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# taz.de -- Innenminister beenden Abschiebestopp: Syrien ist ein Folterstaat
> Die Innenminister der Union lassen rechtsstaatliche Standards fallen. In
> ein Land, wo Folter und Willkür drohen, darf nicht abgeschoben werden.
Bild: Davon wollen die Innenminister der CDU nichts wissen: Protest gegen den D…
Syrien ist ein Folterstaat. Und dennoch [1][haben die Innenminister den
Stopp der Abschiebungen dorthin bei ihrer Konferenz am Donnerstag nicht
verlängert]. Er wird also Ende des Monats auslaufen. Danach kann wieder im
Einzelfall geprüft werden, ob eine Abschiebung möglich ist. In ein Land, in
dem selbst nach Angaben des Auswärtigen Amtes „weitreichende systematische
Willkür bis hin zu vollständiger Rechtlosigkeit“ herrscht und in dem es in
allen Regionen weiterhin zu „massiven Menschenrechtsverletzungen durch
verschiedene Akteure“ kommt.
Die [2][Innenminister der Union], die die Verlängerung des Abschiebestopps
verhindert haben, lassen damit rechtsstaatliche Standards fallen. In ein
Land, wo Folter und Gefahr für Leib und Leben drohen, darf nicht
abgeschoben werden. Das gilt für alle Menschen, auch für islamistische
Gefährder oder Straftäter.
Deshalb ist es auch höchst unwahrscheinlich, dass es derzeit wirklich zu
Abschiebungen nach Syrien kommt. Gerichte würden solche Versuche wohl
kassieren. Auch sind Abschiebungen ganz praktisch unrealistisch, weil
Deutschland in Syrien aus gutem Grund keine diplomatische Vertretung hat,
es weder einen offiziellen Austausch mit dem Assad-Regime noch Direktflüge
gibt. Was die Union da treibt, ist daher vor allem eins: Populismus. Kurz
vor Beginn eines Superwahljahres blinkt sie nach rechts. Das lässt für 2021
nichts Gutes erwarten.
Trotz aller Abschiebe-Hindernisse sendet die Entscheidung das fatale
Signal, dass man im Zweifelsfall auch bereit wäre, mit dem Assad-Regime
gemeinsame Sache zu machen. Denn ohne Zusammenarbeit mit der Regierung vor
Ort sind Abschiebungen nun einmal nicht möglich.
Die Innenminister von CSU und CDU sollten einmal den [3][Al-Khatib-Prozess
vor dem Koblenzer Oberlandesgericht] besuchen, wo sich zwei Mitarbeiter des
Assad-Regimes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten
müssen. Dort berichten Folterüberlebende, wie sie im Gefängnis geschlagen,
getreten und vergewaltigt wurden, wie sie, an den Händen aufgehängt, von
der Decke hingen, mit Elektroschocks malträtiert wurden. Fotos von in Haft
Verstorbenen zeigen Menschen, die man verhungern ließ. Und ein Totengräber
beschrieb, wie die Leichen – staatlich organisiert – in riesigen
Massengräbern verscharrt wurden.
An fast jedem Prozesstag werden Belege dafür eingebracht, dass das
Assad-Regime nicht nur im Einzelfall foltern lässt, sondern dass die
Misshandlungen systematisch angewendet wird. Assad ist weiter im Amt, seine
Methoden haben sich nicht verändert. In ein solches Land darf Deutschland
nicht abschieben, mit einem solchen Regime darf es keine Zusammenarbeit
geben.
11 Dec 2020
## LINKS
[1] /Abschiebungen-nach-Syrien/!5736905
[2] /Streit-auf-der-Innenministerkonferenz/!5737391
[3] /Koblenzer-Prozess-zu-Folter-in-Syrien/!5730219
## AUTOREN
Sabine am Orde
## TAGS
Asylrecht
Horst Seehofer
Baschar al-Assad
Syrische Flüchtlinge
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Schwerpunkt Syrien – Verbrechen vor Gericht
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