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# taz.de -- Urteil zu MeToo-Vorwurf beim SWR: Degradierung bleibt
> Der SWR muss Regisseur Joachim A. Lang nicht mehr als Abteilungsleiter
> beschäftigen, urteilt ein Arbeitsgericht. Lang hatte sich gemaßregelt
> gefühlt.
Bild: Joachim A. Lang 2018 in Berlin
Stuttgart taz | Der renommierte Regisseur Joachim A. Lang hat gegen seinen
Sender SWR nur einen Teilerfolg erzielt. Die Garantie, jährlich einen Film
drehen zu können, gelte fort, entschied das Arbeitsgericht Stuttgart.
Seinen Posten als Abteilungsleiter erhält Lang jedoch nicht zurück. Der
Fall findet wegen seiner Verbindung zu einem [1][unaufgeklärten
Belästigungsvorwurf] großes öffentliches Interesse.
Lang hatte sich für seine Kollegin und ehemalige Partnerin Sandra Dujmovic
eingesetzt, die 2006 nach eigenen Angaben von einem SWR-Vorgesetzten
bedrängt und begrapscht wurde. Lang war bereit zu bezeugen, dass der
Vorgesetzte sein Opfer am nächsten Tag anrief und zum Schweigen
aufforderte; er hatte das gehört, weil er im Raum war, als der Mann anrief.
Dujmovic hat den Vorfall zwar nicht bei der Polizei angezeigt, dem Sender
aber 2008 gemeldet, um nicht mehr unter diesem Vorgesetzten arbeiten zu
müssen. Der Vorgang wurde vom SWR jedoch nie richtig aufgeklärt. Der
mutmaßliche Belästiger verließ den Sender 2012.
Lang, ein vielfach preisgekrönter Regisseur, wurde 2012
SWR-Abteilungsleiter für „Sonderprojekte Musik und Theater“. Außerdem
erhielt er die Zusage, jährlich einen Fernsehfilm als Autor und Regisseur
realisieren zu können. Hierfür wurde ihm ein Budget von 1,3 Millionen pro
Jahr oder bei größeren Projekten 2,6 Millionen für zwei Jahre versprochen.
Der Regisseur sieht sich seither aber doppelt ausgebremst. Seine befristete
Stelle als Abteilungsleiter wurde 2019 nicht mehr verlängert. Und in den
neun Jahren seit 2012 konnte er nicht neun Filme realisieren, sondern nur
einen einzigen („Mackie Messer“). Seine Anwältin Meike Kuckuck stellte in
den Raum, dass Lang „möglicherweise“ gemaßregelt wurde. „Lang war das b…
Pferd im Stall, was Filmproduktionen angeht, und jetzt muss er seinen
Rechten hinterherlaufen“, argumentierte die Anwältin, da liege es doch
nahe, „dass hier jemand kleingekocht werden soll“.
## Der #metoo-Vorwurf wurde nicht thematisiert
Eine Klage wegen Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot erhob Lang aber
nicht, vermutlich weil er nur schwer zu beweisen gewesen wäre. Deshalb
wurde der Belästigungsvorwurf im Prozess vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht
nicht weiter thematisiert.
Der SWR betonte in der Verhandlung, dass Langs Abteilung aus
„organisatorischen Gründen“ aufgelöst wurde. Der Regisseur werde aber
weiter wie ein Abteilungsleiter bezahlt, er habe also keine finanziellen
Einbußen. Dass seit 2012 nur ein Film realisiert werden konnte, sei nicht
Schuld des SWR. Für die kommenden Jahre, so der Sender, stehe aber der
SWR-Anteil für einen größeren Film über den NS-Propagandaminister Joseph
Goebbels bereit sowie auch für einen weiteren Film über den britischen
Ballettstar John Cranko.
In seinem Urteil stellte das Arbeitsgericht Stuttgart fest, dass die Zusage
des SWR für jährliche oder zweijährliche Filmproduktionen fortgilt und
nicht an die Abteilungsleitung gebunden war. Abteilungsleiter sei Regisseur
Lang aber nicht mehr, weil es keinen entsprechenden Vertrag gab. so die
Vorsitzende Richterin Margarete Berchtold. Lang bleibt also leitender
Redakteur. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Lang kann noch Berufung
einlegen.
Im Dezember wird in einem separaten Verfahren über eine Klage von Sandra
Dujmovic verhandelt. Sie klagt, weil sie 2020 beim SWR ihre Position als
Redaktionsleiterin verloren hat. Auch sie sieht dabei einen Zusammenhang
mit ihren Belästigungsvorwürfen. Auch diese Klage wird beim Arbeitsgericht
Stuttgart verhandelt, allerdings bei einer anderen Kammer.
25 Oct 2021
## LINKS
[1] /MeToo-Vorwurf-beim-SWR/!5806232
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt #metoo
Arbeitsrecht
GNS
sexuelle Belästigung
SWR
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Schwerpunkt #metoo
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