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# taz.de -- #MeToo-Vorwurf beim SWR: Versetzt, befristet, vertuscht?
> Vor dem Arbeitsgericht in Stuttgart klagen zwei SWR-MitarbeiterInnen
> gegen ihren Sender. Ein mutmaßlicher #MeToo-Fall wirft im Prozess Fragen
> auf.
Bild: Funkhaus des Südwestrundfunks in Stuttgart
Stuttgart/Berlin taz | Am 3. Mai 2019 sitzt Peter Boudgoust im
Hörfunkstudio des SWR 1 und zieht Bilanz. Zwölf Jahre lang war er der
Intendant des Südwestrundfunks, der zweitgrößten Anstalt der ARD. Im
September 2019 wird er das Amt abgeben. Im Studio des SWR beantwortet er
nun Fragen des Publikums. Per Mail fragt ein Hörer, ob es im SWR, ähnlich
wie im WDR und in anderen Medien, Fälle sexueller Belästigung gegeben habe.
[1][Boudgoust antwortet ruhig, aber ohne zu zögern]: „Wir haben, als diese
Nachrichten bekannt wurden, eine entsprechende Untersuchung noch mal
vorgenommen.“
Die Beauftragte für Chancengleichheit des Senders habe ihm versichert,
„dass aus ihrer langjährigen Kenntnis des SWR – zum Glück, muss man sagen…
derlei Vorkommnisse nicht bekannt sind“. In solchen Fällen gebe es „hier
null Toleranz“. „Es wird nichts verborgen, verdeckt, oder unter der
Tischdecke gehalten.“
Ein gutes Jahr nach Boudgousts Auftritt bei SWR 1, am Mittwoch vergangener
Woche, sitzt eine Frau vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht, deren Geschichte
den ehemaligen Intendanten der Lüge überführen könnte. Sie heißt Sandra D.
und arbeitet seit 25 Jahren für den SWR. Jetzt klagt sie gegen den Sender.
Seit drei Monaten ist D. ihre Stelle als Redaktionsleiterin los und wieder
als einfache Redakteurin beschäftigt – weniger Prestige, weniger Geld, und
das nach mehr als acht Jahren in einer Leitungsfunktion. Das ist
ungewöhnlich, in den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten geht es für
MitarbeiterInnen eher bergauf. Und selbst wenn es bergab geht, behalten sie
in der Regel ihr Gehalt. Nicht so Sandra D. Warum, dazu argumentiert der
Anwalt des SWR vor dem Arbeitsgericht formal: D. habe zwar 2012 einen
unbefristeten Vertrag als Redaktionsleiterin unterschrieben, ihr müsse aber
klar gewesen sein, dass der später noch befristet werden würde. Wurde er
auch. D.s Anwältin bezweifelt, dass das rechtens war.
Entscheidender ist aber ein Aspekt, der in diesem Rechtsstreit erwähnt
wird: Es geht um den Vorwurf der sexuellen Belästigung.
## Beginn einer Karriere
Wenn es stimmt, was der Arbeitsgerichtsprozess und Recherchen der taz
nahelegen, gab es mindestens einen Fall sexueller Belästigung im SWR, von
dem der Intendant und leitende Mitarbeiter des Senders wussten. Die
Senderspitze hat offenbar versucht, den Vorwurf mit Versprechungen und
Vertragsklauseln unter dem Deckel zu halten. Sandra D. wirft dem Sender
vor, ihre Karriere behindert zu haben, nachdem sie die mutmaßliche
Belästigung gemeldet hat.
Wegen ihres laufenden Verfahrens will sich D. gegenüber der taz nicht
äußern. Deshalb steht hier nicht ihr voller Name. Aber mithilfe von
Gesprächen mit aktuellen und ehemaligen SWR-Mitarbeitern lässt sich der
Umgang des Senders mit dem Vorfall nachzeichnen.
Sandra D.s Karriere beim SWR beginnt hoffnungsvoll. Mitte der 1990er Jahre
volontiert sie, steigt schnell auf, wird stellvertretende
Redaktionsleiterin der Kindersendung „Tigerentenclub“, die der SWR für
die ARD und den Kinderkanal produziert. KollegInnen, die mit ihr
zusammengearbeitet haben, beschreiben sie als ehrgeizig und klug, als
leidenschaftliche Fernsehmacherin. Vor Gericht sagt sie: „Ich habe mich dem
SWR immer verbunden gefühlt und mit höchstem Engagement, mit Herz und
Sachverstand Programm gestaltet und verantwortet.“
## Mutmaßlich belästigt
Doch dann, 2006, passiert etwas, sagt sie im Gericht, das ihr Leben
verändert: Ihr damaliger Vorgesetzter habe sie sexuell belästigt. Wie
genau, das führt sie vor Gericht nicht aus. Auch den Namen des Vorgesetzten
nennt sie nicht. Ein SWR-Mitarbeiter, der den Fall kennt, sagt, der
Übergriff soll in der Wohnung des Vorgesetzten passiert sein.
D.s Vorgesetzter bekleidet zu dieser Zeit einen hohen Posten im Sender, ist
Mitglied der Geschäftsleitung. Nach der mutmaßlichen Belästigung soll er
Sandra D. gedroht haben, ihre Karriere zu zerstören, sagt ihre Anwältin im
Gericht. Der Beschuldigte arbeitet heute nicht mehr beim SWR. Gegenüber der
taz will er sich nicht offiziell äußern.
D. zeigt die Tat offenbar nicht an, meldet sie nach der mutmaßlichen
Drohung ihres Vorgesetzten auch erst zwei Jahre später dem Sender,
berichtet ihre Anwältin vor Gericht. Der aktuelle Prozess in Stuttgart ist
ein Arbeitsrechtsstreit. Die Richterin macht klar, dass „diese
Vorgeschichte“ im Gerichtssaal keine Rolle spielen könne, dass es hier
allein um die Frage gehen soll, ob der SWR Sandra D. weiter auf ihrem
Leitungsposten beschäftigen muss.
## #MeToo in der Medienbranche
Auch in diesem Text geht es nicht darum, ob und wie die Belästigung
passiert ist. Es geht darum, wie die Verantwortlichen des Senders mit
Sandra D. umgegangen sind, seit sie die Vorwürfe geäußert hat. Wie sie
offenbar die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass der Intendant
öffentlich behaupten kann, #MeToo-Fälle habe es in seiner Amtszeit nicht
gegeben, obwohl er von mindestens einem Vorwurf gewusst hat.
In den vergangenen Jahren ist viel passiert im Umgang mit sexueller Gewalt
in der Film- und Medienbranche. #MeToo wurde vom Hashtag zu einer
gesellschaftlichen Debatte. Produzenten, Schauspieler und Regisseure wurden
der sexuellen Belästigung bezichtigt. Im WDR, wo im Jahr 2018 mehrere Fälle
bekannt wurden, die zum Teil Jahrzehnte zurücklagen, hat der dortige
Intendant Tom Buhrow das Thema groß aufgerollt. Er entließ den damaligen
Fernsehfilmchef, eine einflussreiche Figur im deutschen Fernsehen, der
mehrere Frauen belästigt haben soll. Eine externe Prüferin untersuchte die
Vorwürfe, ihre Ergebnisse hat der WDR [2][transparent veröffentlicht]. Die
Geschichte von Sandra D. lässt Zweifel aufkommen, dass der SWR ihren
Belästigungsvorwurf genauso ernst nahm.
Zwei Jahre nach der mutmaßlichen Belästigung wird Sandra D. die
stellvertretende Leitung des „Tigerentenclubs“ entzogen. Vor dem
Arbeitsgericht behauptet der Anwalt des SWR, sie habe die Position
freiwillig abgegeben. Dem widersprechen mehrere SWR-Mitarbeiter, die damals
in D.s Redaktion oder ihrem Umfeld gearbeitet haben, gegenüber der taz.
## Den Fall verschleppt
D. habe sich daraufhin entschlossen, die mutmaßliche sexuelle Belästigung
der Beauftragten für Chancengleichheit und der Vorsitzenden des
Personalrats zu melden, sagt ihre Anwältin vor Gericht. Die beiden Frauen
hätten den Intendanten Peter Boudgoust informiert. Das bestätigt auch der
Vorsitzende des Personalrats, Stephan Newerla. Zwei Tage nach dem Termin
vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht meldet sich Newerla in der Stuttgarter
Zeitung zu Wort: Die Beauftragte für Chancengleichheit und die damalige
Vorsitzende des Personalrats hätten „unverzüglich“ reagiert, als Sandra D.
die Belästigung gemeldet habe. „Umgehend“ seien Gespräche mit dem
Intendanten, dem Justiziar und Verantwortlichen in der Personalabteilung
des SWR geführt worden. „Die Notlage der Redakteurin wurde allen
verantwortlichen Stellen eindrücklich geschildert“, wird Newerla in der
Zeitung zitiert. „Dass sich die Behandlung der Angelegenheit über Jahre
hinzog, hat nicht der Personalrat zu verantworten.“
Der SWR weist den Vorwurf, die Aufklärung verschleppt zu haben, von sich.
Dem Belästigungsvorwurf von Sandra D. sei der Sender „mit größtem Nachdruck
nachgegangen“, sagt eine SWR-Sprecherin auf taz-Anfrage. Sandra D. habe
gegenüber dem Sender „weder in der internen Anhörung noch danach konkrete
Angaben gemacht, sodass die Möglichkeit zur Klärung […] für den SWR als
Arbeitgeber beschränkt blieben“.
Ähnlich argumentiert auch der SWR-Anwalt vor dem Arbeitsgericht. Sandra D.
widerspricht vor Gericht: Sie habe ihren Fall so konkret geschildert, dass
sofort der Intendant informiert wurde. D. und ihre Anwältin zweifeln daran,
dass der Sender sich ausreichend bemüht hat, den Vorwurf aufzuklären. Sie
wollen mit ihrer jetzigen Klage auch erreichen, dass der SWR ihnen
gegenüber offen legen muss, was er getan hat, um den Vorwurf aufzuklären.
## Neuer Posten
Es sind die Jahre 2008/2009. #MeToo ist noch weit weg, sexuelle Belästigung
am Arbeitsplatz kaum Thema. Es gibt zwar eine Beauftragte für
Chancengleichheit im SWR, aber noch keine unabhängigen Beschwerdestellen,
denen Belästigungsvorwürfe gemeldet werden können. Was es aber gibt, ist
die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, seine MitarbeiterInnen vor
sexueller Belästigung zu schützen.
Vor dem Gericht sagt D., der Umgang mit ihr nach der Meldung habe sie in
eine tiefe Krise gestürzt. Für sie habe ein „langer, zermürbender Prozess�…
begonnen. Nachdem sie den Vorfall gemeldet habe, habe sie noch Jahre weiter
unter dem Mann arbeiten müssen, der sie belästigt und bedroht haben soll.
Im Jahr 2010 habe sie die Beauftragte für Chancengleichheit und die
Personalrätin nochmals gebeten, bei dem Intendanten Peter Boudgoust darauf
zu drängen, dass sie eine andere Stelle bekäme – eine, in der sie nicht
mehr ihrem mutmaßlichen Belästiger ausgesetzt wäre. Der Intendant habe
schließlich angeboten, Sandra D. als neue Geschäftsführerin des Hauses für
Dokumentarfilm vorzuschlagen, ein Archiv für Dokumentarfilme, sagt D.s
Anwältin vor Gericht. D. habe sich darauf gefreut.
## Ungewöhnliche Präambel
Doch kurz vor ihrer Berufung sei plötzlich das Besetzungsverfahren geändert
worden: Es sollte jetzt niemand mehr vorgeschlagen werden, es sollte eine
Bewerbungsrunde geben. Ausgerechnet D.s Vorgesetzter, ihr mutmaßlicher
Belästiger, soll für die Auswahl der BewerberInnen verantwortlich gewesen
sein, sagt D.s Anwältin. Eine Sprecherin des SWR möchte das gegenüber der
taz nicht offiziell kommentieren.
Karl Geibel, ehemaliger Journalist und ehemaliger Vorsitzender des
Deutschen Journalisten-Verbands, sitzt seit über 20 Jahren im Rundfunkrat
des SWR. Der Vorgang habe ihn gewundert, sagt er der taz. Ein
Bewerbungsverfahren habe es vorher nicht gegeben. Er habe nachgefragt,
warum das Verfahren geändert worden sei. Weil das so demokratischer sei,
habe man ihm gesagt. Ein anderer ehemaliger SWR-Mitarbeiter erzählt der
taz, es sei damals ziemlich viel darangesetzt worden, Sandra D. auf dem
Posten zu verhindern.
Sandra D. habe eine Absage erhalten, sagt ihre Anwältin vor Gericht, den
Job habe eine andere bekommen. D. habe sich einen Anwalt genommen, kurz
danach habe der Sender ihr einen Vertrag vorgelegt: Sie wird
Redaktionsleiterin, unbefristet, für Dokumentarische Formate, Fiktion,
Hybrid und Sonderformate. Eine privilegierte Position. Ihr Arbeitsvertrag
enthält eine Präambel, D.s Anwältin zitiert sie im Stuttgarter
Gerichtssaal: Mit dieser Vereinbarung „werden einvernehmlich Differenzen
beigelegt, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung der Frau D. auf eine
Stelle beim Haus des Dokumentarfilms entstanden sind. Der Südwestrundfunk
bedauert außerordentlich, dass sich auch von ihm selbst geschürte
Erwartungen, Frau D. könne dort als Geschäftsführung tätig sein, letztlich
nicht realisieren ließen.“
## Den Vorfall „heilen“
Und, und das ist besonders pikant: „Ferner wird mit dieser
Ergänzungsvereinbarung auch ein Vorgang abgeschlossen, der bereits mehrere
Jahre zurückliegt und in der Personalvertretung […] zur Sprache kam, ohne
je aufgeklärt zu werden. Der Südwestrundfunk bedauert die im
Gesamtzusammenhang entstandenen Irritationen.“
Was „der Vorgang“ ist, schreibt der Personalleiter des Senders drei Jahre
später in einer Mail: „Sexuelle Belästigung: Dieser Vorgang wurde in
beiderseitigem Einvernehmen mit der Vereinbarung vom 23. 11. 2012 ad acta
gelegt.“ D.s Anwältin zitiert die Mail im Stuttgarter Gericht.
So eine Ausführung ist für einen Arbeitsvertrag ungewöhnlich. Der Vorstand
des Personalrats, Stephan Newerla, sagt in der Stuttgarter Zeitung: Die
Vereinbarung habe den Vorfall „heilen“ sollen.
## Weitere Klage gegen SWR
D. tritt den neuen Posten als Redaktionsleiterin im Jahr 2012 offiziell an.
Vor Gericht sagt sie aber, dass ihr die „vertragsgemäße Beschäftigung“
verweigert wurde, sie also kaum Filme habe machen dürfen. Sogar der
Justiziar des SWR habe in den folgenden Jahren schriftlich D.s Vorgesetzte
darauf hingewiesen, dass sie Sandra D. doch bitte vertragsgemäß
beschäftigen sollten. Dass das offenbar nicht geschehen ist, legt auch eine
Recherche in der Filmdatenbank nahe: In den vergangenen acht Jahren, die
der Vertrag gültig war, finden sich kaum Dokumentarfilme, bei denen Sandra
D. mitgewirkt hat.
Ähnlich geht es D.s Kollege Joachim L. L. ist ein erfolgreicher Regisseur,
Professor an einer Filmhochschule, einer, mit dessen Werk sich der SWR
schmückt. Und trotzdem sei auch ihm seine Leitungsfunktion „entzogen“
worden, sowie sein Budget, um weiter Filme zu machen, sagt seine Anwältin
im August vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht. Auch Joachim L. klagt derzeit
gegen den SWR darauf, seinen alten Posten zurückzubekommen. Die Stuttgarter
Zeitung [3][berichtet über die Verhandlung].
Joachim L. und Sandra D. seien zeitweise ein Paar gewesen, erzählen
SWR-Mitarbeiter, die die beiden kennen. L. könne bezeugen, wie der
Vorgesetzte von Sandra D. ihr nach der mutmaßlichen Belästigung gedroht
habe. Als Zeuge sei L. vom Sender aber nie angehört worden, heißt es. Die
Sprecherin des SWR will das offiziell nicht kommentieren.
## Unerwartete Äußerung
Vor Gericht sagt Joachim L. laut Stuttgarter Zeitung, er habe D.
beigestanden. Gegenüber der taz will er sich wegen des Verfahrens nicht
äußern.
Im Jahr 2019 verliert Joachim L. seinen Job als Abteilungsleiter, 2020
verliert Sandra D. ihren und einen Teil ihres Gehalts. Der Personalrat
Stephan Newerla sagt in der Stuttgarter Zeitung, er habe „der Beendigung
der Leitungstätigkeit“ von Sandra D. nicht zugestimmt. „Das Ganze stinkt
doch zum Himmel“, sagt Rundfunkrat Karl Geibel der taz.
Am ersten Tag der Verhandlung von Sandra D. vergangene Woche in Stuttgart
ist nach 25 Minuten eigentlich alles gesagt. Die Anwälte haben ihre
Argumente ausgetauscht, als Sandra D. sich zaghaft meldet. Sie wolle eine
persönliche Erklärung abgeben, sagt sie. Der Anwalt des SWR lacht.
## Schutz vor sexueller Belästigung
D. hat ein DIN-A4-Blatt vor sich und liest vor. Mit fester Stimme schildert
sie, wie sie ihre gesamte berufliche Laufbahn beim SWR verbracht hat, wie
sehr sie für Fernsehen brennt, für „starkes und relevantes
öffentlich-rechtliches Programm“. Dass sie wieder Programm machen möchte,
für die Zuschauer. Und sie sagt: „Ich habe mich jetzt entschlossen, aus der
Opferrolle herauszutreten. Jede Frau sollte sicher vor sexueller
Belästigung sein und, wenn sie doch belästigt wird, dies melden dürfen und
dann nicht beschädigt, sondern beschützt werden.“
Die Richterin hat dem SWR eine Frist von zwei Wochen gesetzt, um zu
entscheiden, ob D. ihre Leitungsfunktion zurückbekommt. Der Anwalt des SWR
zeigte sich prinzipiell interessiert an einer Einigung.
Die meisten MitarbeiterInnen, die mit dem Fall von Sandra D. befasst waren,
arbeiten nicht mehr im SWR. Peter Boudgoust, der Intendant, gab seine
Position im vergangenen Jahr auf und ist heute Präsident von Arte. Auf
taz-Anfrage äußert er sich nicht persönlich.
## Den Sender verlassen
Die Frage, wieso er bei seinem Interview zum Abschied von SWR 1 gesagt hat,
#MeToo-Fälle im SWR seien „nicht bekannt“, obwohl mehrere Mitarbeiter
sagen, der Intendant sei informiert gewesen, lassen Boudgoust und auch die
SWR-Sprecherin unbeantwortet. Der mutmaßliche Belästiger von Sandra D. hat
einige Jahre nach den Vorwürfen den Sender überraschend verlassen.
Der neue Mann an der SWR-Spitze heißt Kai Gniffke. Seit vergangenem Jahr
ist er Intendant. Er vermittle den Eindruck, dass er mit dem Thema nichts
zu tun haben will, erzählt Karl Geibel, der Rundfunkrat. Gegenüber der taz
will sich Gniffke persönlich nicht äußern.
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8 Oct 2020
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Anne Fromm
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