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# taz.de -- Notorischer Holocaustleugner: Horst Mahler kommt frei
> Zehn Jahre saß der Rechtsextreme im Gefängnis, nun wird er aus der Haft
> entlassen. Die Behörden aber wollen dem 84-Jährigen strenge Auflagen
> erteilen.
Bild: Rechtsextremer und notorischer Holocaustleugner: Horst Mahler 2017 im Kna…
Berlin taz | Gut zehn Jahre hat es gedauert, nun wird Horst Mahler wieder
in Freiheit kommen. Dann wird der einstige RAF-Kämpfer und heutige
Holocaustleugner mit 84 Jahren die Mauern der JVA Brandenburg an der Havel
hinter sich lassen. In vier Wochen, am 27. Oktober.
Den Termin teilte Mahler seinen Unterstützer*innen in einem aktuellen
Schreiben mit. „So nah ist also der Tag, an dem ich meinen Haftraum hier
verlassen werde“, schreibt er. Die JVA Brandenburg bestätigte der taz den
Termin. Gestritten wird indes noch über Führungsauflagen, die Mahler
erhalten soll, wenn er wieder in Freiheit ist – denn der Rechtsextremist
ließ in der Haft [1][keinen Verdacht aufkommen, geläutert zu sein].
Noch in den Siebzigern ging der Anwalt mit der RAF in den Untergrund, wurde
festgenommen und zu einer 14-jährigen Haftstrafe wegen Bildung einer
kriminellen Vereinigung und Bankraubs verurteilt. Nach seiner Entlassung
begann Mahlers Weg in den Rechtsextremismus, der ihm eine ganze Reihe an
Verurteilungen einbrachte: Immer wieder leugnete er den Holocaust, zeigte
einen Hitlergruß oder begrüßte den Journalisten und ehemaligen
Vize-Vorsitzenden des Zentralrats der Juden Michel Friedman mit „Heil
Hitler“. Am Ende summierte sich eine Haftstrafe von zehn Jahren und zwei
Monaten, die Mahler seit 2009 in der JVA Brandenburg absitzt. Zuvor wohnte
er nicht weit entfernt, in Kleinmachnow bei Berlin.
Aber auch in Haft veröffentlichte Mahler antisemitische Traktate, die ihm
neue Anklagen einhandelten. Eine vorzeitige Haftentlassung schied deshalb
aus. 2015 aber erhielt Mahler einen Strafausstand wegen Haftunfähigkeit:
Aufgrund einer Diabetes-Erkrankung und Wundentzündung musste ihm ein
Unterschenkel amputiert werden. Als Mahler seine Tiraden fortsetzte, sollte
er 2017 wieder in Haft, [2][setzte sich aber nach Ungarn ab] – um dort 27
Tage später festgenommen und wieder inhaftiert zu werden.
## Das LKA will mitlesen
Nun hat Mahler seine Strafe komplett abgesessen. Die Justiz aber vertraut
dem 84-Jährigen weiter nicht. So pocht die wegen der letzten Verurteilung
zuständige Staatsanwaltschaft München auf eine fünfjährige Führungsaufsicht
für Mahler. Die Behörde äußert sich dazu nicht, aber dies geht aus einer
Verfügung hervor, die der taz vorliegt. Mahler müsse sich demnach
spätestens drei Tage nach Haftentlassung bei einem Bewährungshelfer melden,
diesen mindestens einmal im Quartal treffen.
Einschneidender noch: Ihm sei „die Veröffentlichung von Text- und
Sprachbeiträgen im Internet oder in sonstigen Medien verboten“ – es sei
denn, er lege seine Beiträge eine Woche vor Erscheinen dem Staatsschutz
beim LKA Brandenburg vor, unter Nennung des Erscheinungsortes. Auf seiner
bis heute bestehenden Website seien ihm Veröffentlichungen dagegen gänzlich
zu verbieten.
Für die Staatsanwaltschaft ist das Ziel, „den Verurteilten an der
Verbreitung von Texten zu hindern, die den Tatbestand strafbarer
Äußerungsdelikte erfüllen“. Denn, so die Verfügung: „Der Verurteilte hat
sich durch die verhängten Strafen nicht beeindrucken lassen.“ Es bestehe
„die konkrete Gefahr“, dass Mahler weiter „antisemitisches Gedankengut
verbreiten wird“. „Zahlreiche“ seiner jüngsten Texte erfüllen den
Tatbestand der Volksverhetzung.
Mahler weist dies in seinem Schreiben als „verleumderische
Falschbehauptung“ zurück – und reagiert erneut mit antisemitischen
Ausfällen. Es bestehe eine „jüdische Fremdherrschaft über das deutsche
Volk“, ätzt er. „Deutschwillige Deutsche“ wie er seien „im jüdischen
Machtbereich vogelfrei“.
## Null Kooperationsbereitschaft
Die Staatsanwaltschaft hält die Weisungen dagegen für „verfassungsgemäß�…
Es bestehe ja „kein allgemeines Publikationsverbot“, die Meinungsfreiheit
sei weiter gewahrt. Und die Textvorlagen beim LKA seien eine „reine
Anzeigepflicht“, um Straftaten zu verhindern, keine inhaltliche staatliche
Kontrolle.
Nun muss das Landgericht Potsdam über die Auflagen entscheiden. Laut einer
Sprecherin wurde dazu ein nichtöffentlicher Anhörungstermin am 8. Oktober
anberaumt. Auch der steht allerdings auf der Kippe – weil sich Mahler
bisher weigert, daran teilzunehmen. Bereits in der Haft war er laut
Justizunterlagen ein Einzelgänger, verweigerte eine „Mitarbeit am
Vollzugsziel“. Eine Zusammenarbeit mit Sozialarbeiter*innen lehnte er
gänzlich ab.
In seiner Szene dürfte Mahler jedoch wieder Anschluss finden.
Unterstützer*innen hielten seine Webseite aufrecht und schickten ihm Briefe
in die JVA, es gab Kundgebungen für seine Freilassung. Auch wenn es zuletzt
stiller um ihn geworden war, behalten die Sicherheitsbehörden Mahlers
Haftentlassung im Blick. Die JVA Brandenburg teilte indes mit, Erkenntnisse
„über etwaige Aktionen“ anlässlich der Entlassung lägen derzeit nicht vo…
29 Sep 2020
## LINKS
[1] /Holocaustleugner-im-Gefaengnis/!5456713
[2] /Haftstrafe-fuer-Holocaustleugner/!5402509
## AUTOREN
Konrad Litschko
## TAGS
Horst Mahler
Rechtsextremismus
Schwerpunkt Neonazis
Haftentlassung
Holocaust-Leugner
Horst Mahler
Schwerpunkt AfD
Wolfgang Gedeon
Lesestück Recherche und Reportage
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