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# taz.de -- Impfpflicht in Berliner Einrichtungen: Nicht mehr als ein „Luftsc…
> Ab sofort gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Die Gesundheitsämter
> sollen sie umsetzen – doch das ist unrealistisch.
Bild: Kaum kontrollierbar: Die Regelung zu Impflicht für Pflegekräfte und Co
Konsequent, aber pragmatisch – unter dieses Motto hat der Berliner Senat
die Umsetzung der seit Dienstag geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht
gestellt. Eigentlich sieht die Regelung ein Beschäftigungsverbot für
ungeimpfte Ärzt:innen, Pflegekräfte und Co vor. „Im Regelfall wird gar
nichts passieren“, kommentiert dagegen der Leiter des Reinickendorfer
Gesundheitsamtes, Patrick Larscheid, die geplante Umsetzung der
Impfpflicht.
Als die einrichtungsbezogene Impfpflicht [1][Anfang Dezember beschlossen]
wurde, schien das allen beteiligten Bundes- und
Landespolitiker:innen noch eine gute Idee zu sein. Die Hoffnung: Ein
drohendes Beschäftigungsverbot für alle im medizinischen und pflegerischen
Bereich tätigen Personen könnte die Impfmotivation deutlich steigern und
[2][besonders gefährdete Gruppen schützen]. Betroffen sind Beschäftigte in
Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie in
Therapieeinrichtungen etwa für Logopädie, Ergo- oder Physiotherapie und bei
der Feuerwehr.
Am Tag des Inkrafttretens der Impfpflicht liegt die Quote vollständig
geimpfter Beschäftigter in den Berliner Krankenhäusern laut
Gesundheitsverwaltung zwischen 82 und 100 Prozent. In Berlins größtem
Krankenhausbetrieb, der Charité, sind es nach eigenen Angaben 94 Prozent.
Die Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen sind laut Gesundheitsverwaltung zu
rund 90 Prozent vollständig geimpft. Bei der Berliner Feuerwehr liegt die
Quote laut Innenverwaltung bei über 90 Prozent. Zum Vergleich: Die Berliner
Bevölkerung zwischen 18 und 59 Jahren ist [3][zu knapp 85 Prozent
grundimmunisiert].
## Komplexes Verfahren
Alle ungeimpften Beschäftigten in den betroffenen Einrichtungen dürften nun
theoretisch ab dem 16. März nicht mehr beschäftigt werden. Aber das
[4][Verfahren zur Umsetzung der Impfpflicht] ist komplex. Zunächst muss der
Arbeitgeber die ungeimpften Beschäftigten und eine mögliche Gefährdung des
Betriebs durch deren Wegfall an das Landesamt für Gesundheit und Soziales
(Lageso) melden. Das Lageso soll die Daten auf Vollständigkeit prüfen und
sortieren und dann an die Gesundheitsämter der Bezirke weitergeben, die
dann zunächst die fehlenden Impfnachweise bei den Beschäftigten nachfordern
und Impfangebote vermitteln sollen.
Kommen die Beschäftigten der Aufforderung nicht nach, sollen die
Gesundheitsämter ein Bußgeldverfahren einleiten. Bei drohendem
Versorgungsengpass kann das Verfahren aber ausgesetzt werden. Außerdem
liegt es im Ermessen des Gesundheitsamts, als letztes Mittel ein
Betretungs- oder Tätigkeitsverbot auszusprechen.
Rund 5.000 Einrichtungen seien allein in Berlin von der Impfpflicht
betroffen, so Amtsarzt Larscheid. „Wir haben in den Gesundheitsämtern weder
die inhaltlichen noch die personellen Ressourcen, um zu prüfen, ob ohne die
ungeimpften Beschäftigten die Versorgung gefährdet ist.“ Darauf hätten er
und seine Kolleg:innen aus den anderen Bezirken frühzeitig hingewiesen.
Die Leiter:innen aller Gesundheitsämter hätten sich im Sinne eines
einheitlichen Vorgehens darauf geeinigt, dass im Regelfall keine
Beschäftigungsverbote für Ungeimpfte durchgesetzt würden. „Unsere Kräfte
sind nicht nur durch die Pandemie, sondern auch durch die Versorgung der
Kriegsflüchtlinge völlig ausgereizt“, sagt Larscheid. Das dürfte im für d…
Vorprüfung der Meldungen zuständigen Lageso nicht anders aussehen. Die
Bearbeitung werde auch dort Monate dauern, vermutet Larscheid.
Am 1. Januar 2023 tritt die Regelung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
jedenfalls wieder außer Kraft. „Ein Luftschloss“, resümiert Amtsarzt
Patrick Larscheid.
15 Mar 2022
## LINKS
[1] /Corona-im-Gesundheitswesen/!5818718
[2] https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impf…
[3] https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquot…
[4] https://www.berlin.de/sen/wgpg/service/presse/2022/pressemitteilung.1183056…
## AUTOREN
Manuela Heim
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