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# taz.de -- Unerlaubte Beihilfe an Privatbank: Rettet Brüssel Warburg-Millione…
> Laut einem Bundestags-Gutachten war Hamburgs Verzicht auf Rückzahlung
> einer Erstattung aus Cum-Ex-Geschäften EU-rechtlich eine „unerlaubte
> Beihilfe“.
Bild: Hallo Brüssel, ist da jemand? Fabio de Masi (Die Linke) hat das Bundesta…
Hamburg taz | Hamburg hat offenbar gegen EU-Recht verstoßen, als es eine
Rückforderung gegen die private Warburg-Bank wegen einer illegal bezogenen
Steuererstattung aus Cum-Ex-Geschäften verjähren ließ. Zu diesem Schluss
kommt der wissenschaftliche Dienst des Bundestages [1][in einem Gutachten].
Beauftragt hatte es der Linken-Bundestagsabgeordnete Fabio de Masi, nachdem
das Hamburger Abendblatt über einen anonymen EU-Beamten berichtet hatte,
der in der Brüsseler Wettbewerbsbehörde eine Prüfung angeregt hatte.
Demnach hat die Stadt der Bank eine wettbewerbsrechtlich unerlaubte
Beihilfe gewährt, als sie darauf verzichtete, ihre Forderung innerhalb der
Verjährungsfrist geltend zu machen.
Die Stadt hatte [2][Haftungsrisiken als Grund dafür angegeben], dass sie
die Forderung in Höhe von 47 Millionen Euro nicht eingetrieben hatte.
Brisant daran ist, dass der heutige Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat
Olaf Scholz in seiner Eigenschaft als damaliger Hamburger Bürgermeister
während des Steuerverfahrens mehrfach Kontakt mit Warburg-Chef Christian
Olearius hatte, [3][wie er zögerlich eingeräumt hat.]
Inzwischen hat das Landgericht Bonn [4][die Warburg-Bank verurteilt], neben
weiteren Forderungen auch die verjährten 47 Millionen Euro zurückzuzahlen.
Die Warburg-Bank hat dagegen Revision eingelegt. Sollte
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager Hamburgs Verzicht nun als
illegale Subvention werten und eine Rückzahlung – plus Zinsen – verlangen,
könnte daraus eine neue Rechtsgrundlage entstehen, um das Geld noch zu
bekommen, weil das höherstehende EU-Recht die nationale Verjährungsfrist
aushebelt.
In Hamburgs Finanzbehörde hält sich die Begeisterung aber in Grenzen. Sie
wollte am Donnerstag nicht dazu Stellung nehmen, ob sie schon Post aus
Brüssel bekommen hat. Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) maulte lediglich,
es sei „schon erstaunlich, dass der wissenschaftliche Dienst des
Bundestages einen Sachverhalt aus Medienberichten offenbar als unstreitige
Prämisse für eine eigene Rechtsprüfung zugrunde legt“. Beim Beihilferecht
lägen „bei Cum-Ex-Fällen aber eher nicht die Probleme“.
23 Oct 2020
## LINKS
[1] https://www.bundestag.de/resource/blob/800560/b3f2a9a329b6017a01dc125ea00ea…
[2] /Hat-Hamburg-Steuergeld-verschenkt/!5661281
[3] /SPD-Kanzlerkandidat-zu-Cum-Ex-befragt/!5707952
[4] /Finanzbetrug-vor-Gericht/!5672395
## AUTOREN
Jan Kahlcke
## TAGS
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