# taz.de -- Prozess wegen IS-Werbung auf Instagram: Kampftraining mit Sturmgewe… | |
> Am Oberlandesgericht Hamburg wird verhandelt, ob ein 28-Jähriger um | |
> IS-Kämpfer geworben hat. Er soll mehrere Beiträge auf Instagram geteilt | |
> haben. | |
Bild: Was der IS hinterlässt: Zeltlager bei Baghus in Syrien im März 2019 | |
HAMBURG taz | Instagram und andere Plattformen im Social Web werden seit | |
geraumer Zeit zur Verbreitung von Propaganda genutzt. Auch das Werben für | |
den Dschihad ist keine Seltenheit. Vor dem Strafsenat am Oberlandesgericht | |
Hamburg hat am Mittwoch der Prozess gegen einen 28-Jährigen begonnen, der | |
[1][um Kämpfer für den sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) geworben] hab… | |
soll. Die Staatsanwaltschaft wirft Stenio Q. vor, im Juni und Juli | |
vergangenen Jahres auf Instagram zum Dschihad sowie zur Ausreise nach | |
Syrien und in den Irak aufgerufen zu haben. | |
Oberstaatsanwalt Karsten Wegerich führte beim Verlesen des Anklagesatzes | |
aus, der Beschuldigte habe auf Instagram um Mitglieder für die | |
terroristische Vereinigung geworben. Demnach soll er mehrere Posts | |
veröffentlicht haben, mit denen die Nutzer:innen dazu animiert werden | |
sollten, sich zu Kämpfer:innen ausbilden zu lassen und in den | |
Glaubenskrieg zu ziehen. | |
Konkret soll es sich dabei um drei Beiträge handeln, in denen er sein | |
Anliegen in Form von Text, Bildern und einem Video geteilt habe. Der | |
Pressesprecher des Gerichts, Kai Wantzen, teilte mit, der Angeklagte sei | |
darüber hinaus wohl auch auf anderen Plattformen aktiv gewesen. So habe er | |
mutmaßlich auch auf Telegram islamistische Inhalte geteilt. „Gegenstand der | |
Anklage sind allerdings nur die drei Posts auf Instagram, die einen | |
eindeutigen Bezug zum IS haben“, so Wantzen. | |
Laut Anklage veröffentlichte der Beschuldigte etwa am 22. Juni letzten | |
Jahres eine Bildcollage, die in Militärausrüstung gekleidete Personen und | |
einen Aufruf zum Kampf beinhaltete. Wenige Tage später soll er dann ein | |
30-sekündiges Video veröffentlicht haben, in dem ebenfalls zum Dschihad | |
aufgerufen wird. Zudem seien mit Sturmgewehren bewaffnete Männer, Szenen | |
aus einem Kampftraining und die Fahne des [2][„Islamischen Staates“] zu | |
sehen gewesen. | |
## Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr | |
Fragen zu seiner Person beantwortete der Angeklagte zu Beginn der | |
Verhandlung und tauschte sich zwischendurch mit seinem Verteidiger aus. Die | |
Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nahm er beiläufig hin. Weitere Angaben zu | |
seinen persönlichen Lebensverhältnissen wolle er allerdings nicht machen, | |
sagte sein Anwalt auf Nachfrage der vorsitzenden Richterin Petra | |
Wende-Spors. | |
Derzeit befindet sich Stenio Q. wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft, | |
weil er Hamburg verlassen hatte und im Februar schließlich in Gelsenkirchen | |
festgenommen worden war. Ein Unbekannter ist der 28-Jährige für die | |
Strafverfolgungsbehörden ohnehin nicht. Bereits im März dieses Jahres war | |
er zu einer Haftstrafe von 16 Monaten verurteilt worden. Im Oktober 2020 | |
hatte er mit zwei weiteren Tätern einen 55-Jährigen auf St. Georg brutal | |
attackiert, nachdem der sie aufgefordert hatte, sich aus einer Hofeinfahrt | |
zu entfernen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da Stenio | |
Q. Berufung eingelegt hat. | |
5 Aug 2021 | |
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## AUTOREN | |
Simeon Laux | |
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