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# taz.de -- Julian Reichelt gegen den „Spiegel“: Einstweilige Verfügung er…
> „Bild“-Chef Julian Reichelt hat eine einstweilige Verfügung gegen den
> „Spiegel“ erwirkt. Der betreffende Artikel steht aber noch unverändert
> online.
Bild: Julian Reichelt hat eine einstweilige Verfügung gegen den „Spiegel“ …
„Verdachtsberichterstattung“ bedeutet, dass Medien über Anschuldigungen
gegen eine Person berichten, die noch nicht zweifelsfrei belegt sind. In
der Regel wird Verdachtsberichterstattung mit großem öffentlichen Interesse
begründet, etwa aufgrund eines wichtigen Postens oder des Promi-Status
einer Person. Verdachtsberichterstattung ist jedoch nur zulässig, wenn der
beschuldigten Person ausreichend Zeit und Gelegenheit gegeben wird, sich zu
allen gegen sie erhobenen Vorwürfen zu äußern.
[1][Im März hat der Spiegel] eine solche Verdachtsberichterstattung über
den Bild-Chef Julian Reichelt betrieben. Gegen den entsprechenden Artikel
hat Reichelt nun offenbar einen juristischen Teilerfolg erzielt. Laut Neue
Zürcher Zeitung hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung
gegen einzelne Behauptungen aus einer Spiegel-Recherche über Reichelt vom
12. März ausgestellt. Das Gericht geht offenbar davon aus, dass Reichelt
nicht ausreichend Gelegenheit gegeben wurde, um sich zu äußern.
Der Spiegel bestätigt, dass eine einstweilige Verfügung eingegangen ist.
Das Gericht habe begründet, dass „prozessual davon auszugehen ist, dass dem
Antragsteller keine ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben
wurde“. Der Spiegel möchte sich aber nicht äußern, um welche Behauptungen
es genau geht.
Der Bild-Chefredakteur war im März zehn Tage [2][von seinem Posten
beurlaubt worden], wegen interner Vorwürfe gegen seinen Führungsstil und
mutmaßlicher Vermischung von beruflichen und privaten Verhältnissen. Der
Spiegel berichtete damals, dass „rund ein halbes Dutzend Mitarbeiterinnen“
Beschwerden gegen Reichelt vorgebracht hätten, unter anderem wegen Mobbing,
Nötigung und Machtmissbrauch.
## Artikel ist noch unverändert online
Unter dem Titel „Vögeln, fördern, feuern“ sprach der Spiegel von einem
„System Reichelt“, in dem der Chefredakteur als erratischer Vorgesetzter
beschrieben wurde, der nach Laune und persönlichem Geschmack vor allem
weibliche Mitarbeiterinnen schnell fördere – oder auch schnell abserviere.
Die Überschrift des Artikels soll ein verlagsinternes Zitat sein, mit dem
jemand bei Springer dieses „System Reichelt“ beschreibe.
Im März sagte der Spiegel der taz, man habe für diesen Artikel den
Bild-Chef mehrfach „offiziell über die Pressestelle des
Axel-Springer-Verlages“ konfrontiert. Von der Pressestelle habe man
daraufhin Stellungnahmen erhalten. Reichelt gibt nun offenbar an, „von der
Kommunikationsabteilung des Axel-Springer-Verlages nicht über unsere Fragen
informiert worden zu sein“.
Das hat Reichelt eidesstattlich versichert, wie einem Hinweis zu entnehmen
ist, den der Spiegel unter den Artikel gesetzt hat. Eine Spiegel-Sprecherin
sagte der taz am Freitag, man gehe beim Verlag „weiter davon aus, dass es
ausreichend war, Stellungnahmen über die Unternehmenskommunikation
einzuholen“.
Der Text ist nach wie vor unverändert online. Außer dem genannten Hinweis
gab es keine Änderungen. Bisher deutet nichts darauf hin, dass bestimmte
Behauptungen gerichtlich verboten worden sind. Seitens des Spiegel heißt
es, man prüfe, ob man überhaupt Widerspruch einlegen werde, „auch vor dem
Hintergrund, dass die Folgen für den Artikel gering sind“.
21 May 2021
## LINKS
[1] /Verfahren-gegen-Bild-Chef-Reichelt/!5756721
[2] /Bild-Chef-Reichelt-nach-Freistellung/!5761445
## AUTOREN
Peter Weissenburger
## TAGS
Bild-Zeitung
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Der Spiegel
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Kolumne Flimmern und Rauschen
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Julian Reichelt
Schwerpunkt Zeitungskrise
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