| # taz.de -- Paramilitärisches Training von Uniter: „Hannibal“ soll Strafe … | |
| > Der ehemalige KSK-Soldat André S. trainierte Zivilisten in Militärtaktik. | |
| > Ein Gericht erließ nun Strafbefehle gegen ihn und weitere Männer. | |
| Bild: Eigendarstellung von Uniter auf dem Trainingsgelände in Mosbach | |
| BERLIN taz | Im Sommer 2018 fuhr eine Männergruppe des Vereins Uniter nach | |
| Mosbach in Baden-Württemberg, um zu üben, wie man ein Sturmgewehr hält und | |
| sich damit im Gelände bewegt. Angeleitet wurden die Zivilisten vom | |
| Bundeswehrsoldaten André S., der lange beim Kommando Spezialkräfte gedient | |
| hatte und gleichzeitig als „Hannibal“ privat ein rechtes Prepper-Netzwerk | |
| aufbaute. | |
| Die Männer der „Defence“-Einheit von Uniter, die auf dem Trainingsgelände | |
| übten, sollten am Ende einer mehrstufigen Ausbildung „combat ready“ sein, | |
| gefechtsbereit, [1][wie es in internen Dokumenten heißt]. Die taz machte | |
| dieses paramilitärische Training Ende 2018 öffentlich, Uniter wird | |
| inzwischen als rechtsextemer Verdachtsfall [2][vom Verfassungsschutz | |
| beobachtet]. | |
| Für die meisten Beteiligten hat das Training nun juristische Folgen. Das | |
| Amtsgericht Mosbach hat wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz Strafbefehle | |
| gegen André S. und fünf weitere Beschuldigte erlassen. S. soll 80 | |
| Tagessätze Geldstrafe zahlen, die anderen Beschuldigten zwischen 30 und 70 | |
| Tagessätzen. Das sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mosbach der taz. | |
| Ende 2019 und Anfang 2020 [3][hatten die Ermittler die Wohnungen der | |
| Beschuldigten durchsucht]. Nicht alle Teilnehmer des Trainings konnten | |
| identifiziert werden. | |
| Um eine mögliche rechtsterroristische Gefahr geht es in dem Fall juristisch | |
| nicht, sondern um Feinheiten des Waffenrechts. Die Teilnehmer des | |
| Schießtrainings haben Airsoftwaffen benutzt, diese sehen täuschend echt | |
| aus, verschießen aber nur Plastikkügelchen. Diese so genannten | |
| Anscheinwaffen können legal erworben werden, sie zu nutzen ist aber unter | |
| bestimmten Umständen illegal. | |
| ## Verlust der „Zuverlässigkeit“ | |
| Da es keine Genehmigung des Betreibers gab, auf dem Trainingsgelände die | |
| Waffen zu nutzen, hält die Staatsanwaltschaft den Gebrauch für strafbar. | |
| Bei André S. lautet der Tatvorwurf im Strafbefehl „vorsätzlich unerlaubtes | |
| Führen von Schusswaffen“, ein Organisator der Veranstaltung soll wegen | |
| Beihilfe dazu eine Strafe zahlen. Die Teilnehmer des Trainings haben laut | |
| Staatsanwaltschaft die Waffen „fahrlässig“ unerlaubt benutzt. | |
| André S. und die anderen Beschuldigten haben Einspruch gegen die | |
| Strafbefehle eingelegt, wie die Sprecherin des Amtsgerichts Mosbach | |
| mitteilte. Sie sind nun angeklagt und der Fall wird vor Gericht verhandelt. | |
| André S. Anwalt Björn Hering sagte der taz: „Das, was ihm vorgeworfen wird, | |
| ist nicht strafbar.“ Das Führen einer Airsoftwaffe in Form des Überlassens | |
| an andere Personen sei nämlich nicht genehmigungspflichtig, so Hering. Laut | |
| Mitteilung des Gericht hat André S. aber nur vier von fünf Waffen den | |
| anderen Personen überlassen. | |
| Bei zwei der Beschuldigten wurden bei Hausdurchsuchungen weitere illegale | |
| Gegenstände gefunden, unter anderem verbotene Messer, Nebel- | |
| beziehungsweise Rauchkartuschen und eine Blendgranate. Die | |
| Staatsanwaltschaft spricht hier vom „Erwerb und Besitz verbotener Waffen“ | |
| und dem „unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen“. | |
| André S. wurde schon Anfang 2020 [4][vom Amtsgericht Böblingen verurteilt], | |
| auch damals ging es um einen Verstoß gegen das Waffengesetz, weil bei ihm | |
| unter anderem Übungshandgranaten und Nebelpatronen gefunden wurden. Das | |
| Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, die Berufungsverhandlung vor dem | |
| Landgericht Stuttgart steht noch aus. Im Waffenrecht ist auch eine | |
| Verurteilung zu einer vergleichweise geringen Geldstrafe relevant, weil man | |
| in der Regel ab 60 Tagessätzen die „Zuverlässigkeit“ verliert, legal Waff… | |
| zu erwerben und zu besitzen. Auch ein Sicherheitsgewerbe darf ein | |
| Verurteilter dann nicht mehr anmelden. | |
| 14 Oct 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Sebastian Erb | |
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