# taz.de -- Bundesverfassungsgericht zu Schulwahl: Inklusion nicht um jeden Pre… | |
> Das BVerfG lehnt die Klage einer Mutter ab, die ihr überfordertes Kind | |
> auf der Regelschule lassen wollte. Ihr war das Sorgerecht teils entzogen | |
> worden. | |
Bild: Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Klage einer Mutter zur Schulwahl i… | |
Freiburg taz | Das Recht auf inklusiven Unterricht kann nicht | |
rechtfertigen, dass eine Mutter ihre leicht behinderte Tochter schulisch | |
überfordert und damit das Kindeswohl gefährdet. Das entschied das | |
Bundesverfassungsgericht in einem jetzt veröffentlichten Beschluss. Es | |
lehnte die Klage einer rheinland-pfälzischen Mutter ab, der das Recht auf | |
Auswahl der Schule ihrer Tochter entzogen wurde. | |
Die heute 16-jährige Tochter war in dem Gutachten als „leicht intellektuell | |
behindert“ eingestuft worden. Mehrere Tests hatten einen | |
Intelligenzquotient von etwa 70 festgestellt. Trotzdem meldete die | |
alleinerziehende Mutter das Kind nach der Grundschule im Gymnasium an. Das | |
Mädchen erhielt aber bald einen Schulverweis, weil es Mitschüler:innen | |
malträtiert hatte. | |
Seither besucht die Tochter eine Realschule plus, das ist der | |
rheinland-pfälzische Name für den Zusammenschluss von Haupt- und | |
Realschule. Doch auch dort hat das Mädchen laut Jugendamt massive Probleme. | |
Es zeige sich permanent überfordert, traurig, verzweifelt und ohne | |
Lebenslust, es habe sogar schon Suizidgedanken geäußert. Die Mutter setze | |
das Kind unter massiven Leistungsdruck. Bei schlechten Noten habe das | |
Mädchen Angst, von der Mutter geschimpft und geschlagen zu werden. Aus | |
Stress reagiere das Kind aggressiv auf Mischüler:innen und | |
Lehrer:innen. | |
Das Jugendamt beantragte daher 2019, der Mutter einen Teil des Sorgerechts | |
zu entziehen, sodass sie nicht mehr die Schulart des Kindes bestimmen kann. | |
Das Kind solle besser eine Förderschule besuchen. Das Amtsgericht Koblenz | |
und auch das dortige Oberlandesgericht segneten dies ab. | |
## Leistungsdruck sei normal, so die Mutter | |
Dagegen erhob die Mutter Verfassungsbeschwerde und berief sich auf ihr | |
Elternrecht. Sie habe sich für eine [1][inklusive Beschulung] der Tochter | |
auf einer Regelschule entschieden, das dürfe nicht gegen sie verwandt | |
werden. Zum einen sehe das rheinland-pfälzische Schulrecht ein freies | |
Wahlrecht der Eltern vor. Zum anderen folge aus [2][der | |
UN-Behindertenrechtskonvention] ein Recht auf inklusive Beschulung von | |
behinderten Kindern an Regelschulen. Dass Eltern Leistungsdruck auf ihre | |
Kinder ausübten, sei normal, dies könne nicht die Annahme einer | |
Kindeswohlgefährdung rechtfertigen. | |
Das Mädchen habe keine geistige Behinderung, nur Förderbedarf in der | |
„sozial-emotionalen Entwicklung“ und in Mathematik, so die Mutter. Die | |
Annahme einer „Lernbehinderung“ lehne sie ab, weil der Begriff | |
stigmatisierend sei. Das Jugendamt übernehme ungeprüft die Aussagen der | |
Lehrkräfte, die das Mädchen loswerden wollen, weil sie nicht ausreichend | |
für inklusiven Unterricht ausgebildet seien. | |
Eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts lehnte die Klage der Mutter nun | |
jedoch ab. Selbst wenn es ein Recht auf inklusive Beschulung gebe – was die | |
Richter:innen offen ließen –, könne das Jugendamt dennoch eine | |
Kindeswohlgefährdung feststellen, wenn das Verhalten der Eltern zu schweren | |
Belastungen des Kindes führe. Weil die Mutter auch Fördermaßnahmen an der | |
Realschule plus ablehnte, etwa zieldifferenzierten Unterricht für ihre | |
Tochter, könne die Tochter von der inklusiven Beschulung im Ergebnis auch | |
gar nicht profitieren. | |
Eine Benachteiligung der Tochter wegen ihrer Behinderung liege schon | |
deshalb nicht vor, weil Grund des staatlichen Eingriffs nicht die | |
Behinderung der Tochter war, sondern das Verhalten ihrer Mutter. | |
14 Oct 2021 | |
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[1] /Inklusion-in-der-Bildung/!5780922 | |
[2] /UN-Behindertenrechtskonvention/!5579449 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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