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# taz.de -- Verhältnis von Polizei und Medien: Leben sie in derselben Republik?
> Der deutsche Presserat hat eine Aktualisierung der „Spielregeln“ zwischen
> Polizei und Medien vorgelegt. Ein Jammer, dass das nötig ist.
Bild: Polizeieinsatz in Berlin
Die Beziehung von Medien und Polizei ist kompliziert. Deshalb gibt es die
„Verhaltensgrundsätze für Medien und Polizei zur Vermeidung von
Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien
Ausübung der Berichterstattung“. Das ist deswegen so bürokratisch
formuliert, weil die Innenminister*innen der Länder als – Achtung,
Genderfalle – oberster Dienstherr der Polizei alles absegnen müssen.
Jetzt hat der [1][Deutsche Presserat], der bei diesen Verhaltensgrundsätzen
die Medienseite vertritt, eine Aktualisierung vorgelegt. Denn das Ganze ist
noch auf dem Stand der mittleren 1990er Jahre – und somit überholt.
Kommende Woche tagen die Innenminister*innen der Länder. Sie beraten
hoffentlich über das neue Papier, das zeigt, wie verfahren die Lage ist.
In der Fassung von 1993 heißt es nämlich, beide Seiten könnten schon mal
aneinanderrasseln und da sollen eben die gemeinsamen Spielregeln helfen. In
der aktualisierten Fassung steht jetzt: Die Polizei „berücksichtigt, dass
Journalistinnen und Journalisten und andere Medienschaffende einen durch
Artikel 5 des Grundgesetzes […] verbürgten Anspruch auf staatlichen Schutz
der freien Berichterstattung und Information haben und die Presse- und
Rundfunkfreiheit auch in ihrer praktischen Umsetzung für die
freiheitlich-demokratische Grundordnung wesentlich und unentbehrlich ist“.
In was für einer Republik leben wir eigentlich, dass so etwas ausdrücklich
aufgeschrieben werden muss? Leider in einer, bei der mittlerweile nach fast
jeder Coronademo Medienmenschen von Übergriffen der Demonstrierenden auf
sie [2][und von mangelnder Unterstützung durch die Polizei berichten]. Und
das reicht vom fehlenden Verständnis für die Rolle der Medien bis zur
krassen Behinderung der journalistischen Arbeit.
Deswegen steht im Neuentwurf jetzt auch ein Passus, dass die Polizei „den
persönlichen Schutz der Medienschaffenden vor Bedrohung und körperlichen
Angriffen“ zu gewährleisten und „die freie Berichterstattung“ zu sichern
habe. Sollte das tatsächlich nicht mehr selbstverständlich sein? Zumindest
einige Beispiele der letzten Wochen weisen darauf hin – [3][in Sachsen],
Berlin und anderswo.
Früher hieß es im Kinderreim „Eins, zwei, Polizei / Drei vier, Grenadier /
Fünf, sechs, alte Hex / Sieben, acht, gute Nacht“. Damit „gute Nacht“ ni…
länger das Verhältnis von Polizei und Medien beschreibt, sei noch ein Satz
zitiert. Er steht so im alten wie im neuen Grundsatzpapier des Presserats:
„Unmittelbare Gespräche sind erfahrungsgemäß geeignet, Missverständnissen
vorzubeugen.“ In diesem Sinne ab in die Eckkneipe oder zu Aschingers oder
wie das heute heißt. Klappt bei „Babylon Berlin“ und Gereon Rath doch auch.
3 Dec 2020
## LINKS
[1] /Medienstaatsvertrag-und-Onlinemedien/!5708396
[2] /Querdenken-Demo-in-Leipzig/!5726826
[3] /Gewalt-gegen-JournalistInnen/!5724074
## AUTOREN
Steffen Grimberg
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Kolumne Flimmern und Rauschen
Medien
Polizei
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
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Verschwörungsmythen und Corona
Schwerpunkt Pressefreiheit
Schwerpunkt Coronavirus
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