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# taz.de -- AfD-Klage überwiegend abgewiesen: AfD plustert sich auf
> Der Oberverwaltungsgericht weist eine Klage der AfD gegen den
> Verfassungsschutzbericht überwiegend ab. Doch die Partei verkauft das als
> Erfolg.
Bild: AfD-Landeschefin Kristin Brinker will ausdrücklich auch die völkische S…
Berlin taz | Die AfD hat ein sehr spezielles Verhältnis zur Wahrheit –
obwohl ihr Slogan „Mut zur Wahrheit“ lautet. Das mag vielleicht nichts
Neues sein, aber im aktuellen Fall ist es besonders frappierend. Denn
obwohl das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Klage der AfD
Berlin gegen das Land aufgrund der Erwähnung im Verfassungsbericht 2020 in
zweiter Instanz überwiegend abgewiesen hat, versucht die
rechtspopulistische bis faschistische Partei, das Urteil als Erfolg zu
verkaufen.
Die AfD Berlin wollte vor Gericht eine Unterlassung erwirken, dass sie als
rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werde und der
Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel zur Überwachung einsetzen
dürfe. Tatsächlich sah es das Gericht aber gar nicht als erwiesen an, dass
die AfD-Berlin als Verdachtsfall eingestuft ist. Zwar wurde dies im Mai
2021 von Sicherheitspolitiker*innen und Sicherheitskreisen anonym
kolportiert und [1][gilt als offenes Geheimnis] – aber offiziell darf die
Verwaltung nicht über die Einstufung informieren. Insofern sah das Gericht
die AfD-Klage als gegenstandslos an, weil entsprechende Medienberichte
nicht dem Land zuzurechnen seien, wie es im am [2][Dienstag
veröffentlichten Urteil heißt].
Dass die AfD es immerhin schaffte, kleinere Angaben zum offiziell
aufgelösten rechtsextremen Flügel aus dem Verfassungsschutzbericht zu
klagen, versucht sie nun als Erfolg darzustellen. Das
Oberverwaltungsgericht bestätigte in diesem Punkt ein [3][Urteil des
Verwaltungsgerichts aus dem August] und verpflichtete das Land Berlin,
darüber zu informieren. Das geschah am Mittwoch mit einem lapidaren
[4][Fünfzeiler.] Darin steht, „dass dem Berliner Verfassungsschutz die –
bereits gelöschte – Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht 2020 über
Aktivitäten von Anhängern des ‚Flügels‘ in Berlin im Berichtszeitraum
mangels Glaubhaftmachung vorläufig untersagt worden ist“.
Mit diesem Minierfolg kann die AfD in der eigenen Blase behaupten, einen
gerichtlichen Sieg errungen zu haben – auch wenn Teile der Partei weiter
als Verdachtsfall gelten. „Wir freuen uns über dieses Ergebnis“, sagte
Landes- und Fraktionschefin Kristin Brinker und behauptete: „Wir sind kein
Verdachtsfall.“ Man prüfe rechtliche Schritte „gegen die Presse“, welche
über die Einstufung berichtet hatte.
## Keine Abgrenzung zum völkisch-nationalistischem Spektrum
Verdachtsfall hin, Einstufung her: Inhaltlich ist es schon lange kein
Geheimnis mehr, dass die AfD in Berlin wie auch die Bundespartei kaum noch
eine Abgrenzung zum völkisch-nationalistischen Spektrum sucht. Auch in
Berlin hat die [5][seit März amtierende Landesvorsitzende] Brinker mit dem
nach außen vorgegebenen Abgrenzungskurs vom Ex-Fraktionschef Georg
Pazderski klar gebrochen.
Brinker hat seit ihrer Wahl ausdrücklich auch radikalere Teile der Partei
eingebunden. Das war zugleich ein Wahlversprechen ans völkische Lager um
den ehemaligen [6][Flügel-Landesobmann Thorsten Weiß], der mittlerweile im
Fraktionsvorstand sitzt. Mit Jeanette Auricht ist eine ehemalige Flügelfrau
zudem stellvertretende Landesvorsitzende.
18 Nov 2021
## LINKS
[1] https://www.morgenpost.de/berlin/article232191189/afd-berlin-verfassungssch…
[2] https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilu…
[3] https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen…
[4] https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitt…
[5] /Neue-Parteichefin-der-AfD-Berlin/!5757819
[6] /AfD-Berlin-nach-der-Wahl/!5805478
## AUTOREN
Gareth Joswig
## TAGS
Schwerpunkt AfD in Berlin
Verfassungsschutz
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