# taz.de -- EuGH verurteilt Deutschland: Deutsche Städte sind zu dreckig | |
> Die EU-Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide wurden in | |
> Deutschland vielerorts gebrochen. Jetzt sagt der Europäische Gerichtshof: | |
> So geht es nicht weiter. | |
Bild: Autos, LKW und Lieferfahrzeuge auf dem Kaiserdamm in Berlin verpesten die… | |
Luxemburg dpa | Der Europäische Gerichtshof hat [1][Deutschland | |
verurteilt], weil jahrelang in vielen Städten die Grenzwerte für den | |
Luftschadstoff Stickstoffdioxid erheblich überschritten wurden. Die | |
Bundesrepublik habe damit EU-Recht gebrochen, entschieden die höchsten | |
EU-Richter am Donnerstag in Luxemburg. Hintergrund ist eine Klage der | |
EU-Kommission. Sie bezieht sich auf die Jahre 2010 bis 2016. | |
[2][(Rechtssache C-635/18)] | |
Mit dem Urteil gegen die Bundesrepublik sind neue Auflagen zum Beispiel für | |
Dieselfahrzeuge an bestimmten Orten nicht ausgeschlossen. Allerdings hat | |
sich die Luftqualität in deutschen Städten zuletzt verbessert, unter | |
anderem wegen der Coronakrise. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums | |
waren 2016 in 90 Städten die Grenzwerte teils deutlich überschritten | |
worden. Seither sei die Zahl jedes Jahr gesunken. 2019 waren es den Angaben | |
zufolge noch 25, im Corona-Jahr 2020 dann sechs, darunter München und | |
Hamburg. | |
Die EU-Kommission hatte die Klage gegen Deutschland 2018 beim obersten | |
EU-Gericht eingereicht. Sie begründete dies damals damit, dass die seit | |
2010 in der EU gültigen Jahresgrenzwerte für Stickstoffdioxid in 26 | |
Gebieten systematisch und fortdauernd überschritten worden seien. Dazu | |
gehörten Berlin, Hamburg, München und Stuttgart. In zwei Gebieten seien | |
auch Stundengrenzwerte nicht eingehalten worden. | |
Den Argumenten folgte der EuGH jetzt. Deutschland habe dadurch gegen seine | |
Verpflichtungen aus der Luftreinhalterichtlinie verstoßen, „dass keine | |
geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden, um ab dem 11. Juni 2010 in allen | |
Gebieten die Einhaltung der Grenzwerte für NO2 zu gewährleisten“, erklärte | |
das Gericht. | |
## Urteil dürfte weitreichende Konsequenzen haben | |
Der Jahresgrenzwert [3][für Stickstoffdioxid] liegt bei 40 Mikrogramm je | |
Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Daneben gibt es einen | |
Ein-Stunden-Grenzwert von 200 Mikrogramm, der nicht öfter als 18-mal pro | |
Jahr überschritten werden darf. Stickstoffdioxide entstehen vor allem bei | |
Verbrennungsprozessen sowohl in Motoren als auch in Öfen für Kohle, Öl, | |
Gas, Holz und Abfälle. Sie gelten unter anderem für Asthmatiker als | |
schädlich. | |
[4][Die Deutsche Umwelthilfe] hatte schon vorab erklärt, der Richterspruch | |
aus Luxemburg habe „grundlegende und weitreichende Bedeutung im Kampf für | |
die saubere Luft“. Der Verband bedauerte allerdings, dass das Urteil erst | |
mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten der Grenzwerte komme. Die DUH habe | |
seit 2011 in insgesamt 40 Städten und neun Bundesländern geklagt und | |
Maßnahmen wie Dieselfahrverbote, die Nachrüstung von Bussen, die | |
Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, Fahrrad- und Fußverkehr sowie | |
Tempo 30 durchgesetzt. | |
3 Jun 2021 | |
## LINKS | |
[1] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_18_3450 | |
[2] https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=208345&… | |
[3] /Stickstoffdioxid/!t5480531 | |
[4] /Deutsche-Umwelthilfe/!t5010603 | |
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