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# taz.de -- EuGH verurteilt Deutschland: Deutsche Städte sind zu dreckig
> Die EU-Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide wurden in
> Deutschland vielerorts gebrochen. Jetzt sagt der Europäische Gerichtshof:
> So geht es nicht weiter.
Bild: Autos, LKW und Lieferfahrzeuge auf dem Kaiserdamm in Berlin verpesten die…
Luxemburg dpa | Der Europäische Gerichtshof hat [1][Deutschland
verurteilt], weil jahrelang in vielen Städten die Grenzwerte für den
Luftschadstoff Stickstoffdioxid erheblich überschritten wurden. Die
Bundesrepublik habe damit EU-Recht gebrochen, entschieden die höchsten
EU-Richter am Donnerstag in Luxemburg. Hintergrund ist eine Klage der
EU-Kommission. Sie bezieht sich auf die Jahre 2010 bis 2016.
[2][(Rechtssache C-635/18)]
Mit dem Urteil gegen die Bundesrepublik sind neue Auflagen zum Beispiel für
Dieselfahrzeuge an bestimmten Orten nicht ausgeschlossen. Allerdings hat
sich die Luftqualität in deutschen Städten zuletzt verbessert, unter
anderem wegen der Coronakrise. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums
waren 2016 in 90 Städten die Grenzwerte teils deutlich überschritten
worden. Seither sei die Zahl jedes Jahr gesunken. 2019 waren es den Angaben
zufolge noch 25, im Corona-Jahr 2020 dann sechs, darunter München und
Hamburg.
Die EU-Kommission hatte die Klage gegen Deutschland 2018 beim obersten
EU-Gericht eingereicht. Sie begründete dies damals damit, dass die seit
2010 in der EU gültigen Jahresgrenzwerte für Stickstoffdioxid in 26
Gebieten systematisch und fortdauernd überschritten worden seien. Dazu
gehörten Berlin, Hamburg, München und Stuttgart. In zwei Gebieten seien
auch Stundengrenzwerte nicht eingehalten worden.
Den Argumenten folgte der EuGH jetzt. Deutschland habe dadurch gegen seine
Verpflichtungen aus der Luftreinhalterichtlinie verstoßen, „dass keine
geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden, um ab dem 11. Juni 2010 in allen
Gebieten die Einhaltung der Grenzwerte für NO2 zu gewährleisten“, erklärte
das Gericht.
## Urteil dürfte weitreichende Konsequenzen haben
Der Jahresgrenzwert [3][für Stickstoffdioxid] liegt bei 40 Mikrogramm je
Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Daneben gibt es einen
Ein-Stunden-Grenzwert von 200 Mikrogramm, der nicht öfter als 18-mal pro
Jahr überschritten werden darf. Stickstoffdioxide entstehen vor allem bei
Verbrennungsprozessen sowohl in Motoren als auch in Öfen für Kohle, Öl,
Gas, Holz und Abfälle. Sie gelten unter anderem für Asthmatiker als
schädlich.
[4][Die Deutsche Umwelthilfe] hatte schon vorab erklärt, der Richterspruch
aus Luxemburg habe „grundlegende und weitreichende Bedeutung im Kampf für
die saubere Luft“. Der Verband bedauerte allerdings, dass das Urteil erst
mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten der Grenzwerte komme. Die DUH habe
seit 2011 in insgesamt 40 Städten und neun Bundesländern geklagt und
Maßnahmen wie Dieselfahrverbote, die Nachrüstung von Bussen, die
Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, Fahrrad- und Fußverkehr sowie
Tempo 30 durchgesetzt.
3 Jun 2021
## LINKS
[1] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_18_3450
[2] https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=208345&…
[3] /Stickstoffdioxid/!t5480531
[4] /Deutsche-Umwelthilfe/!t5010603
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Schwerpunkt Klimawandel
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