| # taz.de -- Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Nicht alle sind gepikst | |
| > Trotz der vielen Kritik und Sorge vor dem Pflegenotstand, greift nun die | |
| > Impfpflicht fürs Gesundheitswesen. Doch noch gibt es keine | |
| > Tätigkeitsverbote. | |
| Bild: Sicher ist sicher: Die Impfpflicht soll vulnerable Gruppen sollen vor Inf… | |
| Noch sei bei ihr alles unverändert, sagt Linda A. Sie will sich weiterhin | |
| nicht gegen [1][Corona] impfen lassen und hat sich bisher nicht infiziert. | |
| Trotzdem stehe sie nach wie vor im Dienstplan der Intensivstation. Dabei | |
| rechnete sie Anfang des Jahres noch damit, an diesem Mittwoch den Job zu | |
| verlieren. Denn eigentlich greift nun die einrichtungsbezogene Impfpflicht. | |
| Wer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen arbeitet, | |
| muss gegen Corona geimpft oder davon genesen sein. Ansonsten muss die | |
| eigene Leitung ihre ungeimpften Angestellten in den kommenden 14 Tagen dem | |
| zuständigen Gesundheitsamt melden. | |
| Das darf dann Bußgelder, Tätigkeits- und Betretungsverbote gegen die | |
| Ungeimpften verhängen – allerdings nicht sofort und wenn, dann mit | |
| Ermessensspielraum. Der soll die Pflegeversorgung sichern. Solange dürfen | |
| Ungeimpfte weiterhin in der Pflege arbeiten. | |
| Ziel der Gesetzgebung ist, vulnerable Personen vor Ansteckung zu schützen. | |
| Wie auch beim neuen Infektionsschutzgesetz, über das der Bundestag am | |
| Mittwoch diskutierte und am Freitag abstimmen wird, stehen der Schutz von | |
| besonders anfälligen Gruppen im Mittelpunkt der Argumentation. Obwohl die | |
| Omikron-Variante in den meisten Fällen milder verläuft, ist sie für | |
| vulnerablen Gruppen weiter lebensbedrohlich. | |
| ## Meldeportale noch nicht online | |
| Ebenfalls wie beim aktuellen Infektionsschutzgesetz, über das es selbst | |
| innerhalb der Regierung Streit gibt, gab es bei der Pflege-Impfpflicht | |
| Kritik an Unklarheiten bei der Umsetzung. Gesundheitsämter – durch die | |
| Pandemie bereits ausgelastet – wussten nicht, wie sie weitere Meldungen | |
| bearbeiten sollten. | |
| Um sie zu entlasten, wurden Onlinemeldeportale als gemeinsame Lösung | |
| gefunden, wobei die Länder auch hier eigene Wege gehen. Bis heute sind | |
| allerdings immer noch nicht alle Portale online. In Brandenburg, Hessen, | |
| Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem Saarland sollen sie erst in den nächsten | |
| Tagen kommen. | |
| Zudem warnt unter anderem der Pflegeverband davor, dass die Impfpflicht den | |
| Pflegenotstand verschärfen könnte. Seit Jahren fehlt Personal auf den | |
| Stationen. Dabei zeigen sich unter Einrichtungen und Ländern große | |
| Unterschiede. Bei der Charité in Berlin sind 94 Prozent geimpft, sagt ein | |
| Sprecher. | |
| In Sachsen befürchtet die Regierung hingegen, dass ein Drittel der | |
| Beschäftigten nicht geimpft ist. Die Uni-Klinik in Leipzig berichtet | |
| hingegen von 93 Prozent Impfquote. Laut einer Sprecherin der Uniklinik | |
| Freiburg wurden von 14.500 Beschäftigten rund 2.000 gemeldet. Darunter | |
| seien aber auch Personen, die im Urlaub oder krank seien und deshalb bisher | |
| keinen Nachweis erbracht haben. | |
| Sven Rösler glaubt ebenfalls, dass sich der Pflegemangel verschärft. Er ist | |
| Geschäftsführer einer Zeitarbeitsfirma, spezialisiert auf Intensivstationen | |
| in Brandenburg und Berlin. Wenn den Kliniken Personal fehle, dann leiht | |
| Röslers Firma Arbeitskräfte aus. Auch er meldet seine ungeimpften | |
| Mitarbeiter*innen an die Ämter. Insgesamt seien es sieben von etwa 80. | |
| Die bekäme er aber schon jetzt nicht mehr unter: Die Krankenhäuser wollen | |
| keine Ungeimpften mehr. Rösler wird ihnen deshalb voraussichtlich kündigen, | |
| „aber sie lassen sich doch trotzdem nicht impfen“. | |
| Anders bei einem Altersheimleiter, der bereits im Januar mit der taz sprach | |
| und anonym bleiben möchte. In seiner Einrichtung seien nur noch zwei von | |
| rund 160 nicht mehr geimpft. Er ist einer davon. Für die anderen sei der | |
| Druck zu hoch gewesen. Wie die Intensivpflegerin Linda A. hofft er, dass er | |
| trotzdem seinen Job behalten kann. Das Gesetz ist bis zum 1. Januar 2023 | |
| befristet. | |
| 16 Mar 2022 | |
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| ## AUTOREN | |
| David Muschenich | |
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