| # taz.de -- Verdopplung der Kinderkrankentage: Kind betreuen, Kohle kassieren | |
| > Eltern werden mit mehr Kinderkrankentagen entlastet. Das gilt auch für | |
| > Beschäftigte im Homeoffice und dann, wenn Kitas und Schulen noch offen | |
| > sind. | |
| Bild: Eltern stehen doppelt so viele Kinderkrankentage zu, auch wenn sie im Hom… | |
| Berlin taz | Vergangene Woche hatten sich Bundeskanzlerin Merkel und die | |
| Ministerpräsident:innen der Länder neben der der Verlängerung des Lockdown | |
| auch [1][auf die Verdoppelung der Kinderkrankentage] geeinigt. Die Idee: | |
| Familien sollen wegen der Kita- und Schulschließungen Extra-Tage bezahlt | |
| bekommen, um sich um ihr Kind zu kümmern. | |
| Nun stehen die genauen Regeln fest. Wie das Bundeskabinett am Dienstag | |
| entschied, müssen Kitas und Schulen nicht komplett geschlossen sein, um die | |
| Kinderkrankentage beantragen zu können. Es reicht, dass die | |
| [2][Anwesenheitspflicht aufgehoben] oder der Kita-Betrieb eingeschränkt | |
| ist. | |
| Und: Eltern können das Geld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice | |
| arbeiten. Jedem Elternteil stehen demnach in diesem Jahr 20 statt 10 Tage | |
| pro Kind zur Verfügung. Alleinerziehende 40 statt 20. Die Regelung gilt für | |
| alle gesetzlich Krankenversicherten. Das Kind darf in der Regel nicht älter | |
| als 12 Jahre alt sein. | |
| „Gleichzeitig die Kinder beschulen und von zu Hause aus arbeiten bringt | |
| gerade junge Familien in Pandemiezeiten häufig an die Grenze ihrer | |
| Belastbarkeit“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu der neuen | |
| Regelung. „Deswegen wollen wir es diesen Eltern ermöglichen, sich | |
| unkompliziert und ohne finanzielle Verluste um ihre Kinder zu Hause zu | |
| kümmern.“ | |
| ## Attest von der Schule | |
| Doch wie funktioniert das praktisch? Üblicherweise müssen Ärzt:innen ein | |
| Attest ausstellen, das dann an die Krankenkasse geschickt wird. Die Lösung | |
| der Bundesregierung: Kitas oder Schulen sollen nun bescheinigen, dass das | |
| Kind zuhause betreut werden muss. | |
| Bei den Krankenkassen stößt diese Entscheidung auf deutliche Kritik: | |
| „Leistungsvoraussetzung für das Kinderkrankentagegeld ist, dass das Kind | |
| krank ist. Corona-bedingte Betreuungsprobleme sind keine Krankheit“, sagte | |
| die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele. | |
| Immerhin ist die Bundesregierung den Kassen bei der Finanzierung | |
| entgegengekommen. Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, werde der Bund | |
| zunächst 300 Millionen Euro in den Gesundheitsfonds einzahlen. Weitere | |
| Zuschüsse seien nicht ausgeschlossen. | |
| Für Eltern ist es nun deutlich einfacher geworden, eine Betreuung der | |
| Kinder finanziert zu bekommen. Zwar besteht bereits die Möglichkeit, eine | |
| Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz zu erhalten. Doch für den so | |
| genannten „[3][Corona-Sonderurlaub]“ müssen Eltern nachweisen, dass sie | |
| keine andere Betreuung – etwa durch Großeltern oder in der Notbetreuung – | |
| ermöglichen können. Diesen Nachweis muss man für die Kinderkrankentage | |
| nicht erbringen. Und sie haben noch einen weiteren Vorteil: Während der | |
| Staat den „Corona-Sonderurlaub“ mit 67 Prozent der Nettolohnes entschädigt, | |
| bekommen Eltern beim Kinderkrankengeld 90 Prozent ausbezahlt. | |
| ## 90 Prozent statt 67 Prozent | |
| Was am Dienstag zunächst unklar blieb: Ob der Anspruch auf das neue | |
| Kinderkrankengeld auch dann gilt, wenn – wie in Hessen oder Brandenburg – | |
| die Kitas zwar offen sind, die Landesregierungen die Eltern aber dazu | |
| auffordern, die Kinder zuhause zu betreuen. | |
| Auf Twitter „bedanken“ sich User schon dafür, dass ihre Landesregierungen | |
| Kitas möglichst nur für Notfälle offen lassen möchten. „Danke, Brandenbur… | |
| dass Du an uns Eltern appellierst, die Kinder zuhause zu lassen, anstatt | |
| die Kitas zu schließen.“ So, glaubt der User, könne er kein | |
| Kinderkrankengeld beantragen. | |
| Am Mittwoch dann trug das Familienministerium in einem [4][kurzen | |
| Erklärvideo] zur Klärung bei. Darin heißt es, dass auch in diesem Fall | |
| Kinderkrankengeld gezahlt werde. | |
| Heißt: Auch Eltern in Brandenburg und Hessen profitieren der neuen | |
| Regelung, die rückwirkend zum 5. Januar in Kraft tritt. Der Bundestag muss | |
| der Gesetzesänderung aber erst noch zustimmen. | |
| 13 Jan 2021 | |
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| [4] https://twitter.com/BMFSFJ/status/1349310598220283904 | |
| ## AUTOREN | |
| Ralf Pauli | |
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