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# taz.de -- Prozess gegen KSK-Soldat: Amnestie für Patronenklau
> KSK-Soldaten konnten Anfang 2020 ohne Konsequenzen unterschlagene
> Munition zurückgeben. Das Verteidigungsministerium will sich dazu nicht
> äußern.
Bild: KSK-Ausbildungszentrum Calw: Wieviel Munition war hier zwischenzeitlich w…
Leipzig taz | Soldaten des Kommandos Spezialkräfte, die Munition von der
Bundeswehr entwendet haben, konnten diese offenbar ohne straf- oder
dienstrechtliche Konsequenzen wieder zurückgeben. Das betrifft mindestens
den Zeitpunkt Anfang 2020, wie im [1][Gerichtsprozess gegen den ehemaligen
KSK-Soldaten Philipp Sch.] bekannt wurde.
Das Angebot wurde offenbar gerne angenommen. In Bundeswehrkreisen kursiert
nach taz-Informationen die Zahl, dass in Calw drei Paletten zusammenkamen.
Eine offizielle Bestätigung gibt es dafür nicht. Das
Verteidigungsministerium hat eine taz-Anfrage an das Heer weitergeleitet,
weil dort eine „Generalinventur zu Waffen und Munition im KSK“ stattfinde.
Von dort hieß es lediglich: Der Sachverhalt werde „derzeit noch durch die
zuständigen Stellen der Bundeswehr untersucht“. So bleibt vorerst
ungeklärt, ob die Amnestie einmalig oder häufiger war und ob sie nur das
KSK betrifft oder auch andere Bundeswehrteile.
Nach einer Reihe von Rechtsextremismus-Skandalen im KSK kündigte
Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) im Juni 2020 an,
[2][die Einheit drastisch reformieren zu wollen]. Die besonders
skandalumwitterte zweite Kompanie wurde inzwischen aufgelöst, die
allermeisten Soldaten sind aber nach wie vor in der Bundeswehr und teils
auch beim KSK.
In diesem Zusammenhang ging es auch um die Frage, warum eine große Menge
Munition und Sprengstoff aus KSK-Beständen verschwinden konnte. Ein
Großteil der Fehlbestände wurden in der Zwischenzeit mit schlechter
Buchführung erklärt. Dass womöglich durch eine Munitionsamnestie das wahre
Ausmaß des Patronenklaus vertuscht worden sein könnte, wurde bislang nicht
öffentlich thematisiert.
Vor Gericht war die Amnestie bereits am 19. Januar Thema. Staatsanwalt Ron
Franke sagte damals im Gerichtssaal in Leipzig, nach den Erkenntnissen der
Staatsanwaltschaft sei es „möglich gewesen, unauffällig Munition an die
Bundeswehr zurückzugeben“, die zuvor gestohlen wurde. Das sei möglich
gewesen, „ohne dienstrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen“, weil es
wohl „gelegentlich vorkam, dass Munition vergessen werde“. Nicht bekannt
ist bislang, ob diese Amnestie vom KSK selbst oder von einer höheren Stelle
angeordnet wurde.
Der Angeklagte Philipp Sch. selbst erwähnte am Donnerstag vor dem
Landgericht die Munitionsamnestie als Sonderregelung, von der er aber
keinen Gebrauch gemacht habe. Er muss sich vor Gericht verantworten, weil
er in seinem Garten Munition, Sprengstoffe sowie eine Kalaschnikow vom Typ
AK47 vergraben hatte.
Am dritten Prozesstag beschloss das Gericht, dass der Angeklagte sich nicht
mehr wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verantworten
muss. Der Besitz des Sturmgewehrs vom Typ AK47 sei lediglich als Verstoß
gegen das Waffengesetz zu werten. Laut einem Gutachter war die AK47 bereits
beschädigt und demnach nicht mehr schussfähig. Auch der Angeklagte selbst
sagte aus, er habe sie lediglich als „Dekowaffe“ verwenden wollen. Woher
das russische Sturmgewehr jedoch kommt, bleibt weiterhin unklar.
Laut dem Vorsitzenden Richter weist die Aussage von Sch. Widersprüche auf.
Der Angeklagte hatte ausgesagt, er habe nicht gewusst, was er mit der
geklauten Munition anderes hätte machen sollen, als sie zu vergraben. Im
Zuge laufender Ermittlungen gegen seine Kompanie nach einer Feier, bei dem
er einen Hitlergruß gezeigt haben soll, habe er mit „Kontrollen und
Durchsuchungen“ gerechnet. Das Gericht will den Prozess schon bald zu Ende
bringen. Die Urteilsverkündung ist bereits für den 12. März geplant.
11 Feb 2021
## LINKS
[1] /KSK-Soldat-vor-Gericht/!5745968
[2] /Rechtsextreme-bei-Spezialeinheit/!5697721
## AUTOREN
Sarah Ulrich
Sebastian Erb
## TAGS
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