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# taz.de -- Entwurf zur allgemeinen Impfpflicht: Dreimal Impfen für alle
> Abgeordnete der Ampel-Koalition legen einen Gesetzentwurf für eine
> allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren vor. Sie soll ab Oktober gelten.
Bild: Dreimal Impfen für alle – das fordern die Befürworter:innen einer all…
Berlin taz | Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP haben am Freitagvormittag
einen Gesetzentwurf für eine allgemeine Impfpflicht vorgelegt. Es ist der
erste fraktionsübergreifende Entwurf, weitere werden in der kommenden Woche
erwartet. Dem Entwurf zufolge, der der taz vorliegt, sollen alle
Erwachsenen ab 18 Jahren zum 1. Oktober 2022 verpflichtet werden, eine
Dreifachimpfung oder eine Genesung nach erfolgter Impfung nachzuweisen.
Ausgenommen sind Schwangere im ersten Trimester und Menschen, die aus
gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Die Pflicht soll alle
drei Monate überprüft werden und bis Ende des Jahres 2023 befristet sein.
Sie soll dazu beitragen, weitere Lockdowns zu verhindern.
Bevor die Impfpflicht in Kraft tritt, soll ein umfassendes Beratungsangebot
vorgeschaltet werden. Die Krankenkassen sollen bis Mitte Mai alle
Versicherten persönlich kontaktieren und über Beratungs- und
Impfmöglichkeiten informieren. Die Kassen sollen sich dann auch die Impf-
oder Genesenennachweise vorlegen lassen.
Die Gruppe um die [1][SPD-Abgeordneten, Dirk Wiese, Dagmar Schmidt, den
Grünen-Gesundheitsexperten Janosch Dahmen] und FDP-Vorstandsmitglied
[2][Marie-Agnes Strack-Zimmermann] begründet die Notwendigkeit einer
allgemeinen Impfpflicht hauptsächlich mit drei Argumenten. Diese werde eine
künftige Überlastung des Gesundheitssystems verhindern. Sie werde das
Risiko der Entstehung neuer Virusmutationen vermindern. Und sie trage so
dazu bei, „dass auf anderweitige Schutzmaßnahmen und die damit verbundenen
Eingriffe in Grundrechte, wie das Recht auf Bildung, […], die freie
Ausübung von Kunst und Kultur […] möglichst verzichtet werden kann“. Also
keine neuen Lockdowns. Wenn möglich.
Diese Hoffnung stützen die Verfasser:innen vor allem auf medizinische
Argumente. Studien zeigten, dass Schutzimpfungen gegen das Coronavirus
insbesondere vor schweren Verläufen schützten, dass Geimpfte weniger zur
Ausbreitung des Erregers beitrügen und hohe Impfquoten die
Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung minimierten, heißt es im
Entwurf.
## Einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht ausreichend
Derzeit sind knapp 85 Prozent der Erwachsenen doppelt geimpft, 64 sind
geboostert. Das reicht aber laut den Befürworter:innen einer
allgemeinen Impfpflicht nicht aus, um die Gefahr einer Überlastung des
Gesundheitswesens im kommenden Herbst und Winter einzudämmen. Es sei nicht
prognostizierbar, welche Virusvariante dann vorherrschend sein werde,
„sodass ein perspektivisch unkalkulierbares Risiko besteht“.
Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, wie sie das Bundesverfassungsgericht
in einer Eilentscheidung vom Freitag für rechtmäßig erklärte, hält die
Gruppe nicht für ausreichend, um die Impfquote in der Gesamtbevölkerung zu
heben. Auf die Höhe mögliche Bußgelder, die erhoben werden, falls Menschen
keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können, gehen die
Verfasser:innen des Gesetzentwurfs nicht näher ein. Gefängnisstrafen
sollen aber ausgeschlossen werden.
11 Feb 2022
## LINKS
[1] /Gewissensentscheidung-Impfpflicht/!5828442
[2] /FDP-Politikerin-Strack-Zimmermann/!5699604
## AUTOREN
Anna Lehmann
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