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# taz.de -- Urteil im Missbrauchsfall Münster: Problem Datenschutz
> Die Tatsache, dass sich Pädokriminelle zumeist im Darknet organisieren,
> erschwert ihre Verfolgung. Hier beißen sich Kinder- und Datenschutz.
Bild: 14 Jahre in Haft: der Hauptangeklagte im Fall Münster am Dienstag im Ger…
Lange Haftstrafen im sogenannten [1][Missbrauchskomplex Münster]: zwischen
11 und 14 Jahren für die angeklagten Täter mit zusätzlicher
Sicherungsverwahrung sowie 5 Jahre für eine weitere Mittäterin. Die Härte
des Urteils ist so nachvollziehbar wie richtig, denn sexuelle Gewalt gegen
Kinder zählt zu den schwersten Verbrechen überhaupt. Unabhängig davon
senden Urteile wie dieses sowie in früheren Fällen wie [2][Lügde] und
[3][Bergisch-Gladbach] ein deutliches Signal an potenzielle Täter:innen:
Viele Jahre Gefängnis sind garantiert. Hohe Haftstrafen sind das eine. Das
andere ist das Vorgehen gegen Missbrauchsnetzwerke, die Pädokriminelle
immer wieder stricken. Sexuelle Gewalt erfolgt in der heutigen Zeit nicht
mehr nur analog, sondern wird verstärkt digital organisiert. Der
Kriminalität im Netz ist schwer beizukommen. Manche „Pädoringe“ vernetzen
sich über Messengerdienste wie Telegram und andere Chatprogramme. Dafür
müssen Nutzer:innen ihre Telefonnummer preisgeben.
Über diese kommen Verfolgungsbehörden relativ unkompliziert an die
Täter:innen heran. Schwierig wird es beim anonymisierten [4][Darknet]
oder bei Plattformen, zu denen nur Zutritt hat, wer von den Betreibenden
dort (oft mit einhergehender Gesinnungsprüfung) zugelassen ist. Über
IP-Adressen ist der Zugriff auf Personen leichter. In diesem Zusammenhang
wird gefordert, die umstrittene Vorratsdatenspeicherung, nach der
IP-Adressen nach wenigen Tagen gelöscht werden müssen, aufzuweichen.
Hier stehen sich Kinder- und Datenschutz konträr gegenüber. Eine
Alternative ist das [5][Quick-Freeze-Verfahren], mit dem Daten
vorübergehend „eingefroren“ und gesichert werden. Doch dafür gibt es keine
klare Rechtsgrundlage. Eine Lösung dieses Dilemmas ist überfällig. Die vom
Missbrauchsbeauftragten geforderte Enquete-Kommission, die
Datenschützer:innen, Verfolgungsbehörden und Betroffenenverbände an einen
Tisch bringt, könnte helfen. Beschlossen werden muss die Enquete dann so
schnell wie möglich vom nächsten Bundestag. Jede Verzögerung zerstört
Leben.
6 Jul 2021
## LINKS
[1] /Urteil-zu-Missbrauchskomplex-Muenster/!5784258
[2] /Missbrauchsfaelle-in-Luegde/!5614996
[3] /Paedophilie-Komplex-Bergisch-Gladbach/!5707578
[4] /Sexualisierte-Gewalt-gegen-Kinder/!5769405
[5] /Vertreter-der-Netzindustrie-ueber-Vorratsdaten/!5127440
## AUTOREN
Simone Schmollack
## TAGS
Missbrauch
Sexualisierte Gewalt
Gewalt gegen Kinder
Pädophilie
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Internetkriminalität
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