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# taz.de -- Rechtsstreit um Rigaer Straße 94: Finale Niederlage für Eigentüm…
> Die Eigentümer der Rigaer94 scheitern vor dem Kammergericht. Ihre
> Rechtsfähigkeit ist nicht zu beweisen, alle Räumungsklagen zum Scheitern
> verurteilt.
Bild: Die Lichter gehen hier nicht aus: Rigaer Straße 94
Berlin taz | Im juristischen Tauziehen um das linksradikale Hausprojekt
Rigaer Straße 94 hat die Eigentümerseite eine erneute schwere und
voraussichtlich finale Niederlage erlitten. Nachdem sie mit einer
[1][Räumungsklage gegen die besetzte Kneipe Kadterschmiede im März] vor dem
Landgericht aufgrund einer nicht nachgewiesenen Prozessvollmacht
gescheitert war, wird nun das Berliner Kammergericht die Berufung der
britischen Briefkastenfirma Lafone Investments Limited zurückweisen. Das
geht aus einem so genannten Hinweisbeschluss hervor, der der taz vorliegt.
Die Kammer vertritt darin einstimmig die Auffassung, „dass die Berufung
offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat“. Die Klägerin kann innerhalb
von zwei Wochen Stellung nehmen, ehe der finale Beschluss gefällt wird –
oder die Berufung zurückziehen. Ihr droht damit das Ende ihrer Bemühungen,
mittels Räumungsklagen die Bewohner:innen oder die Kadterschmiede aus
dem Haus zu klagen.
Ebenso wie das Landgericht vertritt das Kammergericht – Berlins höchstes
Gericht – die Auffassung, dass es dem Prozessvertreter der Klägerin, Anwalt
Markus Bernau, an einer wirksamen Prozessvollmacht fehlt. Bei der
eingereichten Vollmacht einer Lafone Investment Limited – ohne s am Ende –
könne nicht ausgeschlossen werden, dass es sich „um zwar namensähnliche,
aber doch um zwei unterschiedliche Gesellschaften handelt“, so das Gericht.
Trotz entsprechender Rüge habe Bernau diesen Widerspruch nicht erklärt.
Außerdem fehle es an einer ausreichenden Beglaubigung der Vollmacht, die
der angebliche Geschäftsführer der Lafone, Mark Robert Burton, erteilt
haben soll.
## Firma nicht rechtsfähig
Doch nicht nur das: Das Gericht zweifelt die Rechtsfähigkeit der
Briefkastenfirma insgesamt an. So könne von der Bestellung von Burton „zum
(alleinigen) Direktor“ der Klägerin „nicht ausgegangen werden“. Die
notwendige Bescheinigung hierfür sei „nicht nachgewiesen“. Burton sei
demnach nicht berechtigt, eine Prozessvollmacht auszustellen. [2][In einem
Eilverfahren im Februar 2021] hatte das Kammergericht der Glaubhaftmachung
der Klägerin ohne eigene Prüfung noch stattgegeben. Dies ist damit obsolet.
Bestätigt worden sind damit auch Urteile am Landgericht von 2018 und 2019,
in denen die Lafone ebenfalls die notwendigen Nachweise nicht erbringen
konnte.
Rigaer 94-Anwalt Lukas Theune spricht von einem „entscheidenden Beschluss
in einem jahrelangen Rechtsstreit“. Das Kammergericht werde, so Theune zur
taz, das höchste Gericht bleiben, das sich mit dieser Frage beschäftigt. Es
sei nun endgültig festgestellt, dass die Lafone „keine Rechtsfähigkeit“
besitze.
Der Beschluss bedeute, „dass nicht nur die Räumungsklage gegen die
Kadterschmiede zum inzwischen vierten Mal abgewiesen ist, sondern auch alle
anderen Klagen keine Aussicht auf Erfolg haben“. Schon zuvor hatte das
Amtsgericht Kreuzberg bis auf eine Ausnahme sämtliche Räumungsklagen, die
gegen alle bekannten Bewohner:innen des Hauses erhoben wurden, als
unzulässig abgewiesen. Berufungen dagegen hätten nun keine Aussicht mehr
auf Erfolg, so Theune.
Gegen einen Beschluss bliebe der Klägerin nur noch die Möglichkeit, die
Zulassung der Revision zu beantragen. Ohne eine Änderung ihrer Rechtsform
oder einem Auftauchen des [3][wahren Eigentümers] hinter der
Briefkastenfirma dürften die Erfolgsaussichten für die Lafone laut Theune
aber beschränkt bleiben.
7 Dec 2022
## LINKS
[1] /Kadterschmiede-in-der-Rigaer-Strasse-94/!5842456
[2] /Gerichtsentscheidungen-zur-Rigaer-94/!5751766
[3] /Rigaer-Strasse-94/!5856809
## AUTOREN
Erik Peter
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Rigaer94
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Gerichtsurteil
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