Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Proteste gegen Coronapolitik: „Spaziergänge“ bleiben verboten
> Die Stadt Freiburg hat die Montagsspaziergänge der Querdenkenden
> präventiv verboten. Das BVerfG hat einen Eilantrag hiergegen abgelehnt.
Bild: Vorerst verboten: letzte Querdenker-Demo in Freiburg am 29.1.2022
Freiburg taz | Die unangemeldeten Montagsspaziergänge der Querdenkenden in
Freiburg bleiben verboten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine
einstweilige Anordnung gegen das Verbot abgelehnt. Es ist der bundesweit
erste Beschluss des BVerfG zu derartigen „Spaziergängen“.
Seit Ende Dezember [1][trafen sich Querdenkende] in der Freiburger
Innenstadt, um ohne Anmeldung, aber auch ohne Parolen und Transparente
durch die Stadt zu ziehen. Zu den Treffen war in einschlägigen
Telegram-Gruppen unter Slogans wie „Bleib Gesund, geh spazieren“
mobilisiert worden. Dort wurden die unangemeldeten Demos auch als Erfolg
gefeiert.
## Eilrechtsschutz wurde abgelehnt
Die Polizei versuchte, Ansprechpartner:innen zu finden und Auflagen
durchzusetzen, insbesondere Maskenpflicht und Abstandsgebot. Die
„Spaziergänger:innen“ ignorierten dies jedoch. Am 3. Januar durchbrachen
rund 300 Spaziergänger:innen sogar eine polizeiliche Absperrung.
Die Stadt Freiburg verhängte darauf am 7. Januar per Allgemeinverfügung ein
[2][präventives Verbot für alle derartigen „Spaziergänge“] im Stadtgebiet
bis zum 31. Janauar. Das Verbot wurde mit den erhöhten Infektionsgefahren
bei Missachtung der Auflagen begründet.
Gegen die Allgemeinverfügung beantragten die beiden Freiburger
AfD-Stadträte Dubravko Mandic und Detlef Huber Eilrechtsschutz, der jedoch
vorige Woche vom Verwaltungsgericht Freiburg und vom Verwaltungsgerichtshof
Mannheim abgelehnt wurde.
Auch eine mit drei Richtern besetzte Kammer des BVerfG lehnte nun den
Antrag auf eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts ab.
Die eingelegte Verfassungsbeschwerde werfe „verfassungsrechtlich offene
Fragen“ auf, die im Hauptsache-Verfahren geklärt werden müssen. Eine
„Folgenabwägung“ führe nun dazu, den Antrag auf Eilrechtsschutz abzulehne…
## Veranstalter machten Kooperation unmöglich
Dabei erklärten es die Richter für „naheliegend“, dass die Form des
Spaziergangs nur gewählt wurde, um „vorbeugende Auflagen zu umgehen und es
zu vermeiden, Verantwortliche und eine hinreichende Anzahl von Ordnern zu
benennen“. Behörden und Verwaltungsgerichte durften auch annehmen, dass
Personen, die an solchen Spaziergängen teilnehmen, „überwiegend nicht dazu
bereit seien, versammlungspolizeiliche, dem Infektionsschutz dienende
Auflagen, wie insbesondere das Tragen von Masken oder das Einhalten von
Abständen, zu beachten.“ Dabei durften sich die Gerichte auf die
Erfahrungen mit vorhergehenden Spaziergängen in Freiburg berufen.
Gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprach für das BVerfG vor
allem, dass die Veranstalter der unangemeldeten Montags-Spaziergänge eine
„Vorfeldkooperation“ mit der Versammlungsbehörde und eine
„grundrechtsschonende Begleitung der Versammlung“ gezielt unmöglich
machten.
Angemeldete Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen fanden in Freiburg
derweil fast wöchentlich mit zum Teil mehreren tausend Teilnehmenden statt.
31 Jan 2022
## LINKS
[1] /Proteste-gegen-Coronamassnahmen/!5823440
[2] /Coronaprotest-in-Leipzig-eskaliert/!5828977
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
"Querdenken"-Bewegung
Verschwörungsmythen und Corona
Bundesverfassungsgericht
Schwerpunkt Coronavirus
IG
Schwerpunkt Coronavirus
BKA
Schwerpunkt Coronavirus
taz Plan
## ARTIKEL ZUM THEMA
Umstrittener Messengerdienst: Behörden in Kontakt mit Telegram
Die Betreiber des Messenger-Dienstes Telegram stehen mit den Bundesbehörden
in Kontakt. Es geht auch um die Verbreitung von Falschnachrichten.
Nach Mord in Idar-Oberstein: Das Gefühl der Bedrohung
Seit dem Tankstellenmord durch einen Querdenker macht sich die
Tankstellenmitarbeiterin Emma Sorgen um ihre Sicherheit. Ein Besuch zur
Nachtschicht.
Nachrichten zur Coronakrise: 2G plus Negativtest in Berlin
Berlin verschärft seine Coronamaßnahmen. Pflegekräfte melden sich aus
Verweigerung einer Impfung zahlreich arbeitslos. Lockerungen in Sachsen.
Beliebter Chatdienst bei „Querdenkern“: BKA richtet Telegram-Taskforce ein
Das Bundeskriminalamt will mit einer neuen Einheit Straftaten in dem
Messenger bekämpfen. Telegram habe sich zu einem Medium der Radikalisierung
entwickelt.
Zum Umgang mit gefühlter Wahrheit: Keine Diktatur. Punkt
Mit Austausch und Aufklärung versuchen wir, der quer denkenden
Gegenöffentlichkeit zu begegnen. Doch nicht jeder Quatsch verdient eine
Überprüfung.
Coronaproteste in Berlin: Klare Kante zeigen
Die Proteste gegen die verschwurbelten Montagsspaziergänge kommen in Gang,
doch es fehlt eine starke linke Gegenerzählung in der Pandemie.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.