| # taz.de -- Eltern im Corona-Lockdown: Hoffnung auf Extraurlaub | |
| > Eltern wird versprochen, im verschärften Lockdown mehr „bezahlten Urlaub“ | |
| > wegen der Kinderbetreuung nehmen zu können. Details sind noch unklar. | |
| Bild: Geht nicht mal eben nebenbei: Mutter hilft Kind bei Hausaufgaben | |
| Berlin taz | Im verschärften Lockdown vom 16. Dezember bis 10. Januar | |
| sollen „zusätzliche Möglichkeiten“ geschaffen werden, für die Betreuung … | |
| Kinder „bezahlten Urlaub zu nehmen“, heißt es im Beschlusspapier der | |
| Ministerpräsidentenkonferenz (MPK). | |
| Man arbeite „derzeit mit Hochdruck an der Ausgestaltung des | |
| MPK-Beschlusses“, erklärte eine Sprecherin des federführenden | |
| Bundesarbeitsministeriums am Montag der taz. Die genauen Inhalte und der | |
| Zeitpunkt blieben „abzuwarten“. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey | |
| (SPD) hatte angekündigt, die Regelungen würden noch in dieser Woche auf den | |
| Weg gebracht. | |
| Bisher schon gibt es [1][Entschädigungsansprüche] für Eltern, die | |
| Verdienstausfälle erleiden, wenn sie nicht arbeiten können, weil sie die | |
| Kinder betreuen müssen während einer Schließung von Kita oder Schule. Die | |
| bisher geltenden Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz | |
| erlauben allerdings nur einen Ausgleich von 67 Prozent des ausgefallenen | |
| Verdienstes. Auch Selbstständige haben Anspruch auf diesen Ausgleich. | |
| Zusätzliche „bezahlte Urlaubstage“ würde bedeuten, dass die erwerbstätig… | |
| Eltern einen vollen Lohnausgleich erhielten. | |
| Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) verwies am Montag auf die bereits | |
| geltenden Regelungen. Bei den Entschädigungen nach dem | |
| [2][Infektionsschutzgesetz] haben Anspruch auf einen Ausgleich Eltern dann, | |
| wenn Kitas oder Schulen geschlossen sind, wenn das jüngste Kind jünger als | |
| zwölf Jahre ist, wenn die Mutter oder der Vater keine „anderweitige | |
| zumutbare Betreuungsmöglichkeit“ sicherstellen können, also auch nicht der | |
| jeweils andere Elternteil die Betreuung gewährleisten könnte und auch keine | |
| Möglichkeit zur Notbetreuung vorliegt. | |
| ## „Home Office“ nicht gleich Arbeitsfähigkeit | |
| Es besteht kein Anspruch, wenn Kitas oder Schulen ohnehin wegen der | |
| Schulferien geschlossen hätten. Ein Anspruch auf zusätzlichen „bezahlten | |
| Urlaub“ entstünde also nur für die paar Tage zwischen dem 16. Dezember und | |
| dem 10.Januar, in denen Kitas und Schulen außerhalb der normalen Ferien | |
| wegen Corona geschlossen sind. | |
| Die Tatsache, dass eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter im Homeoffice | |
| arbeiten, bedeutet dabei nicht, dass damit automatisch der Anspruch auf | |
| einen Ausgleich erlischt. Wenn man wegen des Aufwands an Betreuung oder | |
| Homeschooling „die Leistung gegenüber dem Arbeitgeber nicht erbringen kann, | |
| erfüllt man die Voraussetzung für eine Entschädigung“, sagt der Berliner | |
| Arbeitsrechtsexperte Alexander Dubrovskij von der Kanzlei Gansel | |
| Rechtsanwälte der taz, „dieser Anspruch hat nichts damit zu tun, ob ich im | |
| Home Office arbeite oder nicht“. Dabei sei es auch möglich, eine | |
| Entschädigung für den Verdienstausfall zu bekommen, den man erleidet, wenn | |
| man nur mit reduzierter Arbeitszeit tätig werden kann. | |
| Die Frage ist, was Eltern machen, wenn der Lockdown länger dauert als der | |
| 10. Januar. „Eltern können die Ausfälle durch die Coronamaßnahmen nicht | |
| alleine auffangen“, sagt Miriam Hoheisel, Geschäftsführerin des | |
| Alleinerziehendenverbandes VAMV, „da braucht es Unterstützung“. Der Verband | |
| ist dafür, gerade Alleinerziehenden grundsätzlich eine Notbetreuung | |
| anzubieten, er begrüßt auch die zusätzlichen bezahlten Urlaubstage und | |
| fordert einen Ausgleich für den Verdienstausfall, wenn Eltern wegen der | |
| Kinderbetreuung vorübergehend auf Teilzeit wechseln. | |
| 14 Dec 2020 | |
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| [1] https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Entschaedigung-Elt… | |
| [2] https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html | |
| ## AUTOREN | |
| Barbara Dribbusch | |
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