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# taz.de -- Private Krankenversicherungen: Covid-19-Willkür in der Assekuranz
> Ein positiver Coronatest könnte beim Abschluss einer privaten Kranken-
> oder Zusatzversicherung Probleme machen. Anbieter verfahren
> unterschiedlich.
Bild: Ein positiver Coronatest hat möglicherweise nicht nur für die Gesundhei…
Berlin taz | Eine Einzelzimmer-Zusatzversicherung fürs Krankenhaus oder der
Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse in die private
Krankenversicherung – nach einem positiven [1][Coronatest] kann das heikel
werden. Das gilt erst recht, wenn die Infektion mit einer Erkrankung
verbunden war.
Vor dem Abschluss einer [2][privaten Krankenversicherung] – ob als volle
Absicherung oder als Zusatz zur gesetzlichen Krankenkasse – fragen
Unternehmen potenzielle Neukund:innen generell nach bestehenden und
überstandenen Krankheiten, Behandlungen und Untersuchungen. Erkrankungen
wie Covid-19 dürfen nicht verschwiegen werden, sonst können Kund:innen
ihren Versicherungsschutz verlieren – was teuer werden kann. Bei
gesetzlichen Krankenkassen gibt es keine Gesundheitsprüfung, außer sie
vermitteln ihren Mitgliedern Zusatzpolicen etwa fürs Einzelzimmer in der
Klinik, bei denen sie mit privaten Anbietern zusammenarbeiten.
Das Problem bei Corona: Die privaten Krankenversicherer fragen vor einem
Vertragsabschluss nicht gezielt nach einem Coronatest. Eine Reihe von
Gesellschaften geht aber davon aus, dass Kunden ein positives Testergebnis
angeben müssen. „Eine Corona-Erkrankung und auch ein positiver Coronatest
fallen grundsätzlich unter die Angaben, die ein Antragsteller machen muss,
da es sich um Behandlungen beziehungsweise Untersuchungen handelt, nach
denen wir fragen“, sagt ein Sprecher des größten deutschen
Krankenversicherers Debeka der taz. Bei einem positiven Testergebnis will
der Versicherer mehr wissen. „Bei Beschwerden stellen wir den Antrag
zurück, bis eine Entscheidung möglich ist“, sagt der Sprecher.
Die Deutsche Krankenversicherung, zweitgrößter Anbieter, laviert bei der
Frage, ob ein positives Testergebnis angegeben werden muss. Zu einem
eindeutigen Ja oder Nein kann sich die Pressestelle nicht durchringen. Nach
einem Test werde nicht gefragt, sagt ein Sprecher nur. „Relevante
Gesundheitsbeschwerden müssen aber natürlich bei den standardmäßigen
Gesundheitsfragen angegeben werden.“ Bei einer Covid-Erkrankung prüft der
Versicherer auch hier den Fall eingehend. Ob der Kunde einen Vertrag ohne
Risikozuschlag bekommt oder abgelehnt wird, hängt davon ab, für wie
schwerwiegend er die Erkrankung hält. Offenbar sind die Kriterien dafür
aber noch nicht abschließend festgelegt. „Die Entwicklung der
Covid-19-Situation und ein möglicher Einfluss auf die Risikobewertung wird
stetig beobachtet und sofern erforderlich auch entsprechend angepasst“,
sagt der Sprecher.
## Branche geht nicht einheitlich vor
Andere Anbieter halten die Angabe eines positiven Tests nicht für nötig.
„Ein Coronatest alleine ist nicht anzeigepflichtig“, sagt eine Sprecherin
der Barmenia-Krankenversicherung. „Es ist nur die Diagnose Covid-19
anzeigepflichtig.“ Bei einer vollständigen Genesung sei eine Annahme ohne
Einschränkungen möglich. Je nach Krankheitsverlauf oder Folgen müssen
Kund:innen mit einer Ablehnung rechnen.
Auch die Signal Iduna hält die Information über einen Test alleine nicht
für selbstverständlich. „Im Zusammenhang mit Corona beziehungsweise
Covid-19 sind im Antrag nur Angaben zu machen, wenn eine ärztliche
Behandlung stattgefunden hat oder diese durch einen Arzt angeraten wurde“,
sagt eine Sprecherin. „Anträge von Personen, die sich in einer laufenden
Behandlung befinden, werden generell zurückgestellt. So verhält es sich
auch bei einer Covid-19-Erkrankung.“ Wer die Erkrankung überstanden hat und
deswegen nur ambulant behandelt wurde, kann einen Vertrag bekommen, wenn er
eine Bestätigung vorlegen kann, dass die Erkrankung folgenlos ausgeheilt
ist. Bei einer stationären Behandlung und Folgeerscheinungen prüft der
Versicherer den jeweiligen Fall.
## Bloß nicht schwindeln!
Für Verbraucher:innen mit einem positiven Coronatest ist die aktuelle Lage
schwierig, sagt Bianca Boss vom [3][Bund der Versicherten]. „Sie sind der
Willkür der einzelnen Versicherer ausgesetzt.“ Grundsätzlich müssen
Kund:innen nur das beantworten, wonach sie gefragt werden. Ob der
Versicherer einen Coronatest als Untersuchung ansieht oder ab wann er
Symptome als Erkrankung einstuft, können sie nicht wissen. Eines bringt
nichts, warnt Boss: zu lügen. „Der Versicherer findet das heraus und dann
ist der Vertrag ungültig und der Kunde hat jahrelang umsonst Beiträge
gezahlt.“ Sie empfiehlt Betroffenen, sich von unabhängigen Expert:innen vor
einem Abschluss beraten zu lassen.
Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg rät, einen positiven
Coronatest anzugeben – auch auf die Gefahr hin, dass der Versicherer
nachbohrt oder sogar einen Risikoaufschlag erhebt. „Das ist besser, als
hinterher darüber zu streiten“, sagt er.
Gesundheitsfragen spielen auch bei der Berufsunfähigkeits- und der
Risikolebensversicherung eine wichtige Rolle. Auf Kulanz sollten
Verbraucher:innen nicht hoffen. Die Versicherungsbranche hat bislang in der
Coronakrise keine gute Figur gemacht. Zahlreiche Unternehmen weigern sich,
Gastwirt:innen wegen der Pandemie eine Entschädigung zu zahlen, die eine
Betriebsunterbrechungspolice abgeschlossen hatten.
7 Jan 2021
## LINKS
[1] /Corona-Schnelltest-im-Check/!5731121
[2] /Geldwuensche-der-Krankenkassen/!5681889
[3] https://www.bundderversicherten.de/
## AUTOREN
Anja Krüger
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