| # taz.de -- Entschädigung für Eltern: Appelle, aber kein Urlaub | |
| > Kitas und Schulen bitten Eltern dringend, ihre Kinder selbst zu betreuen. | |
| > Doch die Entschädigung für einen Verdienstausfall fällt mager aus. | |
| Bild: Die Zeit mit Papa ist toll, nur Geld verdient er damit leider nicht | |
| Berlin taz | Es ist die Zeit der Appelle: Kitas haben im Lockdown vorerst | |
| bis zum 10. Januar zwar nicht unbedingt geschlossen. Aber sie bitten die | |
| Eltern ganz dringend, ihren Nachwuchs möglichst nicht in die Kita zu | |
| bringen, um dort die Infektionsgefahr durch möglichst kleine Gruppen gering | |
| zu halten. „Den Eltern wird schon auch ein schlechtes Gewissen gemacht, | |
| wenn sie ihr Kind nicht zu Hause betreuen können“, sagt eine Mutter in | |
| Nordrhein-Westfalen. | |
| NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) appelliert in einem [1][offenen | |
| Brief] an die Eltern: „Bringen Sie Ihre Kinder nur dann in die Betreuung, | |
| wenn es unbedingt nötig ist.“ Ähnliche Aufrufe gibt es in anderen | |
| Bundesländern. | |
| Der von der Ministerpräsidentenkonferenz am Sonntag angekündigte | |
| zusätzliche „bezahlte Urlaub“ für Eltern, die in der Coronapandemie ihre | |
| Kinder zu Hause betreuen müssen, kommt dagegen nicht. Stattdessen gibt es | |
| nur eine Ergänzung der Entschädigungsregelungen im Infektionsschutzgesetz, | |
| die einen Lohnersatz von 67 Prozent garantiert, wenn Eltern wegen der | |
| Kinderbetreuung Verdienstausfälle haben. | |
| Die Ergänzung stellt klar, dass Eltern künftig einen Anspruch auf | |
| Entschädigung haben, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes „Schul- oder | |
| Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in | |
| einer Schule aufgehoben wird“. So steht es im Kabinettsentwurf. | |
| ## Rüge von der Linken | |
| Inwieweit diese Entschädigung auch für Kitas gilt, die mit Appellen ihre | |
| Gruppen ganz klein halten wollen, geht aus dem Wortlaut des Entwurfs nicht | |
| hervor. Für die praktische Umsetzung der Entschädigungsregelungen seien die | |
| einzelnen Bundesländer zuständig, sagte ein Sprecher des | |
| Bundesgesundheitsministeriums. Die Vorhaben befänden sich in der „aktuellen | |
| Abstimmung“ zwischen dem Bund und den Ländern, so ein Sprecher des | |
| NRW-Sozialministeriums. | |
| Die Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Nettoentgelts, monatlich | |
| maximal 2.016 Euro, gilt für den Verdienstausfall durch die häusliche | |
| Betreuung von Kindern bis unter 12 Jahren. Ein Vorschlag von | |
| Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), den betroffenen Eltern mehr | |
| bezahlten Urlaub, also vollen Lohnausgleich, zu gewähren, wurde von der | |
| Union abgelehnt. Diesen hätten allein die Arbeitgeber finanzieren müssen, | |
| sagte der sozialpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke. | |
| „Die Einigung der Bundesregierung ist nur eine Minimallösung und für | |
| Familien mit geringem Einkommen unzureichend“, rügte die familienpolitische | |
| Sprecherin der Linken, Katrin Werner. Ekin Deligöz, familienpolitische | |
| Sprecherin der Grünen, bemängelte, dass es im Entschädigungsgesetz keine | |
| klar formulierte Regelung zum Ausschluss von Homeoffice als vermeintliche | |
| Betreuungsalternative gebe. | |
| ## Entschädigung bisher wenig genutzt | |
| Wie berichtet, erklären aber Arbeitsrechtsexperten wie Alexander Dubrovskij | |
| aus Berlin, dass der Anspruch auf Entschädigung [2][auch gilt,] wenn man | |
| zwar Homeoffice machen, aber wegen der Kinderbetreuung trotzdem keine | |
| Arbeitsleistung erbringen kann. | |
| Die Arbeitgeber zahlen den Lohnersatz von 67 Prozent an ihre Beschäftigten | |
| aus und holen sich das Geld dann vom Staat zurück. Selbstständige stellen | |
| den Antrag direkt bei den Behörden. Wenn man wegen der Kinder die | |
| Arbeitszeit reduziert und daher weniger Stunden bezahlt bekommt, kann man | |
| für den stundenweisen Verdienstausfall auch den Ersatz von 67 Prozent als | |
| Entschädigung beanspruchen. | |
| Bisher gab es schon eine [3][Entschädigungsregelung], die aber | |
| voraussetzte, das Schulen und Kitas aus Gründen des Infektionsschutzes | |
| geschlossen hatten. Dies war im ersten Lockdown der Fall. Das Instrument | |
| wurde offenbar wenig genutzt. In Nordrhein-Westfalen haben bislang rund | |
| 2.500 Elternpaare und Alleinerziehende eine Verdienstausfallentschädigung | |
| für die Kinderbetreuung erhalten, so das Landesgesundheitsministerium. In | |
| diesem Bundesland gibt es aber allein in der Altersgruppe der bis zu | |
| 10-Jährigen mehr als 1,5 Millionen Kinder. | |
| 17 Dec 2020 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-11_ministe… | |
| [2] /Eltern-im-Corona-Lockdown/!5733691 | |
| [3] https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html | |
| ## AUTOREN | |
| Barbara Dribbusch | |
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