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# taz.de -- Abschiebungen nach Kabul: Eine Frage der Glaubwürdigkeit
> Deutschland schiebt weiter afghanische Straftäter ab. Grüne und SPD
> kritisieren dies zu Recht – handeln aber anders.
Bild: Habeck fordert einen Stopp der Abschiebepraxis nach Afghanistan
Nichts ist gut in Afghanistan. Jenes Diktum Margot Käßmanns von vor über
zehn Jahren ist leider aktueller denn je. Die Bilanz der westlichen
Militärintervention fällt fatal aus. Nach dem Abzug der letzten
Nato-Truppen bleibt ein Land zurück, das im Chaos versinkt und seiner
Bevölkerung keine sichere Lebensperspektive bietet. Die Taliban befinden
sich auf dem Vormarsch und haben bereits weite Teile Afghanistans unter
ihre Kontrolle gebracht.
Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die islamistischen Fanatiker auch in
Kabul wieder die Macht übernehmen. Verloren haben den vermeintlichen „Krieg
gegen den Terror“ am Hindukusch nicht nur die USA und ihre Verbündeten,
sondern vor allem die geschundene afghanische Bevölkerung. Da lässt sich
nichts beschönigen.
Der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck hat daher recht, wenn er die
Bundesregierung scharf dafür kritisiert, dass sie in ihrem aktuellen
Lagebericht des Auswärtigen Amtes so tut, „als wäre nichts geschehen“. Und
auch SPD-Chef Norbert Walter-Borjans liegt richtig, wenn er Innenminister
Horst Seehofer und dem Unionskanzlerkandidaten [1][Armin Laschet
bescheinigt,] deren stures Festhalten an Abschiebungen nach Afghanistan sei
„voll auf der menschenfeindlichen Linie von Populisten“.
Die afghanische Regierung bittet Berlin inständig, derzeit niemanden in das
Land zurückzuschicken. Das sollte die Bundesregierung beherzigen. Denn es
gibt dazu keine humanistische Alternative. Auch wenn es unpopulär sein mag:
Das gilt selbst für verurteilte Straftäter.
## Laschet liefert ein höchst fragwürdiges Argument
Laschet begründet seine Befürwortung weiterer Abschiebungen von Straftätern
nach Afghanistan damit, dass der Grundsatz „Null Toleranz gegenüber
Kriminellen“ keine Ausnahmen erlaube. Aber das ist ein höchst fragwürdiges
Argument. Welche Staatsbürgerschaft ein Täter hat, ist für das Opfer egal.
Und für einen Rechtsstaat sollte es das auch sein.
Ein Straftäter hat eine angemessene Strafe für seine Tat zu erhalten. Nach
dem Verbüßen der Strafe den einen in die Freiheit zu entlassen, den anderen
aber in eine tödliche Bedrohung zu schicken, ist ein Doppelstandard, der
sich mit jenem christlichen Menschenbild, das Laschet [2][wie auch
Seehofer] so gerne vor sich her tragen, nur schwer vereinbaren lässt.
Machen wir uns nichts vor: Was Laschet und Seehofer propagieren, wird auch
weiterhin von Landesregierungen praktiziert, an denen die Grünen und die
SPD beteiligt sind. Deswegen reicht es nicht, wenn Habeck und
Walter-Borjans nur die politische Konkurrenz kritisieren. Sie müssen auch
mit ihren Parteifreunden in den Ländern über eine Änderung der
Abschiebepraxis streiten. Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit.
3 Aug 2021
## LINKS
[1] https://www.tagesschau.de/inland/laschet-afghanistan-abschiebung-101.html
[2] https://www.tagesschau.de/inland/seehofer-abschiebungen-afghanistan-101.html
## AUTOREN
Pascal Beucker
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Abschiebung
Krieg
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