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# taz.de -- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Kein Zugang zu Twitter-Nachri…
> „Frag den Staat“ wollte Zugang zu den Direktnachrichten vom
> Bundesinnenministerium. Doch die Leipziger Richter habe die Klage
> abgelehnt.
Bild: Dienstliche Kommunikation per Twitter Direktnachrichten? Will nicht verra…
Leipzig taz | Das Innenministerium muss seine Twitter-Direktnachrichten
nicht herausgeben. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in
einem Grundsatzurteil. Geklagt hatte [1][das Transparenzportal „Frag den
Staat“].
[2][Arne Semsrott, Projektleiter von Frag den Staat,] hatte [3][das
Bundesinnenministerium (BMI)] aufgefordert, ihm Einsicht in alle
Twitter-Direktnachrichten zu geben, die das Ministerium von 2016 bis 2018
versandt und erhalten hat. Er stützte sich dabei auf das
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 2005. Danach haben Bürger:innen
Anspruch auf Zugang zu „amtlichen Informationen“ von Bundesbehörden. Sie
müssen ihr Interesse nicht einmal begründen.
Das BMI wies den Antrag Semsrotts damals aber ab. Es handele sich hier
nicht um„amtliche Informationen“, sondern um „rechtlich irrelevante“
Korrespondenz der Social-Media-Redaktion des BMI. Pro Tag gebe es etwa fünf
bis zehn Twitter-Direktnachrichten an andere Behörden oder Bürger:innen.
Dabei würden zum Beispiel informelle Absprachen mit den Social
Media-Redaktionen anderer Ministerien getroffen. Oder es werde
Bürger:innen für Hinweise auf Fehler gedankt. Journalist:innen werde
der Weg zur:m richtigen Ansprechpartner:in gewiesen.
Arne Semsrott ging jedoch davon aus, dass durchaus auch Relevanteres per
Twitter-Direktnachricht ausgetauscht wird: „Da wird vermutlich auch die
Pressearbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz oder der Bundespolizei
koordiniert“. Anders als Twitter-Tweets sind Twitter-Direktnachrichten
nicht öffentlich sichtbar; nur Sender:innen und Empfänger:innen
können sie lesen.
## Demokratische Teilhabe – ein weites Feld
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im August 2020 für Frag den Staat.
Die Direktnachrichten des BMI seien amtliche Informationen, die unter das
Informationsfreiheitsgesetz fallen. Das Gesetz, das die demokratische
Teilhabe der Bürger:innen stärken wolle, sei weit auszulegen.
Für Frag den Staat war das ein großer Erfolg. Denn eigentlich ging es
Semsrott weniger um die Twitter-Direktnachrichten, sondern vor allem um die
SMS von Kanzlerin Angela Merkel und die WhatsApp-Nachrichten von
Verkehrsminister Andreas Scheuer. „Wir wollen hier die grundsätzliche Frage
klären, ob auch neue Kommunikationswege unter das IFG fallen.“ Nach den
Twitter-Nachrichten fragte man, weil diese zweifellos vorhanden sind, da
[4][Twitter] sie jahrelang speichert.
Doch das BMI akzeptierte das Berliner Urteil nicht und ging in die
Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort hatte das
Ministerium nun auch Erfolg.
## „Geringfügige inhaltliche Relevanz“
Die Leipziger Richter:innen lehnten das Ansinnen von Frag den Staat ab.
Es handele sich bei den Twitter-Direktnachrichten doch nicht um „amtliche
Informationen“, sagte der Vorsitzende Richter Franz Schemmer, da sie von
Twitter gespeichert werden und nicht vom Innenministerium. Die Aufzeichnung
diene also nicht amtlichen Zwecken. „Twitter speichert die Nachrichten nach
dem eigenen Geschäftsmodell und nicht im Auftrag des Ministeriums“, so der
Richter. Das Gericht akzeptierte auch die Einschätzung des BMI, dass die
Twitter-Direktnachrichten „aufgrund ihrer geringfügigen inhaltlichen
Relevanz keinen Anlass geben, einen Verwaltungsvorgang anzulegen“.
Arne Semsrott zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht. Man werde nach
Prüfung des Urteils künftig wohl Kommunikationen herausverlangen, die
niemand als „geringfügig“ einstufen könne. „Vielleicht fragen wir dann …
nach den SMS der Kanzlerin“, sagte Semsrott.
28 Oct 2021
## LINKS
[1] https://fragdenstaat.de/
[2] /Geheime-Corona-Erlasse-in-Niedersachsen/!5685600
[3] /Bundesinnenministerium/!t5020400
[4] /Die-helle-Seite-von-Twitter/!5759857
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundesverwaltungsgericht
Informationsfreiheitsgesetz
Bundesinnenministerium
Twitter / X
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Julia Klöckner
Transparenzgesetz
Schwerpunkt Flucht
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