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# taz.de -- Urteil gegen Frau aus Leverkusen: IS-Terroristin muss ins Gefängnis
> Ein Düsseldorfer Gericht hat die 35-Jährige zu vier Jahren Haft
> verurteilt. Sie war ins IS-Gebiet in Syrien ausgereist und ließ dort eine
> Jesidin als Sklavin für sich arbeiten.
Bild: Die Angeklagte hatte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein Teilgestä…
Düsseldorf dpa | Eine Syrien-Rückkehrerin aus Leverkusen ist als
[1][IS-Terroristin] zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach die Frau am Mittwoch nicht nur
als Terroristin, sondern auch wegen Kriegsverbrechen gegen das Eigentum,
Kriegswaffenbesitz, Verletzung der Fürsorgepflicht und Beihilfe an
Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig. Sie habe sich inzwischen aber
glaubhaft vom IS distanziert, befand das Gericht.
Die Frau hatte ein Teilgeständnis abgelegt. Die Bundesanwaltschaft hatte in
ihrem Plädoyer vier Jahre und acht Monate Haft gefordert, die Verteidiger
dreieinhalb Jahre.
Die inzwischen 35-Jährige war im Februar 2015 mit ihrer damals dreijährigen
Tochter nach Syrien ausgereist, hatte einen hochrangigen IS-Terroristen aus
Husum geheiratet und sich selbst der [2][Terrormiliz Islamischer Staat
(IS)] angeschlossen. Ihr Ehemann Ismail S. hatte der 2012 verbotenen
Solinger Salafisten-Gruppe Millatu Ibrahim angehört.
Eine vom IS versklavte Jesidin hatte in dem Prozess als Zeugin ausgesagt:
Sie habe als Sklavin regelmäßig den Haushalt der Leverkusenerin putzen
müssen.
## Islamismus aus Naivität?
Inzwischen ist die 35-Jährige aus Leverkusen dreifache Mutter. Nach dem
Zusammenbruch des vom IS ausgerufenen Kalifats war sie in kurdische
Gefangenschaft geraten. Unmittelbar nach ihrer Ankunft in Deutschland am
24. Juli 2020 war sie am Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Ihre
Tochter befindet sich seitdem in der Obhut des Frankfurter Jugendamtes.
Die in Mazedonien geborene Deutsche hatte gesagt, sie sei naiv gewesen und
bereue, den Versprechen des IS geglaubt zu haben. Über eine Facebook-Gruppe
namens „Iman, Hijrah und Jihad“ (Glaube, Auswandern und Heiliger Krieg) sei
sie in Kreise radikaler Islamist:innen geraten.
Die Bundesanwaltschaft hatte kritisiert, die Frau habe vor Gericht „keine
Reue, kein Schuldeingeständnis, sondern nur Selbstmitleid“ gezeigt. Dass
sie die jesidische Sklavin ausgenutzt und für sich hatte putzen lassen,
trug der Leverkusenerin die größte Einzelstrafe ein, obwohl sie selbst
nicht die Sklavenhalterin gewesen war, sondern die Konstanzerin Sarah O.,
die sich in einem weiteren Prozess am Oberlandesgericht verantworten muss.
Die damalige Sklavin, eine 30-Jährige aus dem Irak, ist inzwischen in einem
Zeugenschutzprogramm untergebracht und hat bereits gegen mehrere ihrer
damaligen Peiniger als Zeugin ausgesagt. „Die haben Freude daran gehabt,
Ungläubige umzubringen“, hatte sie im Prozess über den IS berichtet.
„14 Mal wurde ich beim IS verkauft, verschenkt und umgetauscht“, schilderte
die Jesidin. Dabei sei sie von zwölf verschiedenen Männern vergewaltigt
worden. Bei einem Luftangriff hatte sie vergeblich versucht, ihrem
Martyrium zu entkommen.
Ein Staatsanwalt hatte von einer möglichen Traumatisierung der Tochter der
Leverkusenerin im Kriegsgebiet in Syrien berichtet: Sobald das Kind
Flugzeuge höre, bekomme es Angstzustände. Dazu passte die Aussage der
ehemaligen Sklavin: Wenn die Tochter der Leverkusenerin bei Luftangriffen
geweint und geschrien habe, sei sie von ihrer Mutter geschlagen worden,
hatte die Zeugin berichtet.
21 Apr 2021
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