# taz.de -- Verdopplung der Kinderkrankentage: Kind betreuen, Kohle kassieren | |
> Eltern werden mit mehr Kinderkrankentagen entlastet. Das gilt auch für | |
> Beschäftigte im Homeoffice und dann, wenn Kitas und Schulen noch offen | |
> sind. | |
Bild: Eltern stehen doppelt so viele Kinderkrankentage zu, auch wenn sie im Hom… | |
Berlin taz | Vergangene Woche hatten sich Bundeskanzlerin Merkel und die | |
Ministerpräsident:innen der Länder neben der der Verlängerung des Lockdown | |
auch [1][auf die Verdoppelung der Kinderkrankentage] geeinigt. Die Idee: | |
Familien sollen wegen der Kita- und Schulschließungen Extra-Tage bezahlt | |
bekommen, um sich um ihr Kind zu kümmern. | |
Nun stehen die genauen Regeln fest. Wie das Bundeskabinett am Dienstag | |
entschied, müssen Kitas und Schulen nicht komplett geschlossen sein, um die | |
Kinderkrankentage beantragen zu können. Es reicht, dass die | |
[2][Anwesenheitspflicht aufgehoben] oder der Kita-Betrieb eingeschränkt | |
ist. | |
Und: Eltern können das Geld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice | |
arbeiten. Jedem Elternteil stehen demnach in diesem Jahr 20 statt 10 Tage | |
pro Kind zur Verfügung. Alleinerziehende 40 statt 20. Die Regelung gilt für | |
alle gesetzlich Krankenversicherten. Das Kind darf in der Regel nicht älter | |
als 12 Jahre alt sein. | |
„Gleichzeitig die Kinder beschulen und von zu Hause aus arbeiten bringt | |
gerade junge Familien in Pandemiezeiten häufig an die Grenze ihrer | |
Belastbarkeit“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu der neuen | |
Regelung. „Deswegen wollen wir es diesen Eltern ermöglichen, sich | |
unkompliziert und ohne finanzielle Verluste um ihre Kinder zu Hause zu | |
kümmern.“ | |
## Attest von der Schule | |
Doch wie funktioniert das praktisch? Üblicherweise müssen Ärzt:innen ein | |
Attest ausstellen, das dann an die Krankenkasse geschickt wird. Die Lösung | |
der Bundesregierung: Kitas oder Schulen sollen nun bescheinigen, dass das | |
Kind zuhause betreut werden muss. | |
Bei den Krankenkassen stößt diese Entscheidung auf deutliche Kritik: | |
„Leistungsvoraussetzung für das Kinderkrankentagegeld ist, dass das Kind | |
krank ist. Corona-bedingte Betreuungsprobleme sind keine Krankheit“, sagte | |
die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele. | |
Immerhin ist die Bundesregierung den Kassen bei der Finanzierung | |
entgegengekommen. Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, werde der Bund | |
zunächst 300 Millionen Euro in den Gesundheitsfonds einzahlen. Weitere | |
Zuschüsse seien nicht ausgeschlossen. | |
Für Eltern ist es nun deutlich einfacher geworden, eine Betreuung der | |
Kinder finanziert zu bekommen. Zwar besteht bereits die Möglichkeit, eine | |
Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz zu erhalten. Doch für den so | |
genannten „[3][Corona-Sonderurlaub]“ müssen Eltern nachweisen, dass sie | |
keine andere Betreuung – etwa durch Großeltern oder in der Notbetreuung – | |
ermöglichen können. Diesen Nachweis muss man für die Kinderkrankentage | |
nicht erbringen. Und sie haben noch einen weiteren Vorteil: Während der | |
Staat den „Corona-Sonderurlaub“ mit 67 Prozent der Nettolohnes entschädigt, | |
bekommen Eltern beim Kinderkrankengeld 90 Prozent ausbezahlt. | |
## 90 Prozent statt 67 Prozent | |
Was am Dienstag zunächst unklar blieb: Ob der Anspruch auf das neue | |
Kinderkrankengeld auch dann gilt, wenn – wie in Hessen oder Brandenburg – | |
die Kitas zwar offen sind, die Landesregierungen die Eltern aber dazu | |
auffordern, die Kinder zuhause zu betreuen. | |
Auf Twitter „bedanken“ sich User schon dafür, dass ihre Landesregierungen | |
Kitas möglichst nur für Notfälle offen lassen möchten. „Danke, Brandenbur… | |
dass Du an uns Eltern appellierst, die Kinder zuhause zu lassen, anstatt | |
die Kitas zu schließen.“ So, glaubt der User, könne er kein | |
Kinderkrankengeld beantragen. | |
Am Mittwoch dann trug das Familienministerium in einem [4][kurzen | |
Erklärvideo] zur Klärung bei. Darin heißt es, dass auch in diesem Fall | |
Kinderkrankengeld gezahlt werde. | |
Heißt: Auch Eltern in Brandenburg und Hessen profitieren der neuen | |
Regelung, die rückwirkend zum 5. Januar in Kraft tritt. Der Bundestag muss | |
der Gesetzesänderung aber erst noch zustimmen. | |
13 Jan 2021 | |
## LINKS | |
[1] /Aktuelle-Nachrichten-in-der-Coronakrise/!5742316 | |
[2] /Politikerin-ueber-Schulen-im-Lockdown/!5738875 | |
[3] /Entschaedigung-fuer-Eltern/!5733940 | |
[4] https://twitter.com/BMFSFJ/status/1349310598220283904 | |
## AUTOREN | |
Ralf Pauli | |
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