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# taz.de -- Gesundheitsämter an der Belastungsgrenze: Kontrolle der Impfpflich…
> Mitte März sollen alle medizinisch und pflegerisch Beschäftigten geimpft
> sein. Doch es ist fraglich, ob die Ämter das kontrollieren können.
Bild: Auch sie muss geimpft sein: Ärztin spricht mit Impfinteressierten am Fen…
Ob in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder bei der Hausärztin: Bis zum 15.
März 2022 sollen alle Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen geimpft
sein. Ab dann greift die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Per
Gesetz drohen Ungeimpften dann Tätigkeitsverbote, die das zuständige
Gesundheitsamt aussprechen könnte. Doch die Ämter sind bereits seit Monaten
durch die Pandemie überlastet.
In mehreren Bundesländern verkünden die Gesundheitsämter mittlerweile, die
Impfpflicht nicht umsetzen zu können. Zudem bemängeln Behörden einige
Unklarheiten im Gesetz. Es fehlten unter anderem Definitionen zum
Prüfverfahren und zu weiteren betroffenen Berufsgruppen oder Einrichtungen.
Der Präsident des Deutschen Städtetags, Markus Lewe, forderte gegenüber dem
Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), dass Bund und Länder Klarheit
schaffen. Wie es jetzt aussieht, können viele Ungeimpfte im
Gesundheitswesen vorerst weiterarbeiten.
Das widerspricht dem Infektionsschutzgesetz allerdings gar nicht. Es
verpflichtet Unternehmen nicht, ungeimpftes Personal direkt freizustellen.
Es obliegt dem zuständigen Gesundheitsamt, „nach pflichtgemäßem Ermessen im
Einzelfall über die weiteren Maßnahmen“ zu entscheiden, etwa Betretungs-
oder Tätigkeitsverbote. Das teilte das [1][Bundesgesundheitsministerium
bereits] Anfang Januar mit. Bei den Entscheidungen der Gesundheitsämter sei
„auch die Personalsituation in der Einrichtung zu berücksichtigen“.
## Digitales Meldesystem soll Ressourcen schonen
Die Unternehmen sind trotzdem verpflichtet, dem Gesundheitsamt Angestellte
zu melden, die bis zum 15. März keinen Nachweis vorlegen. Kommen die
Einrichtungen dieser Verpflichtung nicht nach, müssen sie mit Geldbußen von
bis zu 2.500 Euro rechnen.
Um die Ressourcen der Ämter zu schonen, baten die GesundheitsministerInnen
der Länder auf ihrer Konferenz am Montag den Bund, die Voraussetzungen für
ein digitales Meldesystem zu schaffen. Auf Anfrage äußert sich das
Bundesministerium dazu nicht. Aus dem Bremer Senat heißt es aber: „Die
Gesundheitsämter sind gerade dabei, ein digitales Meldesystem zu
entwickeln.“ Andere Länder wollten „in der aktuellen Planungs- und
Abstimmungsphase konkrete Einzelheiten noch nicht weitergegeben“.
Mit den Meldungen ließe sich flächendeckend prüfen, wie viele
MitarbeiterInnen aus dem Gesundheitswesen ungeimpft sind. Bisher gibt es
nur Schätzungen, die von 5 bis 10 Prozent der MitarbeiterInnen
ausgehen. Die Bundesagentur für Arbeit teilte der Deutschen Presseagentur
mit, dass sich mehr Menschen als sonst aus dem Sozial- und
Gesundheitssektor arbeitssuchend gemeldet hätten. [2][Im Dezember und
Januar seien es etwa 25.000 Personen mehr gewesen als üblich, und das nehme
zu.]
## Erste Schritt zu allgemeinen Impfpflicht
„Über die einrichtungsbezogene Impfpflicht waren nicht alle Pflegekräfte
glücklich“, sagt Claudia Moll, Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung.
Nicht nur die Ungeimpften, wie sie erklärt: „Einige hatten wohl auch das
Gefühl, dass sie nun wieder alleine die Last dafür tragen sollen, dass die
Impfquote in der gesamten Bevölkerung nicht gereicht hat.“
Ähnlich äußerte sich Verdi-Chef Frank Werneke: „Es gibt diesen Eindruck,
zum Fußabtreter dieser Coronapandemie gemacht zu werden.“ Obwohl im
Gesundheitswesen die Impfquote sehr hoch ist, habe die Regierung dort
eine Pflicht eingeführt, während die PatientInnen weiter ungeimpft
bleiben konnten.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die MinisterInnen der
Länder sehen jedoch in der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nur den
[3][ersten Schritt zur allgemeinen Impfpflicht.]
2 Feb 2022
## LINKS
[1] /Corona-Impfpflicht-in-der-Pflege/!5826909
[2] /Kinderkrankenhaeuser-am-Limit/!5827453
[3] /Mehr-als-100000-Neuinfektionen/!5829088
## AUTOREN
David Muschenich
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