# taz.de -- BGH-Urteil Demente im Pflegeheim: Immer mit Fenstersturz rechnen | |
> Demente Menschen handeln oft unkalkulierbar. Sie dürfen daher nicht in | |
> Zimmern mit leicht zu öffnenden Fenstern untergebracht werden, so der | |
> BGH. | |
Bild: Demente BewohnerInnen dürfen nicht in Zimmern mit leicht zu öffnenden F… | |
KARLSRUHE taz | Pflegeheime müssen demente BewohnerInnen mit | |
Selbstgefährdungsneigung davor bewahren, dass sie aus dem Fenster steigen. | |
Dies stellte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) fest. Die Witwe eines | |
dementen Mannes, der nach einem Fenstersturz starb, kann jetzt auf | |
Schmerzensgeld hoffen. | |
Im konkreten Fall war ein 1950 geborener Mann seit Februar 2014 in einem | |
[1][Pflegeheim] in Nordrhein-Westfalen untergebracht. Sein Zimmer lag im 3. | |
Obergeschoss. Nach fünf Monaten stieg er durch ein nicht gesichertes | |
Dachfenster, stürzte ab und starb an den Verletzungen. | |
Seine Witwe verlangte von dem Heim 50.000 Euro Schmerzensgeld. Der demente | |
Mann, der unter Unruhezuständen, Lauftendenz und Desorientierung litt, | |
hätte viel besser geschützt werden müssen, argumentierte sie. Die Gefahr | |
eines Fenstersturzes habe sich aufgedrängt, weil man über einen Heizkörper | |
und eine Fensterbank geradezu stufenartig zur Fensteröffnung kommen konnte. | |
Bei den Gerichten in Nordrhein-Westfalen hatte die Frau keinen Erfolg. Das | |
Heim habe keine Pflicht gehabt, die Fenster besonders zu sichern, entschied | |
das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im November 2019. Da der unruhige Mann das | |
Zimmer über die Tür jederzeit verlassen konnte, musste das Heim nicht damit | |
rechnen, dass er aus dem Fenster klettern werde. Der Fenstersturz gehöre | |
daher zur alltäglichen Risikosphäre des Bewohners. Es habe vorab keine | |
Hinweise auf diese Gefahr gegeben. | |
## Goodbye offene Fenster? | |
Beim BGH hatte die Frau nun aber mehr Erfolg. Zwar müsse die Würde und die | |
Selbstbestimmung der Heimbewohner gewahrt bleiben, dennoch hätte das Heim | |
mehr tun müssen, die Bewohner vor Gefahren zu schützen, die sie nicht | |
beherrschen, so die Karlsruher RichterInnen. Der demente Mann sei zum | |
Beispiel erstaunlich beweglich gewesen und immer wieder aus seinem Gehwagen | |
herausgeklettert. | |
Was ein Heim konkret tun muss, hänge von den Umständen des jeweiligen | |
Einzelfalls ab, betonte der Vorsitzende BGH-Richter Ulrich Herrmann. | |
Allerdings habe der Heimträger auch Sicherungspflichten gegen Gefahren, | |
deren Verwirklichung zwar nicht sehr wahrscheinlich ist, aber zu besonders | |
schweren Folgen führen kann. Dies habe das OLG Hamm übersehen, kritisierte | |
nun der BGH. | |
Ein Mensch mit [2][Demenz], bei dem unkontrollierte und unkalkulierbare | |
Handlungen jederzeit möglich scheinen, dürfe nicht in einem | |
Obergeschoss-Wohnraum mit einfach zu öffnenden Fenstern untergebracht | |
werden, so der BGH. | |
Das OLG Hamm muss nun erneut über den Fall entscheiden. Seine bisherige | |
Abwägung sei unvollständig und damit fehlerhaft gewesen, kritisierte der | |
BGH. Das Karlsruher Urteil wird nun vermutlich dazu führen, dass | |
vorsichtige Heimbetreiber das Öffnen von Fenstern in Pflegeheimen generell | |
verhindern. | |
14 Jan 2021 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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