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# taz.de -- Quote für Menschen in der Verwaltung: Die rechtliche Basis fehlt
> Eine Quote für Menschen mit Migrationsgeschichte für den öffentlichen
> Dienst? Dafür ist wohl eine Änderung der Landesverfassung nötig.
Bild: Der Öffentliche Dienst in Berlin soll diverser werden, demnach auch die …
Freiburg taz | Eine [1][MigrantInnenquote für den Berliner öffentlichen
Dienst] kann rechtlich zulässig sein – aber nur nach einer Änderung der
Berliner Landesverfassung. Die ist der Maßstab für die Rechtmäßigkeit einer
solchen Quote, weil es um Ämter in der Berliner Staatsverwaltung geht.
So heißt es in Artikel 19: „Der Zugang zu allen öffentlichen Ämtern steht
jedem ohne Unterschied der Herkunft, des Geschlechts, der Partei und des
religiösen Bekenntnisses offen, wenn er die nötige Eignung besitzt.“
Eine MigrantInnenquote, die (bei gleicher Eignung) auf die Herkunft der
BewerberInnen oder ihrer Eltern abzielt, widerspricht dieser
Verfassungsnorm. Wer Personen mit Migrationshintergrund bevorzugt
einstellt, um eine Quote zu erreichen, entscheidet nicht „ohne Unterschied
der Herkunft“.
Integrationssenatorin Elke Breitenbach (Linke) hält ihren Gesetzentwurf
dennoch für zulässig. Eine Bevorzugung wegen der Herkunft sei nur
unzulässig, wenn es um die Zugehörigkeit zur „Mehrheitsgesellschaft“ gehe.
Ein Bevorzugung zur Förderung von Minderheiten sei dagegen erlaubt.
Ein vergleichbares Dilemma gab es vor Jahrzehnten bei der Forderung nach
Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst. Es wurde dadurch gelöst,
dass in die jeweiligen Verfassungen ein ausdrücklicher
Gleichstellungsauftrag aufgenommen wurde.
In der Berliner Landesverfassung heißt es entsprechend in Artikel 10: „Das
Land ist verpflichtet, die Gleichstellung und die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen und Männern auf allen Gebieten des gesellschaftlichen
Lebens herzustellen und zu sichern. Zum Ausgleich bestehender
Ungleichheiten sind Maßnahmen zur Förderung zulässig.“
Dagegen gibt es bisher keine derartige Verfassungsklausel zur Sicherung der
Teilhabe von MigrantInnen im öffentlichen Dienst. Hierzu müsste die
Berliner Verfassung geändert werden. Erforderlich wäre eine
Zweidrittelmehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus.
20 Jan 2021
## LINKS
[1] /Studie-zu-Vielfalt-im-oeffentlichen-Dienst/!5637882
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Migranten
Migrationshintergrund
Quote
Verwaltung
Elke Breitenbach
Quote
Diversität
Feminismus
Gesellschaftliche Teilhabe
Migration
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