnisse aufgedeckt“ würden. Interessant sei jedoch, wie Gericht den
Durchsuchungsbeschluss begründe, den die Polizei „als Gefälligkeit“
gegenüber den Eigentümern beantragt hatte. Auch sei es im Normalfall
schwierig, an Durchsuchungsbeschlüsse zu kommen, weil diese meist im Rahmen
von Strafermittlungen ergehen und dann das IFG nicht greife. In diesem Fall
jedoch sei dies möglich, da es sich nur um „Gefahrenabwehr“ gehandelt habe.
Unangetastet von einer Entscheidung in der Sache bleibt, dass die
festgestellten Personendaten der Eigentümerin dazu dienen, weiter gegen die
Bewohner:innen vorzugehen. Nach der Ermittlung der Daten wurde
[3][allen Mieter:innen gekündigt]. Vor dem Amtsgericht Kreuzberg sind
derzeit 15 Klagen, teils gegen mehrere Personen, anhängig.
Ob diese Aussicht auf Erfolg haben, hängt auch davon ab, ob das Gericht die
britischen Briefkastenfirma Lafone Investments Limited überhaupt für
rechtsfähig und ihre Anwälte für ordnungsgemäß beauftragt hält. Daran war
die Briefkastenfirma bislang immer wieder gescheitert.
1 Aug 2022
## LINKS
[1] https://fragdenstaat.de/blog/2022/08/01/polizei-durchsuchungsbeschluss-riga…
[2] /Hausdurchsuchung-Rigaer-Strasse-94/!5801684
[3] /Klage-gegen-Mieterinnen-der-Rigaer-94/!5833831
## AUTOREN
Erik Peter
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