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# taz.de -- Paramilitärisches Training von Uniter: „Hannibal“ soll Strafe …
> Der ehemalige KSK-Soldat André S. trainierte Zivilisten in Militärtaktik.
> Ein Gericht erließ nun Strafbefehle gegen ihn und weitere Männer.
Bild: Eigendarstellung von Uniter auf dem Trainingsgelände in Mosbach
BERLIN taz | Im Sommer 2018 fuhr eine Männergruppe des Vereins Uniter nach
Mosbach in Baden-Württemberg, um zu üben, wie man ein Sturmgewehr hält und
sich damit im Gelände bewegt. Angeleitet wurden die Zivilisten vom
Bundeswehrsoldaten André S., der lange beim Kommando Spezialkräfte gedient
hatte und gleichzeitig als „Hannibal“ privat ein rechtes Prepper-Netzwerk
aufbaute.
Die Männer der „Defence“-Einheit von Uniter, die auf dem Trainingsgelände
übten, sollten am Ende einer mehrstufigen Ausbildung „combat ready“ sein,
gefechtsbereit, [1][wie es in internen Dokumenten heißt]. Die taz machte
dieses paramilitärische Training Ende 2018 öffentlich, Uniter wird
inzwischen als rechtsextemer Verdachtsfall [2][vom Verfassungsschutz
beobachtet].
Für die meisten Beteiligten hat das Training nun juristische Folgen. Das
Amtsgericht Mosbach hat wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz Strafbefehle
gegen André S. und fünf weitere Beschuldigte erlassen. S. soll 80
Tagessätze Geldstrafe zahlen, die anderen Beschuldigten zwischen 30 und 70
Tagessätzen. Das sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mosbach der taz.
Ende 2019 und Anfang 2020 [3][hatten die Ermittler die Wohnungen der
Beschuldigten durchsucht]. Nicht alle Teilnehmer des Trainings konnten
identifiziert werden.
Um eine mögliche rechtsterroristische Gefahr geht es in dem Fall juristisch
nicht, sondern um Feinheiten des Waffenrechts. Die Teilnehmer des
Schießtrainings haben Airsoftwaffen benutzt, diese sehen täuschend echt
aus, verschießen aber nur Plastikkügelchen. Diese so genannten
Anscheinwaffen können legal erworben werden, sie zu nutzen ist aber unter
bestimmten Umständen illegal.
## Verlust der „Zuverlässigkeit“
Da es keine Genehmigung des Betreibers gab, auf dem Trainingsgelände die
Waffen zu nutzen, hält die Staatsanwaltschaft den Gebrauch für strafbar.
Bei André S. lautet der Tatvorwurf im Strafbefehl „vorsätzlich unerlaubtes
Führen von Schusswaffen“, ein Organisator der Veranstaltung soll wegen
Beihilfe dazu eine Strafe zahlen. Die Teilnehmer des Trainings haben laut
Staatsanwaltschaft die Waffen „fahrlässig“ unerlaubt benutzt.
André S. und die anderen Beschuldigten haben Einspruch gegen die
Strafbefehle eingelegt, wie die Sprecherin des Amtsgerichts Mosbach
mitteilte. Sie sind nun angeklagt und der Fall wird vor Gericht verhandelt.
André S. Anwalt Björn Hering sagte der taz: „Das, was ihm vorgeworfen wird,
ist nicht strafbar.“ Das Führen einer Airsoftwaffe in Form des Überlassens
an andere Personen sei nämlich nicht genehmigungspflichtig, so Hering. Laut
Mitteilung des Gericht hat André S. aber nur vier von fünf Waffen den
anderen Personen überlassen.
Bei zwei der Beschuldigten wurden bei Hausdurchsuchungen weitere illegale
Gegenstände gefunden, unter anderem verbotene Messer, Nebel-
beziehungsweise Rauchkartuschen und eine Blendgranate. Die
Staatsanwaltschaft spricht hier vom „Erwerb und Besitz verbotener Waffen“
und dem „unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen“.
André S. wurde schon Anfang 2020 [4][vom Amtsgericht Böblingen verurteilt],
auch damals ging es um einen Verstoß gegen das Waffengesetz, weil bei ihm
unter anderem Übungshandgranaten und Nebelpatronen gefunden wurden. Das
Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, die Berufungsverhandlung vor dem
Landgericht Stuttgart steht noch aus. Im Waffenrecht ist auch eine
Verurteilung zu einer vergleichweise geringen Geldstrafe relevant, weil man
in der Regel ab 60 Tagessätzen die „Zuverlässigkeit“ verliert, legal Waff…
zu erwerben und zu besitzen. Auch ein Sicherheitsgewerbe darf ein
Verurteilter dann nicht mehr anmelden.
14 Oct 2020
## LINKS
[1] /Interne-Dokumente-des-Vereins-Uniter/!5664632
[2] /Uniter-und-der-Verfassungsschutz/!5697547
[3] /Ermittlungen-gegen-Netzwerk-Gruender/!5658366
[4] /Prozess-nach-Kellerfund/!5661843
## AUTOREN
Sebastian Erb
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