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# taz.de -- Impfpflicht in Berliner Einrichtungen: Die Spritze der anderen
> In dieser Woche ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft
> getreten. Dass sie korrekt umgesetzt wird, ist unwahrscheinlich. Ein
> Wochenkommentar.
Bild: Rund 10 Prozent der Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtunge…
Was wurde in den vergangenen Monaten darüber diskutiert, wie die gebeutelte
Pflegebranche ab dem 15. März auch noch ohne die ungeimpften Kräfte
auskommen soll! In dieser Woche ist nun die einrichtungsbezogene
Impfpflicht gegen das Coronavirus in Kraft getreten. Und gleichzeitig wird
klar: Konsequent umgesetzt werden kann sie nicht. Auch wenn die Berliner
Gesundheitsverwaltung etwas anderes verspricht.
[1][Seit dieser Woche] dürfen Menschen in Gesundheits- und
Pflegeeinrichtungen nur noch arbeiten, wenn sie vollständig geimpft sind.
So will es eine im Dezember von Bund und Ländern beschlossene und am 15.
März in Kraft getretene Regelung im Infektionsschutzgesetz. Die Arbeitgeber
müssen ab sofort ungeimpfte Beschäftigte melden. In Berlin sollen das
Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) und die Gesundheitsämter der
Bezirke die Regelung „konsequent, aber pragmatisch“ umsetzen, [2][wie die
Gesundheitsverwaltung ankündigt].
Es braucht keine tiefen Kenntnisse der behördlichen Strukturen, um zu
ahnen, dass das eine leere Ankündigung ist. Die Gesundheitsämter waren und
sind durch die anhaltende Pandemie vollkommen ausgelastet, wenn nicht
überlastet. Jetzt kommt noch die Herausforderung dazu, die in Berlin
ankommenden Menschen aus der Ukraine zu versorgen. Im Lageso dürfte es
nicht anders aussehen.
Es werden in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung Menschen
zusammengeklaubt, die zum Beispiel bei der Registrierung der Geflüchteten
helfen sollen. Schwer vorstellbar, dass da noch irgendein:e
Mitarbeiter:in Kapazitäten hat, Meldungen aus den tausenden Berliner
Einrichtungen zu prüfen, die nun der Impfpflicht unterliegen.
## Gesundheitsämter machen nicht mit
Außer den personellen Engpässen gibt es noch zwei weitere Hindernisse. Zum
einen schützen die bislang verfügbaren Impfstoffe nicht so gut wie erhofft
vor einer Infektion und Weiterverbreitung der Omikron-Variante. Auch wenn
genügend gute Gründe bleiben, sich impfen zu lassen, etwa um die ohnehin
von Personalmangel ausgezehrte medizinische und pflegerische Versorgung
nicht durch zusätzliche schwere Erkrankungen zu belasten: Die
Rechtfertigung für die Impfpflicht ist geschwächt – und damit vielleicht
auch die Motivation für eine konsequente Durchsetzung.
Zum anderen hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass ein Beschäftigungsverbot
für ungeimpfte Mitarbeiter:innen nur dann angemessen ist, wenn dadurch
die Versorgung nicht gefährdet ist. Wer aber will das einschätzen außer den
Arbeitgebern? Die haben jetzt einen Hebel, um nur noch geimpfte Kräfte zu
beschäftigen – wenn sie das denn wollen und können angesichts des
leergefegten Arbeitsmarktes. Die Gesundheitsämter jedenfalls, das haben sie
[3][selbst angekündigt], werden Beschäftigungsverbote für Umgeimpfte im
Regelfall nicht durchsetzen.
Was bleibt also von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht? Vielleicht haben
die Ankündigung eines möglichen Beschäftigungsverbots und die Monate bis
zum Inkrafttreten noch ein paar Unentschlossene in Richtung Impfung
geschubst. Mit rund 90 Prozent sieht die Quote in Krankenhäusern,
Pflegeeinrichtungen und bei der Feuerwehr jedenfalls etwas besser aus als
in der vergleichbar alten Durchschnittsbevölkerung.
19 Mar 2022
## LINKS
[1] /Einrichtungsbezogene-Impfpflicht/!5837055
[2] https://www.berlin.de/sen/wgpg/service/presse/2022/pressemitteilung.1183056…
[3] /Impfpflicht-in-Berliner-Einrichtungen/!5838294
## AUTOREN
Manuela Heim
## TAGS
Wochenkommentar
Pflegekräftemangel
Schwerpunkt Coronavirus
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