# taz.de -- Entschädigung für Eltern: Appelle, aber kein Urlaub | |
> Kitas und Schulen bitten Eltern dringend, ihre Kinder selbst zu betreuen. | |
> Doch die Entschädigung für einen Verdienstausfall fällt mager aus. | |
Bild: Die Zeit mit Papa ist toll, nur Geld verdient er damit leider nicht | |
BERLIN taz | Es ist die Zeit der Appelle: Kitas haben im Lockdown vorerst | |
bis zum 10. Januar zwar nicht unbedingt geschlossen. Aber sie bitten die | |
Eltern ganz dringend, ihren Nachwuchs möglichst nicht in die Kita zu | |
bringen, um dort die Infektionsgefahr durch möglichst kleine Gruppen gering | |
zu halten. „Den Eltern wird schon auch ein schlechtes Gewissen gemacht, | |
wenn sie ihr Kind nicht zu Hause betreuen können“, sagt eine Mutter in | |
Nordrhein-Westfalen. | |
NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) appelliert in einem [1][offenen | |
Brief] an die Eltern: „Bringen Sie Ihre Kinder nur dann in die Betreuung, | |
wenn es unbedingt nötig ist.“ Ähnliche Aufrufe gibt es in anderen | |
Bundesländern. | |
Der von der Ministerpräsidentenkonferenz am Sonntag angekündigte | |
zusätzliche „bezahlte Urlaub“ für Eltern, die in der Coronapandemie ihre | |
Kinder zu Hause betreuen müssen, kommt dagegen nicht. Stattdessen gibt es | |
nur eine Ergänzung der Entschädigungsregelungen im Infektionsschutzgesetz, | |
die einen Lohnersatz von 67 Prozent garantiert, wenn Eltern wegen der | |
Kinderbetreuung Verdienstausfälle haben. | |
Die Ergänzung stellt klar, dass Eltern künftig einen Anspruch auf | |
Entschädigung haben, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes „Schul- oder | |
Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in | |
einer Schule aufgehoben wird“. So steht es im Kabinettsentwurf. | |
## Rüge von der Linken | |
Inwieweit diese Entschädigung auch für Kitas gilt, die mit Appellen ihre | |
Gruppen ganz klein halten wollen, geht aus dem Wortlaut des Entwurfs nicht | |
hervor. Für die praktische Umsetzung der Entschädigungsregelungen seien die | |
einzelnen Bundesländer zuständig, sagte ein Sprecher des | |
Bundesgesundheitsministeriums. Die Vorhaben befänden sich in der „aktuellen | |
Abstimmung“ zwischen dem Bund und den Ländern, so ein Sprecher des | |
NRW-Sozialministeriums. | |
Die Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Nettoentgelts, monatlich | |
maximal 2.016 Euro, gilt für den Verdienstausfall durch die häusliche | |
Betreuung von Kindern bis unter 12 Jahren. Ein Vorschlag von | |
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), den betroffenen Eltern mehr | |
bezahlten Urlaub, also vollen Lohnausgleich, zu gewähren, wurde von der | |
Union abgelehnt. Diesen hätten allein die Arbeitgeber finanzieren müssen, | |
sagte der sozialpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke. | |
„Die Einigung der Bundesregierung ist nur eine Minimallösung und für | |
Familien mit geringem Einkommen unzureichend“, rügte die familienpolitische | |
Sprecherin der Linken, Katrin Werner. Ekin Deligöz, familienpolitische | |
Sprecherin der Grünen, bemängelte, dass es im Entschädigungsgesetz keine | |
klar formulierte Regelung zum Ausschluss von Homeoffice als vermeintliche | |
Betreuungsalternative gebe. | |
## Entschädigung bisher wenig genutzt | |
Wie berichtet, erklären aber Arbeitsrechtsexperten wie Alexander Dubrovskij | |
aus Berlin, dass der Anspruch auf Entschädigung [2][auch gilt,] wenn man | |
zwar Homeoffice machen, aber wegen der Kinderbetreuung trotzdem keine | |
Arbeitsleistung erbringen kann. | |
Die Arbeitgeber zahlen den Lohnersatz von 67 Prozent an ihre Beschäftigten | |
aus und holen sich das Geld dann vom Staat zurück. Selbstständige stellen | |
den Antrag direkt bei den Behörden. Wenn man wegen der Kinder die | |
Arbeitszeit reduziert und daher weniger Stunden bezahlt bekommt, kann man | |
für den stundenweisen Verdienstausfall auch den Ersatz von 67 Prozent als | |
Entschädigung beanspruchen. | |
Bisher gab es schon eine [3][Entschädigungsregelung], die aber | |
voraussetzte, das Schulen und Kitas aus Gründen des Infektionsschutzes | |
geschlossen hatten. Dies war im ersten Lockdown der Fall. Das Instrument | |
wurde offenbar wenig genutzt. In Nordrhein-Westfalen haben bislang rund | |
2.500 Elternpaare und Alleinerziehende eine Verdienstausfallentschädigung | |
für die Kinderbetreuung erhalten, so das Landesgesundheitsministerium. In | |
diesem Bundesland gibt es aber allein in der Altersgruppe der bis zu | |
10-Jährigen mehr als 1,5 Millionen Kinder. | |
17 Dec 2020 | |
## LINKS | |
[1] https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-11_ministe… | |
[2] /Eltern-im-Corona-Lockdown/!5733691 | |
[3] https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html | |
## AUTOREN | |
Barbara Dribbusch | |
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