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# taz.de -- Entschädigung für Eltern: Appelle, aber kein Urlaub
> Kitas und Schulen bitten Eltern dringend, ihre Kinder selbst zu betreuen.
> Doch die Entschädigung für einen Verdienstausfall fällt mager aus.
Bild: Die Zeit mit Papa ist toll, nur Geld verdient er damit leider nicht
Berlin taz | Es ist die Zeit der Appelle: Kitas haben im Lockdown vorerst
bis zum 10. Januar zwar nicht unbedingt geschlossen. Aber sie bitten die
Eltern ganz dringend, ihren Nachwuchs möglichst nicht in die Kita zu
bringen, um dort die Infektionsgefahr durch möglichst kleine Gruppen gering
zu halten. „Den Eltern wird schon auch ein schlechtes Gewissen gemacht,
wenn sie ihr Kind nicht zu Hause betreuen können“, sagt eine Mutter in
Nordrhein-Westfalen.
NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) appelliert in einem [1][offenen
Brief] an die Eltern: „Bringen Sie Ihre Kinder nur dann in die Betreuung,
wenn es unbedingt nötig ist.“ Ähnliche Aufrufe gibt es in anderen
Bundesländern.
Der von der Ministerpräsidentenkonferenz am Sonntag angekündigte
zusätzliche „bezahlte Urlaub“ für Eltern, die in der Coronapandemie ihre
Kinder zu Hause betreuen müssen, kommt dagegen nicht. Stattdessen gibt es
nur eine Ergänzung der Entschädigungsregelungen im Infektionsschutzgesetz,
die einen Lohnersatz von 67 Prozent garantiert, wenn Eltern wegen der
Kinderbetreuung Verdienstausfälle haben.
Die Ergänzung stellt klar, dass Eltern künftig einen Anspruch auf
Entschädigung haben, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes „Schul- oder
Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in
einer Schule aufgehoben wird“. So steht es im Kabinettsentwurf.
## Rüge von der Linken
Inwieweit diese Entschädigung auch für Kitas gilt, die mit Appellen ihre
Gruppen ganz klein halten wollen, geht aus dem Wortlaut des Entwurfs nicht
hervor. Für die praktische Umsetzung der Entschädigungsregelungen seien die
einzelnen Bundesländer zuständig, sagte ein Sprecher des
Bundesgesundheitsministeriums. Die Vorhaben befänden sich in der „aktuellen
Abstimmung“ zwischen dem Bund und den Ländern, so ein Sprecher des
NRW-Sozialministeriums.
Die Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Nettoentgelts, monatlich
maximal 2.016 Euro, gilt für den Verdienstausfall durch die häusliche
Betreuung von Kindern bis unter 12 Jahren. Ein Vorschlag von
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), den betroffenen Eltern mehr
bezahlten Urlaub, also vollen Lohnausgleich, zu gewähren, wurde von der
Union abgelehnt. Diesen hätten allein die Arbeitgeber finanzieren müssen,
sagte der sozialpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke.
„Die Einigung der Bundesregierung ist nur eine Minimallösung und für
Familien mit geringem Einkommen unzureichend“, rügte die familienpolitische
Sprecherin der Linken, Katrin Werner. Ekin Deligöz, familienpolitische
Sprecherin der Grünen, bemängelte, dass es im Entschädigungsgesetz keine
klar formulierte Regelung zum Ausschluss von Homeoffice als vermeintliche
Betreuungsalternative gebe.
## Entschädigung bisher wenig genutzt
Wie berichtet, erklären aber Arbeitsrechtsexperten wie Alexander Dubrovskij
aus Berlin, dass der Anspruch auf Entschädigung [2][auch gilt,] wenn man
zwar Homeoffice machen, aber wegen der Kinderbetreuung trotzdem keine
Arbeitsleistung erbringen kann.
Die Arbeitgeber zahlen den Lohnersatz von 67 Prozent an ihre Beschäftigten
aus und holen sich das Geld dann vom Staat zurück. Selbstständige stellen
den Antrag direkt bei den Behörden. Wenn man wegen der Kinder die
Arbeitszeit reduziert und daher weniger Stunden bezahlt bekommt, kann man
für den stundenweisen Verdienstausfall auch den Ersatz von 67 Prozent als
Entschädigung beanspruchen.
Bisher gab es schon eine [3][Entschädigungsregelung], die aber
voraussetzte, das Schulen und Kitas aus Gründen des Infektionsschutzes
geschlossen hatten. Dies war im ersten Lockdown der Fall. Das Instrument
wurde offenbar wenig genutzt. In Nordrhein-Westfalen haben bislang rund
2.500 Elternpaare und Alleinerziehende eine Verdienstausfallentschädigung
für die Kinderbetreuung erhalten, so das Landesgesundheitsministerium. In
diesem Bundesland gibt es aber allein in der Altersgruppe der bis zu
10-Jährigen mehr als 1,5 Millionen Kinder.
17 Dec 2020
## LINKS
[1] https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-11_ministe…
[2] /Eltern-im-Corona-Lockdown/!5733691
[3] https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
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