# taz.de -- Eltern im Corona-Lockdown: Hoffnung auf Extraurlaub | |
> Eltern wird versprochen, im verschärften Lockdown mehr „bezahlten Urlaub“ | |
> wegen der Kinderbetreuung nehmen zu können. Details sind noch unklar. | |
Bild: Geht nicht mal eben nebenbei: Mutter hilft Kind bei Hausaufgaben | |
BERLIN taz | Im verschärften Lockdown vom 16. Dezember bis 10. Januar | |
sollen „zusätzliche Möglichkeiten“ geschaffen werden, für die Betreuung … | |
Kinder „bezahlten Urlaub zu nehmen“, heißt es im Beschlusspapier der | |
Ministerpräsidentenkonferenz (MPK). | |
Man arbeite „derzeit mit Hochdruck an der Ausgestaltung des | |
MPK-Beschlusses“, erklärte eine Sprecherin des federführenden | |
Bundesarbeitsministeriums am Montag der taz. Die genauen Inhalte und der | |
Zeitpunkt blieben „abzuwarten“. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey | |
(SPD) hatte angekündigt, die Regelungen würden noch in dieser Woche auf den | |
Weg gebracht. | |
Bisher schon gibt es [1][Entschädigungsansprüche] für Eltern, die | |
Verdienstausfälle erleiden, wenn sie nicht arbeiten können, weil sie die | |
Kinder betreuen müssen während einer Schließung von Kita oder Schule. Die | |
bisher geltenden Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz | |
erlauben allerdings nur einen Ausgleich von 67 Prozent des ausgefallenen | |
Verdienstes. Auch Selbstständige haben Anspruch auf diesen Ausgleich. | |
Zusätzliche „bezahlte Urlaubstage“ würde bedeuten, dass die erwerbstätig… | |
Eltern einen vollen Lohnausgleich erhielten. | |
Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) verwies am Montag auf die bereits | |
geltenden Regelungen. Bei den Entschädigungen nach dem | |
[2][Infektionsschutzgesetz] haben Anspruch auf einen Ausgleich Eltern dann, | |
wenn Kitas oder Schulen geschlossen sind, wenn das jüngste Kind jünger als | |
zwölf Jahre ist, wenn die Mutter oder der Vater keine „anderweitige | |
zumutbare Betreuungsmöglichkeit“ sicherstellen können, also auch nicht der | |
jeweils andere Elternteil die Betreuung gewährleisten könnte und auch keine | |
Möglichkeit zur Notbetreuung vorliegt. | |
## „Home Office“ nicht gleich Arbeitsfähigkeit | |
Es besteht kein Anspruch, wenn Kitas oder Schulen ohnehin wegen der | |
Schulferien geschlossen hätten. Ein Anspruch auf zusätzlichen „bezahlten | |
Urlaub“ entstünde also nur für die paar Tage zwischen dem 16. Dezember und | |
dem 10.Januar, in denen Kitas und Schulen außerhalb der normalen Ferien | |
wegen Corona geschlossen sind. | |
Die Tatsache, dass eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter im Homeoffice | |
arbeiten, bedeutet dabei nicht, dass damit automatisch der Anspruch auf | |
einen Ausgleich erlischt. Wenn man wegen des Aufwands an Betreuung oder | |
Homeschooling „die Leistung gegenüber dem Arbeitgeber nicht erbringen kann, | |
erfüllt man die Voraussetzung für eine Entschädigung“, sagt der Berliner | |
Arbeitsrechtsexperte Alexander Dubrovskij von der Kanzlei Gansel | |
Rechtsanwälte der taz, „dieser Anspruch hat nichts damit zu tun, ob ich im | |
Home Office arbeite oder nicht“. Dabei sei es auch möglich, eine | |
Entschädigung für den Verdienstausfall zu bekommen, den man erleidet, wenn | |
man nur mit reduzierter Arbeitszeit tätig werden kann. | |
Die Frage ist, was Eltern machen, wenn der Lockdown länger dauert als der | |
10. Januar. „Eltern können die Ausfälle durch die Coronamaßnahmen nicht | |
alleine auffangen“, sagt Miriam Hoheisel, Geschäftsführerin des | |
Alleinerziehendenverbandes VAMV, „da braucht es Unterstützung“. Der Verband | |
ist dafür, gerade Alleinerziehenden grundsätzlich eine Notbetreuung | |
anzubieten, er begrüßt auch die zusätzlichen bezahlten Urlaubstage und | |
fordert einen Ausgleich für den Verdienstausfall, wenn Eltern wegen der | |
Kinderbetreuung vorübergehend auf Teilzeit wechseln. | |
14 Dec 2020 | |
## LINKS | |
[1] https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Entschaedigung-Elt… | |
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html | |
## AUTOREN | |
Barbara Dribbusch | |
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