# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Es darf nicht so weit kommen | |
> Die Richter:innen in Karlsruhe erklären in ihrem Urteil eine Triage | |
> für zulässig. Die Politik ist aufgefordert, Menschen mit Behinderung zu | |
> schützen. | |
Bild: Zum Schutz der Behinderten muss sich der Gesetzgeber jetzt um eine Regelu… | |
Die beste [1][Triage] ist keine Triage. Statt Diskussionen über die Auswahl | |
der zu behandelnden Patient:innen in pandemiebedingten Notlagen zu | |
führen, sollte der Staat zuallererst dafür sorgen, dass es gar nicht erst | |
zu derart tragischen Engpässen kommt. Bund und Länder müssen deshalb vor | |
allem die Pandemie wirksam eindämmen, und sie müssen dafür sorgen, dass in | |
den Intensivstationen ausreichende Kapazitäten vorhanden sind. | |
Für den Fall, dass es doch zu einer Triage kommt, haben die | |
[2][Verfassungsrichter:innen nun aber den Bundestag in die Pflicht | |
genommen]. Er muss [3][Menschen mit Behinderung] vor einer Benachteiligung | |
schützen, wenn es darum geht, wer noch behandelt wird und wer nicht. Dabei | |
hat das Gericht eine Triage, also eine Auswahl, durchaus zugelassen. | |
Es hat nicht vorgeschrieben, dass im Ernstfall gewürfelt werden muss, | |
sondern die Richter:innen haben das aktuell maßgebliche Kriterium der | |
„klinischen Erfolgsaussicht“ ausdrücklich für zulässig erklärt. Bei der | |
Triage darf die Überlebenswahrscheinlichkeit der Patient:innen durchaus | |
berücksichtigt werden. Allerdings haben die Richter:innen sehr gut | |
herausgearbeitet, dass es einen großen Unterschied macht, ob es auf das | |
Überleben der konkreten Krankheit ankommt oder auf die Lebenserwartung | |
insgesamt. | |
Zulässig ist nur, auf das Überleben der gegenwärtigen Krankheit | |
abzustellen, sei es Covid-19 oder eine Lungenentzündung oder ein | |
Herzinfarkt. Es geht um die Frage, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, | |
dass die jeweiligen Patient:innen die Intensivstation lebend wieder | |
verlassen werden. Unzulässig wäre es nach Ansicht der | |
Verfassungsrichter:innen dagegen, auf die Zahl der noch verbleibenden | |
Lebensjahre oder die künftige Lebensqualität abzustellen. | |
Hier wären Menschen mit Behinderung benachteiligt, weil ihre | |
Lebenserwartung tendenziell niedriger ist und weil Mediziner:innen | |
vielleicht Vorurteile bezüglich der Qualität eines Lebens mit Handicap | |
haben. Die Verfassungsbeschwerde war insofern erfolgreich, weil der | |
Bundestag nun tätig werden muss. Zudem hat sie schon im Vorfeld eine | |
gesellschaftliche Diskussion angestoßen und die zuständige Ärztevereinigung | |
zu mehreren Klarstellungen veranlasst. | |
Teilweise muss der Bundestag diese notwendigen Klarstellungen nur noch mit | |
Gesetzesautorität versehen. Positiv zu bewerten ist auch, dass das | |
Bundesverfassungsgericht über seinen eigenen Schatten gesprungen ist. Noch | |
im Jahr [4][2006 hat es im Urteil zum Luftsicherheitsgesetz] entschieden, | |
dass der Gesetzgeber nie Leben gegen Leben abwägen darf. Er dürfe also | |
nicht den Abschuss eines entführten Flugzeugs anordnen, selbst wenn die | |
Maschine mit Sicherheit in ein voll besetztes Stadion fliegen würde. | |
Nun hat Karlsruhe den Gesetzgeber sogar in die Pflicht genommen, Klarheit | |
in der Frage der Triage zu schaffen – zumindest zum Schutz der | |
Behinderten. | |
28 Dec 2021 | |
## LINKS | |
[1] /Mediziner-ueber-Triage-in-der-Pandemie/!5818986 | |
[2] /BVerfG-zu-Menschen-mit-Behinderung/!5824484 | |
[3] /Corona-und-behinderte-Menschen/!5754867 | |
[4] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006/0… | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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