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# taz.de -- Kommunale Bürgerentscheide: Weniger Demokratie wagen
> In Niedersachsen will die SPD-CDU-Regierung offenbar Bürgerentscheide zu
> Krankenhausstandorten unmöglich machen.
Bild: Umstrukturierungen bei Klinikstandorten wie in Emden treffen oft auf Wide…
Hannover taz | In Emden und Aurich haben sie einfach nochmal abstimmen
lassen: Gleich zwei Bürgerentscheide befassten sich mit dem geplanten
Zentralklinikum in Georgsheil, für das die alten Standorte in [1][Norden,
Emden und Aurich abgewickelt] werden sollen. 2017 stimmten die Bürger
mehrheitlich gegen diesen Plan, 2019 knapp dafür. In der Zwischenzeit haben
sich die Baukosten allerdings vervielfacht.
[2][Eine ähnliche Geschichte] gibt es im Heidekreis: Hier sollen die beiden
bisherigen Klinikstandorte in Walsrode und Soltau durch eine neuere und
größere Klinik in Bad Fallingbostel ersetzt werden. Dagegen wehren sich vor
allem die Bürger:innen im Norden des Landkreises, für die sich Fahrtwege
deutlich verlängern würden. Auch sie sammeln nun Unterschriften für ein
Bürgerbegehren.
Wohl vor diesem Hintergrund strebt die Landesregierung an, bei der
anstehenden Reform des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes einen
Passus aufzunehmen, der Bürgerbegehren zu Krankenhausstandorten untersagt.
Das zumindest berichtet das Politikjournal Rundblick. Der Entwurf der
Gesetzesänderung sei gerade an die zuständigen Verbände zur Beratung
gegangen, heißt es dort.
Dass einzelne Bereiche von Bürgerbegehren ausgeschlossen werden, ist nichts
Neues: In der aktuellen Fassung betrifft dies zum Beispiel so ziemlich
alles, wofür es eigene Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gibt – also
Bebauungsplanungen, Planfeststellungsverfahren, aber auch
immissionsschutzrechtliche und wasserrechtliche Zulassungsverfahren.
## Grüne wollen transparentere und einfachere Verfahren
Auch über Mülldeponien oder Abfallanlagen dürfen die Bürger:innen nicht
abstimmen, genauso wenig wie über die Haushaltssatzung, die
Jahresabschlüsse der städtischen Betriebe, förmliche Verwaltungsverfahren
oder Rechtsstreitigkeiten, in die die Kommune verwickelt ist.
Den Informationen des Rundblicks zufolge sollen die Kommunen außerdem zu
den Bürgerentscheiden jeweils eine Kostenübersicht des betreffenden
Vorhabens erstellen und veröffentlichen müssen.
Im Gegenzug sollen auch Rat oder Kreistag eine Bürgerbefragung anschieben
können, wenn es dafür eine Zweidrittel-Mehrheit gibt. Lokalpolitiker:innen
könnten dann selbst den Bürger:innen Fragen zur Entscheidung vorlegen.
Im Gegensatz zu den Regierungsparteien strebt die grüne Opposition eher
eine Erleichterung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden an. Sie
verweisen auf einen Bericht des Vereins [3][Mehr Demokrati]e, nach dem
Niedersachsen im Bundesvergleich insgesamt relativ wenige Bürgerentscheide
und -begehren aufweist (Spitzenreiter ist Bayern).
Dafür gehört Niedersachsen zu den Spitzenreitern bei den Begehren, die
aufgrund von Fristverletzungen, zu wenig Unterschriften oder
Themenausschlüssen für unzulässig erklärt werden. Die Verfasser:innen der
Studie führen das auf zu strikte gesetzliche Regelungen zurück. Die Grünen
wollen deshalb transparentere und verständlichere Verfahren schaffen.
4 Nov 2020
## LINKS
[1] /Archiv-Suche/!5295171&s=Klinik+Aurich&SuchRahmen=Print/
[2] /Gesundheitsforscher-ueber-Krankenhaeuser/!5681414/
[3] https://www.mehr-demokratie.de/
## AUTOREN
Nadine Conti
## TAGS
Krankenhäuser
Bürgerbeteiligung
Gesundheitswesen
Emden
Niedersachsen
Kommunalpolitik
Bundespolizei
Schwerpunkt Coronavirus
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