Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Gutachten zu digitaler Vorstandswahl: Grünes Licht für die CDU
> Der CDU-Parteitag wird wohl digital stattfinden. Für die Wahl per
> Internet ist laut Gutachten keine Grundgesetzänderung nötig.
Bild: Die Kandidaten Röttgen, Merz und Laschet könnten sich per digitalen Par…
Leipzig taz | Der Gesetzgeber kann digitale Vorstandswahlen auch ohne
Grundgesetzänderung einführen. Zu diesem Schluss kamen jetzt die
Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Die Experten empfehlen eine
Abgabe der Stimme per verschlüsselter DE-Mail.
Die Nachricht dürfte vor allem die CDU erfreuen, [1][die dringend einen
Parteivorsitzenden wählen will]. Der für Anfang Dezember geplante
Wahlparteitag wurde wegen der Pandemie abgesagt. Ziel ist jetzt [2][ein
Termin im Januar]. Ob es ein Präsenz-Parteitag wird oder eine
Online-Veranstaltung, soll im Dezember entschieden werden.
Sinnvoll wäre in diesen Zeiten ein digitaler Parteitag, bei dem sich die
Kandidaten (zur Zeit Armin Laschet, Friedrich Merz und Norbert Röttgen) per
Video vorstellen und befragen lassen. Die Stimmen müssten dann anschließend
per Brief oder per App übermittelt werden. Da es mehrere Wahlgänge geben
kann, gilt eine Briefwahl als zu schwerfällig. Allerdings ist eine
elektronische Vorstandswahl bisher nicht erlaubt.
Zwar sind digitale Parteitage inzwischen weitgehend möglich. Die
Delegierten können online über das Wahlprogramm oder das Parteilogo
abstimmen. Das hat der Bundestag Anfang Oktober durch eine Änderung im
„Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ klargestellt.
Allerdings sieht das Gesetz eine ausdrückliche Ausnahme für die
„Schlussabstimmung“ bei Vorstandswahlen vor. Diese darf also nicht per
Email oder App erfolgen.
## „Zuverlässige Richtigkeitskontrolle“
Dieses Verbot ließe sich aber leicht ändern. Der Bundestag müsste nur mit
einfacher Mehrheit das Parteiengesetz oder das Covid-19-Gesetz anpassen.
Hierfür bräuchte die CDU/CSU im Bundestag also nur die Stimmen des
Koalitionspartners SPD, der sich bereits gesprächsbereit zeigte.
Allerdings gab es bisher immer wieder verfassungsrechtliche Bedenken gegen
digitale Vorstandswahlen. Hintergrund ist Artikel 21 des Grundgesetzes, der
den Parteien innerparteiliche Demokratie vorschreibt. Bei der Wahl von
Parteivorständen sollen damit im wesentlichen die gleichen Wahlgrundsätze
gelten wie bei der staatlichen Wahl von Abgeordneten. Die Wahlen müssen
insbesondere frei, gleich und geheim ablaufen.
Für staatliche Wahlen hat das Bundesverfassungsgericht 2009 den Einsatz von
Wahlcomputern vorerst verboten, weil nicht richtig kontrollierbar sei, ob
die Wahl sauber ist. Kein Wähler könne erkennen, ob ein Wahlcomputer, der
die elektronisch abgegebenen Stimmen selbst auszählt, defekt oder
manipuliert ist. Deshalb müsse bis auf weiteres die Stimme per Wahlzettel
abgegeben werden.
Am Ende des Wahltags könne dann der Inhalt der verschlossenen Urne
öffentlich ausgezählt werden und im Zweifel könne die Auszählung der
Stimmzettel jederzeit wiederholt werden, so das klassische Modell. Nur wenn
ein digitales System ähnlich gut kontrollierbar ist, genüge es
verfassungsrechtlichen Anforderungen, erklärten die Karlsruher Richter vor
elf Jahren.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) wollte nun wissen, was das
damalige Karlsruher Urteil für die heutige Diskussion um digitale
Vorstandswahlen bedeutet. Er gab deshalb bei den Wissenschaftlichen
Diensten des Bundestags zwei Kurzgutachten in Auftrag, die jetzt vorliegen.
Danach sehen die Experten keine verfassungsrechtlichen Probleme, wenn auch
bei der digitalen Stimmabgabe eine „zuverlässige Richtigkeitskontrolle“
möglich ist. Die Bundestags-Gutachter schlagen den fast schon in
Vergessenheit geratenen Dienst DE-Mail vor, mit dem eindeutig
identifizierte Personen rechtssicher und verschlüsselt Nachrichten und
Dokumente austauschen können.
Sollte es Zweifel geben, ob die DE-Mail oder ähnliche digitale Lösungen den
hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügen, müsste
sicherheitshalber doch das Grundgesetz geändert werden, so die Gutachter.
In Artikel 21 könnte dann der Satz eingefügt werden: „Für parteiinterne
Wahlen können Abweichungen von den Wahlrechtsgrundsätzen zugelassen
werden.“ Hierfür wäre dann aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und
Bundesrat erforderlich. Die Koalition müsste sich also mit den Grünen
einigen, die in elf Ländern mitregieren und deshalb anders als FDP, Linke
und AfD jede Grundgesetzänderung blockieren können.
3 Nov 2020
## LINKS
[1] /Kampf-um-den-CDU-Vorsitz/!5722316
[2] /Streit-um-Termin-fuer-CDU-Parteitag/!5722236
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
Parteitag
CDU
Digitalisierung
Friedrich Merz
Kleinparteien
Friedrich Merz
Friedrich Merz
Parteitag
Schwerpunkt Bundestagswahl 2025
CDU-Parteitag
## ARTIKEL ZUM THEMA
Machtkampf um Vorsitz: CDU plant Online-Parteitag
Merz, Laschet oder Röttgen? Der Zeitplan für die Wahl des neuen
CDU-Vorsitzenden steht. Die Entscheidung soll am 16. Januar fallen.
Wahl-Voraussetzungen für kleine Parteien: Weniger Unterschriften benötigt
Kleine Parteien müssen Unterschriften sammeln, um auf dem Wahlzettel zu
stehen. Wegen Corona wollen zwei Bundesländer die Quoten senken.
Kampf um den CDU-Vorsitz: Asymmetrische Demobilisierung
Nach dem Theaterdonner um den Parteitag: Merz, Laschet und Röttgen
versuchen, auf einer Digitalkonferenz der CDU Sachsen den Ball flach zu
halten.
Christian Linder und Friedrich Merz: Ganz nah beieinander
Christian Lindner stellt das Buch von Friedrich Merz vor. Die beiden sind
sich weitgehend einig. Das könnte für einen von beiden zum Problem werden.
Linken-Parteitag und die Coronakrise: Never ending Amtszeit
Die Linke musste ihren Parteitag erneut absagen, einen Ersatztermin gibt es
noch nicht. Die Parteispitze geht in die zweite Verlängerung.
Kampf um den CDU-Vorsitz: Eine Pause, nicht das Ende
Der Streit um den CDU-Vorsitz soll jetzt Mitte Januar entschieden werden.
Für die Kandidaten ist es ein kurzes Innehalten, der Machtkampf aber
bleibt.
Streit um Termin für CDU-Parteitag: Machtkampf entschärft
Laschet, Röttgen und Merz einigen sich: Der CDU-Parteitag soll Mitte Januar
stattfinden, die Wahl des Vorsitzenden als Mix aus Digitalem und per Brief.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.