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# taz.de -- Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Nicht alle sind gepikst
> Trotz der vielen Kritik und Sorge vor dem Pflegenotstand, greift nun die
> Impfpflicht fürs Gesundheitswesen. Doch noch gibt es keine
> Tätigkeitsverbote.
Bild: Sicher ist sicher: Die Impfpflicht soll vulnerable Gruppen sollen vor Inf…
Noch sei bei ihr alles unverändert, sagt Linda A. Sie will sich weiterhin
nicht gegen [1][Corona] impfen lassen und hat sich bisher nicht infiziert.
Trotzdem stehe sie nach wie vor im Dienstplan der Intensivstation. Dabei
rechnete sie Anfang des Jahres noch damit, an diesem Mittwoch den Job zu
verlieren. Denn eigentlich greift nun die einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Wer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen arbeitet,
muss gegen Corona geimpft oder davon genesen sein. Ansonsten muss die
eigene Leitung ihre ungeimpften Angestellten in den kommenden 14 Tagen dem
zuständigen Gesundheitsamt melden.
Das darf dann Bußgelder, Tätigkeits- und Betretungsverbote gegen die
Ungeimpften verhängen – allerdings nicht sofort und wenn, dann mit
Ermessensspielraum. Der soll die Pflegeversorgung sichern. Solange dürfen
Ungeimpfte weiterhin in der Pflege arbeiten.
Ziel der Gesetzgebung ist, vulnerable Personen vor Ansteckung zu schützen.
Wie auch beim neuen Infektionsschutzgesetz, über das der Bundestag am
Mittwoch diskutierte und am Freitag abstimmen wird, stehen der Schutz von
besonders anfälligen Gruppen im Mittelpunkt der Argumentation. Obwohl die
Omikron-Variante in den meisten Fällen milder verläuft, ist sie für
vulnerablen Gruppen weiter lebensbedrohlich.
## Meldeportale noch nicht online
Ebenfalls wie beim aktuellen Infektionsschutzgesetz, über das es selbst
innerhalb der Regierung Streit gibt, gab es bei der Pflege-Impfpflicht
Kritik an Unklarheiten bei der Umsetzung. Gesundheitsämter – durch die
Pandemie bereits ausgelastet – wussten nicht, wie sie weitere Meldungen
bearbeiten sollten.
Um sie zu entlasten, wurden Onlinemeldeportale als gemeinsame Lösung
gefunden, wobei die Länder auch hier eigene Wege gehen. Bis heute sind
allerdings immer noch nicht alle Portale online. In Brandenburg, Hessen,
Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem Saarland sollen sie erst in den nächsten
Tagen kommen.
Zudem warnt unter anderem der Pflegeverband davor, dass die Impfpflicht den
Pflegenotstand verschärfen könnte. Seit Jahren fehlt Personal auf den
Stationen. Dabei zeigen sich unter Einrichtungen und Ländern große
Unterschiede. Bei der Charité in Berlin sind 94 Prozent geimpft, sagt ein
Sprecher.
In Sachsen befürchtet die Regierung hingegen, dass ein Drittel der
Beschäftigten nicht geimpft ist. Die Uni-Klinik in Leipzig berichtet
hingegen von 93 Prozent Impfquote. Laut einer Sprecherin der Uniklinik
Freiburg wurden von 14.500 Beschäftigten rund 2.000 gemeldet. Darunter
seien aber auch Personen, die im Urlaub oder krank seien und deshalb bisher
keinen Nachweis erbracht haben.
Sven Rösler glaubt ebenfalls, dass sich der Pflegemangel verschärft. Er ist
Geschäftsführer einer Zeitarbeitsfirma, spezialisiert auf Intensivstationen
in Brandenburg und Berlin. Wenn den Kliniken Personal fehle, dann leiht
Röslers Firma Arbeitskräfte aus. Auch er meldet seine ungeimpften
Mitarbeiter*innen an die Ämter. Insgesamt seien es sieben von etwa 80.
Die bekäme er aber schon jetzt nicht mehr unter: Die Krankenhäuser wollen
keine Ungeimpften mehr. Rösler wird ihnen deshalb voraussichtlich kündigen,
„aber sie lassen sich doch trotzdem nicht impfen“.
Anders bei einem Altersheimleiter, der bereits im Januar mit der taz sprach
und anonym bleiben möchte. In seiner Einrichtung seien nur noch zwei von
rund 160 nicht mehr geimpft. Er ist einer davon. Für die anderen sei der
Druck zu hoch gewesen. Wie die Intensivpflegerin Linda A. hofft er, dass er
trotzdem seinen Job behalten kann. Das Gesetz ist bis zum 1. Januar 2023
befristet.
16 Mar 2022
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## AUTOREN
David Muschenich
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