# taz.de -- Sexualisierte Gewalt in Münster: Fast acht Jahre Haft für Mutter | |
> Der Fall wurde als „Missbrauchskomplex Münster“ bekannt. Weil die Mutter | |
> des Opfers nicht einschritt, ist zu sie zu beinahe acht Jahren Haft | |
> verurteilt worden. | |
Bild: Die verurteilte Mutter vor dem Landgericht Münster zu Beginn des Prozess… | |
MÜNSTER afp/dpa | Im [1][Komplex um die sexualisierte Gewalt gegen einen | |
Jungen in Münster] ist dessen Mutter zu sieben Jahren und neun Monaten Haft | |
verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 32-Jährige | |
davon wusste, dass ihr damaliger Lebensgefährte Adrian V. ihrem heute | |
zwölfjährigen Sohn schwere sexualisierte Gewalt zugefügt hatte, wie eine | |
Sprecherin am Mittwoch sagte. Da sie die Gewalt nicht verhindert habe, habe | |
sie sich der Beihilfe durch Unterlassen schuldig gemacht. | |
Freigesprochen worden sei die Angeklagte vom Vorwurf, sich selbst an den | |
Taten gegen den Sohn beteiligt zu haben. Nach Auffassung der Kammer hielt | |
die Angeklagte es seit Oktober 2018 zumindest für möglich, dass ihr Partner | |
ihren Sohn missbrauchte. Später sei sie sich dessen sogar sicher gewesen. | |
Die 32-Jährige hatte am vorletzten Verhandlungstag in einem Teilgeständnis | |
lediglich eingeräumt, ab Oktober 2019 von den Taten gewusst zu haben – also | |
erst ein Jahr später. | |
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren, | |
die Verteidigung beantragte sechs Jahre Haft. In ihrem letzten Wort zeigte | |
die Angeklagte einem Gerichtssprecher zufolge Reue und sagte, dass es ihr | |
leid tue. | |
Die sexualisierte Gewalt bei „unzähligen Gelegenheiten“ soll überwiegend … | |
der gemeinsamen Wohnung stattgefunden haben, wenn die Angeklagte nicht zu | |
Hause war. In mehreren Fällen soll sie laut Staatsanwaltschaft anwesend | |
gewesen sein, aber nicht eingegriffen haben. | |
Zahlreiche Reisen ihres Lebenspartners mit ihrem Kind oder diverse Treffen | |
mit gesondert angeklagten Tatverdächtigen in Münster und anderen Städten | |
soll sie geduldet haben. Während dieser Reisen beziehungsweise Treffen kam | |
es laut Anklagevorwurf ebenfalls zu schwerer sexualisierter Gewalt des | |
Lebensgefährten und anderer Männer an dem Jungen. | |
Das Verfahren fand zum Großteil – um das Opfer zu schützen – unter | |
Ausschluss der Öffentlichkeit statt. So sind bislang keine Details zum | |
Lebenslauf der Mutter und zu der Beziehung zum Stiefvater ihres Kindes | |
bekannt geworden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatte ein Gutachter | |
die 32-Jährige als voll schuldfähig eingeschätzt. | |
Ihr damaliger Lebensgefährte V. wurde bereits in einem gesonderten | |
Verfahren [2][zu 14 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung | |
verurteilt]. Die Richter sahen es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, | |
dass er und vier weitere angeklagte Männer mehrere Kinder schwerst sexuell | |
missbraucht hatten – zum Teil über Tage hinweg in einer Gartenlaube. Beim | |
Verfahren gegen die Angeklagte trat V. zwar in den Zeugenstand, machte aber | |
keine Aussage. | |
6 Oct 2021 | |
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