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# taz.de -- Eltern im Corona-Lockdown: Hoffnung auf Extraurlaub
> Eltern wird versprochen, im verschärften Lockdown mehr „bezahlten Urlaub“
> wegen der Kinderbetreuung nehmen zu können. Details sind noch unklar.
Bild: Geht nicht mal eben nebenbei: Mutter hilft Kind bei Hausaufgaben
Berlin taz | Im verschärften Lockdown vom 16. Dezember bis 10. Januar
sollen „zusätzliche Möglichkeiten“ geschaffen werden, für die Betreuung …
Kinder „bezahlten Urlaub zu nehmen“, heißt es im Beschlusspapier der
Ministerpräsidentenkonferenz (MPK).
Man arbeite „derzeit mit Hochdruck an der Ausgestaltung des
MPK-Beschlusses“, erklärte eine Sprecherin des federführenden
Bundesarbeitsministeriums am Montag der taz. Die genauen Inhalte und der
Zeitpunkt blieben „abzuwarten“. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey
(SPD) hatte angekündigt, die Regelungen würden noch in dieser Woche auf den
Weg gebracht.
Bisher schon gibt es [1][Entschädigungsansprüche] für Eltern, die
Verdienstausfälle erleiden, wenn sie nicht arbeiten können, weil sie die
Kinder betreuen müssen während einer Schließung von Kita oder Schule. Die
bisher geltenden Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
erlauben allerdings nur einen Ausgleich von 67 Prozent des ausgefallenen
Verdienstes. Auch Selbstständige haben Anspruch auf diesen Ausgleich.
Zusätzliche „bezahlte Urlaubstage“ würde bedeuten, dass die erwerbstätig…
Eltern einen vollen Lohnausgleich erhielten.
Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) verwies am Montag auf die bereits
geltenden Regelungen. Bei den Entschädigungen nach dem
[2][Infektionsschutzgesetz] haben Anspruch auf einen Ausgleich Eltern dann,
wenn Kitas oder Schulen geschlossen sind, wenn das jüngste Kind jünger als
zwölf Jahre ist, wenn die Mutter oder der Vater keine „anderweitige
zumutbare Betreuungsmöglichkeit“ sicherstellen können, also auch nicht der
jeweils andere Elternteil die Betreuung gewährleisten könnte und auch keine
Möglichkeit zur Notbetreuung vorliegt.
## „Home Office“ nicht gleich Arbeitsfähigkeit
Es besteht kein Anspruch, wenn Kitas oder Schulen ohnehin wegen der
Schulferien geschlossen hätten. Ein Anspruch auf zusätzlichen „bezahlten
Urlaub“ entstünde also nur für die paar Tage zwischen dem 16. Dezember und
dem 10.Januar, in denen Kitas und Schulen außerhalb der normalen Ferien
wegen Corona geschlossen sind.
Die Tatsache, dass eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter im Homeoffice
arbeiten, bedeutet dabei nicht, dass damit automatisch der Anspruch auf
einen Ausgleich erlischt. Wenn man wegen des Aufwands an Betreuung oder
Homeschooling „die Leistung gegenüber dem Arbeitgeber nicht erbringen kann,
erfüllt man die Voraussetzung für eine Entschädigung“, sagt der Berliner
Arbeitsrechtsexperte Alexander Dubrovskij von der Kanzlei Gansel
Rechtsanwälte der taz, „dieser Anspruch hat nichts damit zu tun, ob ich im
Home Office arbeite oder nicht“. Dabei sei es auch möglich, eine
Entschädigung für den Verdienstausfall zu bekommen, den man erleidet, wenn
man nur mit reduzierter Arbeitszeit tätig werden kann.
Die Frage ist, was Eltern machen, wenn der Lockdown länger dauert als der
10. Januar. „Eltern können die Ausfälle durch die Coronamaßnahmen nicht
alleine auffangen“, sagt Miriam Hoheisel, Geschäftsführerin des
Alleinerziehendenverbandes VAMV, „da braucht es Unterstützung“. Der Verband
ist dafür, gerade Alleinerziehenden grundsätzlich eine Notbetreuung
anzubieten, er begrüßt auch die zusätzlichen bezahlten Urlaubstage und
fordert einen Ausgleich für den Verdienstausfall, wenn Eltern wegen der
Kinderbetreuung vorübergehend auf Teilzeit wechseln.
14 Dec 2020
## LINKS
[1] https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Entschaedigung-Elt…
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
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